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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung / AE
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Beitrag begonnen von NicoleD am 18.11.2004 um 11:30:24

Titel: Trennung / AE
Beitrag von NicoleD am 18.11.2004 um 11:30:24
Hallo,

wenn sich ein Paar (deutsch / nicht EU) nach weniger als 2 Jahren trennt, hat der ausländische Partner kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Das ist mir bekannt.

Was ist bei einer "Trennung auf Probe", wenn die Partner sich noch nicht sicher sind, ob sie zusammen bleiben oder nicht?

Wann muß der Ausländerbehörde eine Trennung mitgeteilt werden? Welche Konsequenzen hätte es, wenn man es nicht meldet, aber dann "erwischt" wird?

Vielen Dank schon jetzt.

Gruss
Nicole

Titel: Re: Trennung / AE
Beitrag von Abu am 18.11.2004 um 11:35:31
Vgl. Nr. 19.0.2  Ausl-VwV:

Zitat:
Die eheliche Lebensgemeinschaft ist aufgehoben, wenn die Ehe durch Tod oder Scheidung beendet oder diese Gemeinschaft tatsächlich durch Trennung auf Dauer aufgelöst ist. Ein vorübergehendes Getrenntleben der Ehegatten genügt diesen Anforderungen nicht. ...


Titel: Re: Trennung / AE
Beitrag von NicoleD am 18.11.2004 um 11:42:18
Danke!

Und ab wann ist eine Trennung nicht mehr vorübergehend? Wer beurteilt das?

Und wenn die Trennung dann nicht mehr vorübergehend ist, welche Konsequenzen hätte dies bei "Nichtmeldung"?

Danke
Nicole

Titel: Re: Trennung / AE
Beitrag von Mick am 18.11.2004 um 13:17:44

schrieb am 18.11.2004 um 11:42:18:
Danke!

Und ab wann ist eine Trennung nicht mehr vorübergehend? Wer beurteilt das?

Und wenn die Trennung dann nicht mehr vorübergehend ist, welche Konsequenzen hätte dies bei "Nichtmeldung"?

Danke
Nicole


Hi,

das muss der Sachbearbeiter bei der ABH beurteilen. Eine pauschale Antwort gibt es da nicht. Sicher werden beide Ehegatten dazu gehört und dann bildet man sich eine Meinung. Irgendwelche Ziele werden ja auch bestehen.

Von der Trennung würde die ABH bei einer Abmeldung automatisch erfahren. Meldet man sich nicht ab, erfährt sie es auch nicht. Dann läge es an Euch, das mitzuteilen.

Titel: Re: Trennung / AE
Beitrag von Blaise am 18.11.2004 um 13:33:22
Hi Mick,

ich habe Dir ja bereits beim ersten Mal geglaubt.... ;-D

mfg

Blaise

Titel: Re: Trennung / AE
Beitrag von Mick am 18.11.2004 um 14:05:01

schrieb am 18.11.2004 um 13:33:22:
Hi Mick,

ich habe Dir ja bereits beim ersten Mal geglaubt.... ;-D

mfg

Blaise


Hi Blaise,

jow, habe zwei von den überflüssigen Postings gelöscht. Beim kurzen Serverausfall (vermutlich weil wieder ein AddOn installiert wurde), hatte ich wohl zu oft auf "aktualisieren" geklickert :)

Titel: Re: Trennung / AE
Beitrag von NicoleD am 18.11.2004 um 14:26:28
Hallo Mick,

danke für die Antwort.
Ok, soweit verstanden.

Mit den Konsequenzen meine ich, daß ja z. B. eine Kontrolle stattfinden könnte und diese dann aufdeckt, daß das Eheleben nicht mehr stattfindet oder jemand gibt einen Hinweis.

Wenn man also erwischt wird, daß das Eheleben nicht mehr stattfindet, was könnte passieren? Der Ausländer würde seine AE verlieren. Es passiert dem deutschen Partner?

LG
Nicole

Titel: Re: Trennung / AE
Beitrag von Abu am 18.11.2004 um 14:39:40
@ Nicole

Gegenfrage:

Versuchst Du Deiner Ehe noch eine Chance zu geben und willst das jetzt rechtlich abklopfen? Oder willst Du Deinem (Noch-)Ehemann einfach noch ein eigenständiges Aufenthaltsrecht verschaffen?

Abu

Titel: Re: Trennung / AE
Beitrag von NicoleD am 18.11.2004 um 15:28:44
Hallo Abu,

es interessiert mich einfach.

Gruss
Nicole

Titel: Re: Trennung / AE
Beitrag von ronny am 18.11.2004 um 15:53:39

Zitat:
Wenn man also erwischt wird, daß das Eheleben nicht mehr stattfindet, was könnte passieren? Der Ausländer würde seine AE verlieren. Es passiert dem deutschen Partner?


Hallo Nicole,

[guck=guck.gif]hier.

Du machst Dich u.U. strafbar.

Ronny

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