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(Aufenthaltsverlängerung abgelend) (Gelesen: 2.099 mal)
ziko28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.11.2004 um 16:05:58
 
Gutten tag alle seit, ???
ich habe vor einige Zeit , nachdem ich die verlängerung meine
Aufenthaltserlaubnis bereintragt habe, erfahren das dies abgelent ist, und die Auswirkungen waren zuheftig, das ich meine Job bei eine Zeitarbeit Firma verloren habe, meine letzten Lohn habe ich meinem Anwalt gegehben, der sich um die Ausländer rechtlichesachverhalt kömert.
nun ich habe seit 1 1/2 Monat keine einkomensmöglichkeit bis das sachverhalt von der verwaltungsgericht apgeklert ist,
nach dem ich jetz ales verkauft habe was zuverkaufen ist und es auch schon verbraucht habe,versengt nun meine Boot lansam in die Tiefe.
meine Pass wurde mir enzogen vojn der ABH
meine Arbeits erlaubnis ist unbefristet!
kann ich auch wärend das Gericht sich Zeit nehmt eine Arbeitstelle aufnehmen? Fragezeichen
wenn nicht ich bin jetzt in zwei monaten Miete rükstand auch bei der Enirgie und wasser Geselschaft so!
nach zwei Wochen setze ich auf die Straße, ohne Wohnung und Unterhalt!
was kann ich tun? Fragezeichen
meine Anwalt hat sich bei der Sachverhalt über das Eigenständigesaufenthaltsrecht geeusert, nach meine Ehe mit meine Deutsche Ehefrau.
wenn ich eine Arbeitgehber finden kann der bereit ist mich mit meine Ausbildungsabschluß einstellen kann, ob das mir auch schnellstens eine aufethaltsschutz darstellt? Fragezeichen
kann ich durch Arbeit meine lLage verbesern, wenn es überhaupt möglich wäre eine aufzunehmen? Fragezeichen

zunecht bedanke ich mich für Ihrem Aufmerksamkeit, und hoffe das meine Anfrage dieses mall deutlich genug ist.
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ziko28  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 17.11.2004 um 16:49:09
 
Hallo Ziko28,

Da Du ja bereits einen Anwalt hast, denke ich, daß Du deine Fragen an Ihn richten solltest, denn Dein Fall ist sehr spezifisch und auch nicht immer einfach zu verstehen.

Allerdings habe ich so meine Zweifel, ob eine Arbeitsaufnahme ohne Pass, Aufenthaltserlaubnis, etc. realistisch ist. Evtl. könnte Deine Ex-Frau unterhaltspflichtig sein, aber letztendlich kann ich das nicht beurteilen. Sorry...

Zitat:
hoffe das meine Anfrage dieses mall deutlich genug ist.

Nicht wirklich. Du hast immer noch nicht verstanden, daß Du nicht bei jeder Frage eine Umfrage zu starten brauchst (Button: "Umfrage erstellen" ), sondern stattdessen einfach ein neues Thema starten solltest (Button: "Neues Thema beginnen" ).

Abu
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.11.2004 um 19:40:34
 
Ich hab die Umfrage mal entfernt  tippse da das wohl ned
so gewollt war bzw. so keinen Sinn macht(e)  Zwinkernd
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ziko28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokanisch
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Antwort #3 - 18.11.2004 um 11:32:26
 

Hi alle seit noch ein mall und warscheinlich das letzt e mall.
ich muß hier sagen, oder erkleren das ich es auch schwer habe mit der Internet nutzung,
denn ich habe nicht mall das 1€ für's Internetkafee des halb dauert es immer langer bis ich mich wieder entlich hier einloken kann, dabei es ist auch normall das ich ungeübt,(ungeschickt) am schreiben auf diese seiter bin!

und retig ,und überzeugend ist der Antwort, das wenn ich angeblich einen Anwalt  beauftragt habe, solang muße ich meine weitere Fragen zuIhm einrichten, unklar bleibt wenn er zeit hat meine Ladung abzukriegen? motz

somit bedake ich mich jedemfalls beim (info4alien) sehr hertzlich :blum und wünsche alle Ausländer die gute absichten und Zielle in Deutschland haben Daumen hoch viel Glück.

Ziko28 Lippen versiegelt
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ziko28  
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ziko28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was ist wenn? mit Arbeitsvertrag!aufethaltsschutz?
Antwort #4 - 26.11.2004 um 11:38:23
 
Hallo allerseits,

ich glaub ich habe leider noch einen Grund hier noch  einmal fragen bzw. "stören" zu müssen!

also wie schon gesagt meine Aufenthaltsverlängerung bzw. die Eigenständiges Aufenthaltsrecht Sachverhalt, nach die Ehe  und zusammen leben mit meine deutsche Frau, wird zuzeit von der VG berarbeitet, hillfsweise weille ich angeblich winige Chancen dies zu bekommen, kann eine Arbeitsvertrag bzw. eine Arbeitgeber der mich mit meinem abgeschlossene Ausbildung einstellen will, in meinem jetzigem Situation, einen Aufenthaltsschutz dar stellen?

Kann ich durch Arbeitsvertrag einen Aufenthalts bekommen und letzlich mich um meinem Kind kümmern und für es weiter sorgen?

Ich bitte um schnelle und preziese Antwort!

Danke!



Edit:
Habe den Beitrag mal in eine halbwegs leserliche Form gebracht sowie ein doppeltes Posting entfernt.
Immerhin war dieses Mal keine Umfrage dabei.  grin
-ralfi-
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« Zuletzt geändert: 26.11.2004 um 12:52:55 von Ralf »  
ziko28  
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Farnmausi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.11.2004 um 22:15:31
 
Du hast eine Aufenthalts - und Arbeitserlaubnis also darfst du arbeiten. Mit viel Glück wünsche ich dir einen neuen Job; der Rest ist dann leichter. Toi toi toi Farnmausi
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Ein Tag ohne ein Lächeln ist ein verlor´ner Tag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #6 - 27.11.2004 um 23:14:38
 
Hallo ziko28,

wie Du in verschiedenen Threads dargestellt hast, hattest Du eine eheliche Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen. Aus der Ehe ist ein deutsches Kind hervorgegangen, für das Du nicht die Personensorge ausübst.

Es wird derzeit in Zweifel gezogen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft über 2 Jahre bestanden hat und dass Du keinen erheblichen Erziehungsbeitrag geleistest hast.

Nunmehr hat die Ausländerbehörde Dich zur Ausreise aufgefordert, Du hast einen Anwalt genommen und es läuft ein Verfahren gegen die Ausreiseverfügung.

Du solltest Dich also an Deinen Rechtsanwalt halten, denn hier kann niemand die Entscheidung des VG vorwegnehmen.

BTW: Nur, weil Du derzeit eine Arbeit hast oder in Aussicht hast, heißt das nicht, dass die Ausreiseverfügung dadurch unwirksam wird.

Doc  8)
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