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Vaterschaft mit Duldung (Gelesen: 17.312 mal)
jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 21.02.2005 um 12:15:27
 
hi ronny
Idntitätsfeststellungsverfahren, mit welcher begründung denn ?
ich müsst ja sicher erst mal beweisen das er noch nen ausweis mit sich rumschleppt
oder ?

aber ist für mich doch schon verwirrend die ganzen für mich verschiedenen namen.
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 21.02.2005 um 12:38:25
 
Hi, Jobek,
also wenn man bedenkt, dass ja in Indien nicht mit lateinischen Buchstaben geschrieben wird, und dann den Bezug zum englischen, sieht es für mich fast wie zwei verschiedene Schreibweisen aus: jit - jeet, einmal deutsche Lautschrift, einmal englisch auszusprechen. Ähnliches mit einem verschluckten Konsonanten beim Vornamen.

Aber die Frage stellt sich mir eigentlich: was wollt ihr? einen in D anwesenden Vater, der möglichst auch Unterhalt zahlt, also Hilfe für ihn, AE und ArbE zu bekommen, mit der Konsequenz, dass er natürlich das Kind auch mal sehen oder zu Besuch haben will?
Oder je weiter weg desto lieber? Dann kann man Unterhalt aber vergessen, selbst wenn tituliert, kaum realisierbar (nicht nur in Indien, ist mit USA auch immer mehr als problematisch).

Diese Entscheidung sollte deine Tochter treffen, bevor ihr irgendetwas tut.
Gruß
Anne
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #32 - 21.02.2005 um 13:10:45
 
hallo anne
was hat denn das was in den ausweisen steht mit der aussprache zu tun ?

1.) ich sprech jetzt mal für meine tochter : sie möchte wissen wie der kv denn richtig heisst.

2.) meine tochter möchte auf jeden fall finanzielle unterstützung. ihr bleiben ab sommer ca 270 euro 154kinderrgeld + 120 euro unterhaltsvoeschuss ( sind eigentlich alle asylanten arm  Fragezeichen
wenn ich denn höhr , das sein vater ihm aus indien jeden monat geld schickt , vor kurzem noch 400 euro für en neues händy und ne neue kamera, un das sein vater zu geschäftsfreunden von indien über frankfurt nach usa fliegt...., dann hat er auf jeden fall kein geld für seinen sohn    :rofl2

3.)er sieht das kind jede woche 1 mal für ne stunde

4.) Er hat 3 Anwälte einer davon familienanwalt . da hat er sich schon informiert übers sorgerecht und ob er möglichkeiten hat nach usa zu gehen falls meine stieftochter nach usa geht.

soooviel geld möcht ich auch mal haben...



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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 21.02.2005 um 14:03:37
 
"was hat denn das was in den ausweisen steht mit der aussprache zu tun ? "

Kommt so selten nicht vor, dass beim Ausstellen verschiedener Ausweise nicht nach den gleichen Regeln die Umschreibung von anderen Schriftzeichen in lateinische Buchstaben erfolgt. Die Frage ist, ob die Schreibweise in indischen Buchstaben gleich ist oder verschieden.

Okay, sehe ich ein, wenn deine Tochter finanzielle Unterstützung möchte - hat das Kind Anspruch drauf. Nur: jede Aktion, die dazu dient, dem Vater hier Probleme zu machen, gefährdet dies, wenn er Ausweisung riskiert.

Asylbewerber sind meist arm - da sie nicht arbeiten dürfen  (Asylant ist ein sehr umstrittener Begriff - entweder einer ist Asylbewerber, oder sein Antrag wurde anerkannt, dann ist er asylberechtigt, oder abgelehnt - dann ist er abgelehnter Asylbewerber).

Wenn er Geld geschickt bekommt, wäre es allerdings korrekt, es entweder beim Sozialamt anzugeben oder wenigstens für das Kind zu verwenden - müsste aber auch auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden.
Wenn das Kind - wie es aussieht - einen gutsituierten Großvater hat, sollte man sich vielleicht mal mit dem in Verbindung setzen.

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #34 - 21.02.2005 um 14:28:40
 
Zitat:
Asylbewerber sind meist arm - da sie nicht arbeiten dürfen


Hi,
wobei anzumerken ist, dass dieses nur für das erste Jahr des Aufenthaltes zutrifft.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 21.02.2005 um 18:59:45
 
Hallo Jobek,

kein Wunder dass er 3 Anwälte hat, Probleme hat er ja genug:

- falsche Identität/ Pässe:

§ 271 StGB  Mittelbare Falschbeurkundung
§ 92 Abs.2 Nr.2 AuslG      bzw.
§ 95 Abs.1 Nr.5 AufenthG        Identitätsverschleierung
§ 276 StGB                              Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
§ 281 StGB                              Mißbrauch von Ausweispapieren


- Residenzpflichtverstösse
§ 93 Abs.3 Nr.3 AuslG       bzw.
§ 95 Abs.1 Nr.7 AufenthG


- Sozialhilfebetrug durch Verschweigen von Einkommen aus Schwarzarbeit und väterlichen Unterhalt erwirkte Leistung von Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen und Kindesunterhaltvorschuss
§ 236 StGB Leistungsbetrug , siehe auch:
www.sozialministerium-bw.de/sixcms/media.php/1015/leitfaden_sozialhilfebetrug.pd...

- Schwarzarbeit für Schwarzarbeiter und Schwarzarbeitgebers
http://www.berlin.de/SenWiArbFrau/arbeit/schwstraf.html
u.a. § 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt


- evtl. Scheinehe gegen Geld  für beide Ehegatten
§ 92 Abs.2 Nr.2 AuslG        bzw.
§ 95 Abs.2 Nr.2 AufenthG      


Habt ihr denn auch einen Ausländerrechtsanwalt, der mal mit seinen 3 RA über diese Sachen und über Unterhalt reden kann? Oder der erfahren kann, was die 3 RA eigentlich der Ausländerbehörde so über die glückliche Kleinfamilie erzählen?

Und:
Ist eigentlich bei der Korrektur der Vaterschaftsanerkennung erneut die Zustimmung der Mutter nötig?

Und:
Hat denn der ausländische Vater eines ausländischen Kindes auch nur die geringste Chance, zur Personenfürsorge ein Aufenthaltsrecht in D zu bekommen? Wenn eine familiäre Lebensgemeinschaft in den USA unmöglich ist?

MfG
eishennig
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #36 - 21.02.2005 um 22:30:04
 
zu Anne, beide passdukument sind indische pässe.

zu eishennig : die beiden sind schon lange kein paar mehr.

gruss joachim

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jobek01
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Antwort #37 - 19.05.2005 um 16:30:38
 
hi
wie gesagt der Kindesvater hat nun sein Aufenthaltserlaubnis.
ist auch von Dresden in unseren Kreis gezogen.
Meine Stieftochter hat heute einen Brief von unserer zuständigen Ausländerbehörde bekommen, mit Bitte um persöhnliche Vorsprache.

Darin steht Fettgedruckt,

Begegnungsgemeinschaft zwischen (name des Kindesvater) und ihrem Sohn (name den Kindes.

Frage ist, was könnte die Ausländerbehörede von meier Tochter nun wollen ?????
gruss joachim
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ronny
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Antwort #38 - 23.05.2005 um 08:03:45
 
Zitat:
Frage ist, was könnte die Ausländerbehörede von meier Tochter nun wollen


Hallo Joachim,

die ABH wird wissen wollen, ob die Angaben von ihm über die Kontakte zu seinem Sohn mit der gelebten Wirklichkeit übereinstimmen.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #39 - 23.05.2005 um 12:09:01
 
hi ronny danke.
und was ist genau im beamtendeutsch eine begegnungsgemeinschaft ?

ist eine stunde einmal in der woche eine begegnungsgemeinschaft ?
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ronny
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Antwort #40 - 23.05.2005 um 12:13:52
 
Zitat:
ist eine stunde einmal in der woche eine begegnungsgemeinschaft


Sicher aber das wird nicht ausreichen, weil eigentlich gefordert werden müßte, dass eine Beistandsgemeinschaft vorliegt .  Zwinkernd

Die geht weit über das hinaus was "einmal eine Stunde/ Woche sich sehen"  beinhaltet.

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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Antwort #41 - 23.05.2005 um 16:25:55
 
hi
waren eben beim ausländeramt.
meine tochter wurde dazu befragt.
sie hat gesagt , das er das kind nur einmal in der woche das kind sieht für eine stunde,
das meine frau das kind zu ihm bringt weil sie keine lust hat ihn den KV zu sehen.
und sie sagte der frau das sie nicht vorhabe ihm mitsorgerecht zu geben.die beamte hat alles aufgenommen (war knapp ne din A4 seite)

sie will sich aber noch mit dem jugendamt in verbindung setzen weil die die vormunbdschaft haben.

auf unsere frage warum er von dresden eine aufenthaltgenehmigung bekommen hat sagte die hat er bekommen, weil er SORGERECHT für das kind hat und meine stieftochter seine lebenspartnerin wäre.

meine tochter sagte ihr , moment das strimmt doch gar nicht, sie ist mit ihm schon eineinhalb jahre nicht mehr zusammen.

warum geben die von dresden im eine AE wenn er doch gar kein sorgerecht hat ??

wird das nicht überprüft von der abh ob sorgerecht vorliegt oder nicht ?


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jobek01
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Antwort #42 - 23.05.2005 um 16:29:33
 
kleiner nachtrag noch.

die beamtin sagte , das wenn der KV jetzt sozialhilfe beantragen würde, das sozialamt eventuell auf mich zurückkommen würde.
weil ich habe sie noch gefragt ob denn niemand eine verpflichtserklärung für ihn unterschrieben hat.
nein sagte sie.

was habe ich denn in diesem fall damit zu zun , wenn er zum sozialamt geht ???
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