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Trennung / AE (Gelesen: 2.450 mal)
NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.11.2004 um 11:30:24
 
Hallo,

wenn sich ein Paar (deutsch / nicht EU) nach weniger als 2 Jahren trennt, hat der ausländische Partner kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Das ist mir bekannt.

Was ist bei einer "Trennung auf Probe", wenn die Partner sich noch nicht sicher sind, ob sie zusammen bleiben oder nicht?

Wann muß der Ausländerbehörde eine Trennung mitgeteilt werden? Welche Konsequenzen hätte es, wenn man es nicht meldet, aber dann "erwischt" wird?

Vielen Dank schon jetzt.

Gruss
Nicole
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.11.2004 um 11:35:31
 
Vgl. Nr. 19.0.2  Ausl-VwV:
Zitat:
Die eheliche Lebensgemeinschaft ist aufgehoben, wenn die Ehe durch Tod oder Scheidung beendet oder diese Gemeinschaft tatsächlich durch Trennung auf Dauer aufgelöst ist. Ein vorübergehendes Getrenntleben der Ehegatten genügt diesen Anforderungen nicht. ...

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NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.11.2004 um 11:42:18
 
Danke!

Und ab wann ist eine Trennung nicht mehr vorübergehend? Wer beurteilt das?

Und wenn die Trennung dann nicht mehr vorübergehend ist, welche Konsequenzen hätte dies bei "Nichtmeldung"?

Danke
Nicole
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Mick
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Antwort #3 - 18.11.2004 um 13:17:44
 
Zitat:
Danke!

Und ab wann ist eine Trennung nicht mehr vorübergehend? Wer beurteilt das?

Und wenn die Trennung dann nicht mehr vorübergehend ist, welche Konsequenzen hätte dies bei "Nichtmeldung"?

Danke
Nicole


Hi,

das muss der Sachbearbeiter bei der ABH beurteilen. Eine pauschale Antwort gibt es da nicht. Sicher werden beide Ehegatten dazu gehört und dann bildet man sich eine Meinung. Irgendwelche Ziele werden ja auch bestehen.

Von der Trennung würde die ABH bei einer Abmeldung automatisch erfahren. Meldet man sich nicht ab, erfährt sie es auch nicht. Dann läge es an Euch, das mitzuteilen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Blaise
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Antwort #4 - 18.11.2004 um 13:33:22
 
Hi Mick,

ich habe Dir ja bereits beim ersten Mal geglaubt.... grin

mfg

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Mick
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Antwort #5 - 18.11.2004 um 14:05:01
 
Zitat:
Hi Mick,

ich habe Dir ja bereits beim ersten Mal geglaubt.... grin

mfg

Blaise


Hi Blaise,

jow, habe zwei von den überflüssigen Postings gelöscht. Beim kurzen Serverausfall (vermutlich weil wieder ein AddOn installiert wurde), hatte ich wohl zu oft auf "aktualisieren" geklickert Smiley
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.11.2004 um 14:26:28
 
Hallo Mick,

danke für die Antwort.
Ok, soweit verstanden.

Mit den Konsequenzen meine ich, daß ja z. B. eine Kontrolle stattfinden könnte und diese dann aufdeckt, daß das Eheleben nicht mehr stattfindet oder jemand gibt einen Hinweis.

Wenn man also erwischt wird, daß das Eheleben nicht mehr stattfindet, was könnte passieren? Der Ausländer würde seine AE verlieren. Es passiert dem deutschen Partner?

LG
Nicole
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 18.11.2004 um 14:39:40
 
@ Nicole

Gegenfrage:

Versuchst Du Deiner Ehe noch eine Chance zu geben und willst das jetzt rechtlich abklopfen? Oder willst Du Deinem (Noch-)Ehemann einfach noch ein eigenständiges Aufenthaltsrecht verschaffen?

Abu
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NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 18.11.2004 um 15:28:44
 
Hallo Abu,

es interessiert mich einfach.

Gruss
Nicole
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #9 - 18.11.2004 um 15:53:39
 
Zitat:
Wenn man also erwischt wird, daß das Eheleben nicht mehr stattfindet, was könnte passieren? Der Ausländer würde seine AE verlieren. Es passiert dem deutschen Partner?


Hallo Nicole,

guck
hier
.

Du machst Dich u.U. strafbar.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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