Zitat:Wobei ich wie gesagt den zuständigen Mitarbeiter vom Jugendamt angerufen habe, wegen der Duldung als identnachweis.
Hallo Jobek,
wie versprochen hier mein Vorschlag zu der Vorgehensweise für den Fall, dass ihr euch dafür entscheidet, den Geburtseintrag ändern zu wollen.
Zunächst muß ich hier voranschicken, dass die Abstammung des Kindes sich, auch aufgrund des Rechts der USA nach dem Domizil - Prinzip, ausschließlich nach deutschem Recht beurteilt. Die gesetzliche Vertretung Deiner Stieftochter richtet sich nach amerikanischem Recht. Hiernach wird sie von beiden Elternteilen gemeinsam vertreten.
Ob ihr Euch für den Vorschlag entscheidet, solltet ihr ggf. in Ruhe überdenken, weil da etliche Schritte zu erledigen sind und ihr bis jetzt noch nicht deutlich gesagt habt, was ihr wollt.
Ich gehe dabei nachfolgend von der Annahme aus, dass der Vater des Kindes keinen gültigen Nationalpaß bei der
ABH hinterlegt hat.
Ebenso ist das was jetzt kommt meine ureigene Rechtsauffassung, die zwar begründet ist, aber nicht von jedem, insbesondere eurem Gericht geteilt werden muß.
Ich halte die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung aus den nachfolgenden Gründen für unwirksam. Der Beamte des Jugendamtes hat sich nicht hinreichend über die Identität des Vaters und seine Staatsangehörigkeit informiert. Die Angaben in der Duldung beruhen zumeist auf den Angaben des Betroffenen ohne hinreichende Möglichkeit der Nachprüfung.
Deshalb kann eine ordnungsgemäße Beurkundung der Vaterschaft, spätestens jedoch eine Eintragung des Vaters aufgrund einer Duldung nicht ordnungsgemäß erfolgen, weil sich der Urkundsbeamte Gewißheit zu der Person des Anerkennenden verschaffen muß. (Rechtsprechung hierzu: Bay.Oberstes Landgericht, Beschluß vom 08.12.2003 - 1ZBR 75/03,
LG Berlin, Beschluß vom 01.10.2003 -84 T 371/03, dto. Beschluß vom 10.11.2003- 84 T 487/03).
Mit diesen Beschlüssen in der Hinterhand solltet ihr eine Berichtígung des Geburtseintrages nach § 47 PStG beantragen. Zur Begründung nur kurz: Eintrag ist unrichtig, weil die Beurkundung der Vaterschaft fehlerhaft war. Die Zweifel sind erst später bekanntgeworden, deswegen wurde zunächst zugestimmt.
Die Berichtigung kann beim Standesamt (jedem) oder beim zuständigen Amtsgericht (am Sitz des Landgerichts) beantragt werden, der Antrag kann formlos gestellt werden.
Ob weitere Gründe ebenfalls zur Unrichtigkeit führen, kann ich ohne Aktenkenntnis nicht feststellen. Ich denke da auch noch an die möglicherweise nicht ordnungsgemäße gesetzliche Vertretung deiner Stieftochter durch die Mutter allein.
Alles Gute und viele Grüße
Ronny