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Visum zum Studium (Gelesen: 977 mal)
Nahnou
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zum Studium
17.11.2004 um 11:31:26
 
Hallo Forumsteilnehmer,

Ein Bekannter von mir möchte in Deutschland studieren. Er hat zweimal einen Antrag auf Visum gestellt und jedesmal wurde der Antrag ohne Begründung abgelehnt. Beide Male, habe ich, parallell dazu, von Deutschland aus beim Bundesverwaltungsamt und bei den zuständigen Ausländerbehörden gefragt ob sie den Antrag bekommen haben und jedesmal war die Antwort negativ. Wir vermuten, daß die Botschaft die Anträge erst gar nicht nach Deutschland geschickt hat.
Darf die Botschaft den Antrag nicht weiterleiten.? Was können wir dagegen tun?
Vielen Dank im voraus
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 17.11.2004 um 12:14:01
 
Zitat:
Darf die Botschaft den Antrag nicht weiterleiten.?

Ich glaube ja. Über die Erteilung des Visums entscheidet die Botschaft. Zwar ist die Erteilung eines Studiumsvisums gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 zustimmungspflichtig. Daraus kann man m. E. aber nicht herleiten, daß die Botschaft die Erteilung des Visums nicht eigenverantwortlich ablehnen kann.

Zitat:
Was können wir dagegen tun?

Zuerst einmal sollte Dein Bekannter mit einem formlosen Brief an die Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung um Angabe der Gründe zu bitten, die zu einer Ablehung seines Antrags geführt haben (sog. Remonstration). Vgl. hier: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat2/F10

Abu
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