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Verlängerung eines Besuchervisums meiner Frau (Gelesen: 1.621 mal)
reini
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung eines Besuchervisums meiner Frau
05.11.2004 um 11:45:06
 
Hallo!

Ich bin Deutscher, der auf den Philippinen veheiratet ist und dort 2 Kinder (1 Jahr und 7 Jahre) hat. (Meine Kiner haben einen deutschen Pass)

Nun möchte ich gern im April meine Frau (Philipinische Staatsangehörige) mit einem Besuchervisum nach Deutschalnd holen. Da werde ich wohl ein 3 Moants-Visum bekommen.

Kann ich denn dieses Schengen-Besuchervisum vor Ablauf der 3 Moante für 2 bis 3 Moante verlängern?

Ich hab zwar gelesen, dass dies nur in Ausnahmesituatinen funtkioniert. Aber da ich es sich hier nicht um Fremde Leute handelt, sondern um meine Familie (eigendlich um meine Frau, da nur diese einen Philippinischen Pass besitzt), gibts vielleicht - und hoffentlich - auch dafür auch eine Ausnahme.

Vielen Dank für eure Antwoten,

Reini
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Antoine
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Beiträge: 238
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #1 - 05.11.2004 um 13:21:17
 
So wie Du Dir das vorstellst, wird es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht funktionieren. Deine Frau müsste falsche Angaben bei der Visabeantragung machen, da tatsächlich bereits heute ein längerer Aufenthalt beabsichtigt ist. Dies könnte im Extremfall, sofern es bekannt werden würde, schon vorab zu einer Einreiseverweigerung oder Entzug des Visums führen. Dies würde ich an Deiner Stelle nicht riskieren.

Im Prinzip hat Deine Frau allerdings einen Anspruch, auf der Basis einer Familienzusammenführung nach Deutschland zu kommen. Allerdings musst Du als Deutscher hierfür Deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.

Wenn aber überhaupt kein Daueraufenthalt in Deutschland beabsichtigt ist, wäre auch ein anderer Weg denkbar (z.B. ein längeres nationales Visum für Deutschland, eine Aufenthaltsbewilligung, o.ä.).

Ich würde die Problematik einfach einmal offen mit der zuständigen ABH besprechen.
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reini
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.11.2004 um 18:47:27
 
Vielen Dank für den Hinweis zum Schengen-Visa!!!! Da werde ich mir 3 mal Überlegen, was ich bei der Visabeanragung in der Botschaft sage...

Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Moanten ist wohl das "Nationale Visum" mit der Aufenthaltserlaubnis von über 3 Moanten für mich passend.

Hab Gegoogelt, und bin auf das: "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)", das ab 1.1.2005 gilt,  gestossen. Da steht unter

§ 7 Aufenthaltserlaubnis

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den in den nachfolgenden Abschnitten genannten Aufenthaltszwecken erteilt. In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis ist unter Berücksichtigung des beabsichtigten Aufenthaltszwecks zu befristen. Ist eine für die Erteilung, die Verlängerung oder die Bestimmung der Geltungsdauer wesentliche Voraussetzung entfallen, so kann die Frist auch nachträglich verkürzt werden.
Link:
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html

...Wobei in meinem Fall "Aufenthalt von 5 Monaten zwegs Urlaub" wohl sicher nicht standardmässig auf der Liste der Visumgründe aufgeführt ist... ...und deshalb extra gewährt werden müsste. Der Grund - und somit auch das Visum - kann also auch leicht abgelehnt werden.

Kann ich aber nach dieser Ablehnung ein "3 monats Schengen-Visa" beantragen, oder wird das dann auch abgelehnt, weil ja schon ein Visum (das nationale Visum) abgelehnt wurde???

Ich will mir halt nicht einen sicheren Weg für ein 3-Monatsvisum verbauen, nur um 2 zusätzliche Monate mit einem anderen Visum zu bekommen, dessen Aussellung fragwürdig ist.... Oder hat eine Ablehnung des einen Visums keine Auswirkung auf das andre???

....Echt kompliziert das ganze.... ...freue mich aber trotzdem auf die Antwort....
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Mick
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Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 05.11.2004 um 20:21:44
 
Hi Reini,

auch "national Visa" sind Visa und keine Aufenhalts-
erlaubnisse in dem Sinne. Auch werden diese nur für
drei Monate erteilt, Verlängerung bei der ABH nur
in Ausnahmefällen.

Visa für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten
sind grundsätzlich zustimmungspflichtig. Der Antrag
müsste von der Botschaft der ABH zur Stellungnahme
übersandt werden.
Das würde die Sache verkomplizieren und verzögern.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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