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Bürgschaft (Gelesen: 1.070 mal)
anirer
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.11.2004 um 18:54:12
 
Ich bin seit vielen Jahren mit einer Uganderin verheiratet. Seit ca. 10 Jahren habe ich zudem eine verwaiste Nichte (quasi als Pflegevater) in Uganda unterstützt, das Schulgeld bezahlt und sie während des Studiums unterstützt. Nach erfolgreichem Abschluß wollte ich sie nun für 3 Monate zu einem Besuch hier einladen. Nachdem die Verpflichtungserklärung und die Krankenversicherung bei der Botschaft vorliegen wurde meiner Nichte von der Botschaft gesagt, ich solle ein Fax an die Botschaft schicken, aus der meine verwandschftliche Beziehung und der Grund des Aufenthaltes hervorgehen. Auch dies habe ich gemacht (auch wenn das ja bereits aus der VE ersichtlich war). Nun wurde ihr gesagt, sie solle am vergangenen Freitag wieder kommen um das Visum abzuholen. Statt eines Visums gab es aber nur die neue Information, daß ich nunmehr eine Bürgschaft über 5000 Euro bei einer Bank erbringen soll, bevor das Visum erteilt werden kann. Mir sind solche Fälle bisher nicht bekannt und ich finde diese Taktik, ständig neue Forderungen nachzuschieben auch etwas fragwürdig. Kennt jemand ähnliche Fälle oder die entsprechende rechtliche Grundlage dafür?
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Abu
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 08.11.2004 um 11:02:20
 
Zitat:
Kennt jemand ähnliche Fälle oder die entsprechende rechtliche Grundlage dafür?


§ 82 AuslG:
Zitat:
§ 82 Kostenschuldner, Sicherheitsleistung.
(1) Kosten, die durch die Abschiebung, Zurückschiebung oder Zurückweisung entstehen, hat der Ausländer zu tragen.
(2) Neben dem Ausländer haftet für die in Absatz 1 bezeichneten Kosten, wer sich gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung verpflichtet hat, für die Ausreisekosten des Ausländers aufzukommen.
...
(5) Von dem Kostenschuldner kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden. ...
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