Vielen Dank für den Hinweis zum Schengen-Visa!!!! Da werde ich mir 3 mal Überlegen, was ich bei der Visabeanragung in der Botschaft sage...
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Moanten ist wohl das "Nationale Visum" mit der
Aufenthaltserlaubnis von über 3 Moanten für mich passend.
Hab Gegoogelt, und bin auf das: "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)", das ab 1.1.2005 gilt, gestossen. Da steht unter
§ 7 Aufenthaltserlaubnis(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den in den nachfolgenden Abschnitten genannten Aufenthaltszwecken erteilt.
In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.(2) Die Aufenthaltserlaubnis ist unter Berücksichtigung des beabsichtigten Aufenthaltszwecks zu befristen. Ist eine für die Erteilung, die Verlängerung oder die Bestimmung der Geltungsdauer wesentliche Voraussetzung entfallen, so kann die Frist auch nachträglich verkürzt werden.
Link:
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html...Wobei in meinem Fall "Aufenthalt von 5 Monaten zwegs Urlaub" wohl sicher nicht standardmässig auf der Liste der Visumgründe aufgeführt ist... ...und deshalb extra gewährt werden müsste. Der Grund - und somit auch das Visum - kann also auch leicht abgelehnt werden.
Kann ich aber nach dieser Ablehnung ein "3 monats Schengen-Visa" beantragen, oder wird das dann auch abgelehnt, weil ja schon ein Visum (das nationale Visum) abgelehnt wurde???
Ich will mir halt nicht einen sicheren Weg für ein 3-Monatsvisum verbauen, nur um 2 zusätzliche Monate mit einem anderen Visum zu bekommen, dessen Aussellung fragwürdig ist.... Oder hat eine Ablehnung des einen Visums keine Auswirkung auf das andre???
....Echt kompliziert das ganze.... ...freue mich aber trotzdem auf die Antwort....