Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Vaterschaft mit Duldung (Gelesen: 17.311 mal)
jobek01
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 138
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vaterschaft mit Duldung
05.11.2004 um 10:22:01
 
hi zusammen.
kurze geschichte, :Ich bin deutscher, meine frau ist us-amerikanerin, im januar 4 jahre verheiratet. meine stieftochter auch us amerikanerin ist jetzt 17 jahre alt, ist im april 2002 nach deutschland gekommen. sie hat eine unbefristete AE. im juli 2002 lernte meine stieftochter einen ausländer kennen. er sagte von sich er wäre 19 jahre alt, arbeitet bei einer toyota autowerkstatt, kommt aus indien.. von anfang september bis mitte oktober war er in portugal.(urlaub laut seinen angaben und verwandte besuchen). meine stieftochter und er haben sich dann öffter getroffen nachdem er wieder hier war und irgendwann im dezember 2002 oder anfang 2003 hat unsere tochter gesagt das sie schwanger ist. von ihm. nach einer aussprache mit ihm, sagte er uns das er nicht 19 sondern schon 22 ist, das er bei seinem onkel hier im ort schwarz arbeitet und nur eine duldung für den weißeritzkreis hat.(wir wohnen im rhein sieg kreis).
die vaterschaft ist beim jugendamt anerkannt(schon vor der geburt). er hat sich nachträglich in die geburtsurkunde als vater eintragen lassen.
3 tage nachdem das kind geboren wurde, kam´der erste brief von seinem anwalt mit seinem namen aber meiner adresse. darauf hin rief ich den anwalt an ,weshalb seine post zu mir geschickt würde. der anwalt wunderte sich und fragte, wohnt er denn nicht bei ihnen?  er hatte doch tatsächlich angegeben das er bei uns wohnen würde und das er und meine stieftochter verlobt seien.das verneinte ich dem anwalt.
nun meine fragen, : die vaterschaft anzuerkennen beim jugendamt nur mit einer duldung ? laut auskunft des jugendamtes akzeptieren die ne duldung als identitätsnachweis, die vom standesamt wiederum nicht. wo ist denn der unterschied der urkunde zwischen jugendamt und standesamt?
und die änderung in der geburtsurkunde vom standesamt wo er sich als vater hat eintragen lassen, nachträglich, auch nur ne duldung als identnachweis?
woher weiss denn jemand ob das sein richtiges alter, sein richtiger name oder seine richtige staatsangehörigkeit ist ?
kann er durch das kind einen aufenthaltstitel bekommen ?
und inwieweit spielt amerikanisches recht eine rolle?

vielleicht kann mir irgendjemand was dazu sagen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #1 - 05.11.2004 um 21:17:02
 
Hallo Jobek,

wenn er die Personensorge für ein deutsches Kind ausübt, d.h. sich regelmäßig und intensiv um sein Kind kümmert, kann er von daher einen Aufenthaltstitel ableiten. Wie es bei ausländischen Kindern (hier USA) ist, weiß ich nicht.

Haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht? Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, kann sie - wenn gute Gründe vorliegen (und ich denke, die Täuschung, dass er einfach fälschlich angibt, er wohnt bei Euch und sei mit der Mutter verlobt, wäre ein guter Grund und die Täuschung über sein wahres Alter) dem Vater den Umgang mit dem Kind verbieten.

Wenn er angibt, er wohnt in Eurem Landkreis, obwohl er nur für einen anderen Landkreis die Duldung hat, und da er sich nicht in dem ihm zugewiesenen Landkreis aufhält, macht er sich strafbar. Wenn er erwischt wird, kann es passieren, dass er ganz schnell in Abschiebehaft kommt.

Noch etwas: Deine Stieftochter war, wenn ich richtig gerechnet habe, zum Zeitpunkt als sie schwanger wurde, noch keine 16 Jahre. Dann käme noch dazu, dass der junge Mann sich der "Unzucht mit Minderjährigen" schuldig gemacht hat.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Moment US-Recht eine Rolle spielt - das würde interessant, wenn Mutter und Kind in die USA gehen und der Vater unbedingt auch in die USA will.

Viele Grüße
Janna

Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
jobek01
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 138
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #2 - 05.11.2004 um 22:51:08
 
die kindesmutter hat die alleinige sorge für das kind.
und das jugendamt ist vormund.auf die frage bei profamilia wegen unzucht sagte man uns. da stehen schlechte chancen, weil es halt irgendwie im gegenseitigen einverständnis war. und , wie soll man ihm die lügen nachweisen? die ganze geschichte hab ich auch dem jugendamt erzählt. hab aber den eindruck das die sich schützend vor ihn stellen.die frau sagte , ja ja der ist vielleicht noch ganz schön naiv. *ggg*die umverteilung von ihm ist von unserem zuständigen ausländerbehörde letzes jahr abgelehnt worden.(das schreiben kam auch an meine adresse)wo noch drinne stand das meine stieftochter ja zu ihm nach dresden ziehen könnte. nachdem er es geschaft hatte seinen namen in die geburtsurkunde eingetragen hatte, kam das nächste schreiben.in dem sowas drinne stand das wo jetzt die nötigen papiere da, unsere ausländerbehörde die schreiben nochmal von dresden anfordern würde.das war letztes jahr.
irgendwie alles sehr merkwürdig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #3 - 06.11.2004 um 10:55:57
 
Hallo Jobek,

es ist die Frage, was Ihr genau erreichen wollt.

Möchte Deine Stieftochter Unterhalt vom Kindsvater?
Hier wäre (wenn er nicht zahlt) eine Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung möglich. Da er jedoch als Asylbewerber "offiziell" nichts verdient, ist bei ihm auch "offiziell" nichts zu holen.

Fakt ist, dass er sich mit Aufenthalt in einem anderen als dem ihm zugewiesenen Landkreis und mit der Schwarzarbeit strafbar macht. Die Gesetze zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurden vor ein paar Monaten auch noch verschärft.

Lügen nachzuweisen ist sehr schwierig, wenn keine schriftlichen Anhaltspunkte (Briefe / Dokumente) oder glaubwürdige Zeugen existieren. Da steht Aussage gegen Aussage.

Bezüglich Anerkennung der Vaterschaft und Identitätsnachweis beim Standesamt / Jugendamt gab es in diesem Forum schon mal einen Thread - ich weiß jetzt nicht mehr wo. Einfach noch einmal suchen. Dort verweigerte das Standesamt die Eintragung als Vater.

Ob er bei Stellung des Asylantrags seine richtige Identität angegeben hat oder nicht, kann man natürlich auch nicht so einfach beweisen. Evtl. könnte man über die Botschaft des von ihm angegebenen Heimatlandes probieren etwas rauszukriegen (ob er da bekannt ist etc.) oder wenn man Landsleute von ihm kennt, diese um Tipps fragen.

Wie gesagt: Was wollt Ihr erreichen?
- Soll er Deutschland verlassen und sich nicht mehr bei Euch blicken lassen? (ich schreibe es jetzt einfach mal ein bisschen krass ...)
- Soll er für das Kind zahlen?
- Soll er sich um das Kind auch persönlich kümmern?

Und wenn Eure Ziele feststehen, dann könnt ihr entscheiden und Euch informieren, wie Ihr da genau am Besten vorgeht.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #4 - 06.11.2004 um 11:21:09
 
Zitat:
es ist die Frage, was Ihr genau erreichen wollt.


Hallo Jobek,

das hatte ich im Chat ja auch gesagt. Bin aber derzeit krank und das denken fällt schwer. Ich hoffe ich komme am Montag zu einer Antwort, die weiter hilft. Bis dahin solltet ihr Euch aber über Jannas Frage nochmal Gedanken machen.

Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Moment US-Recht eine Rolle spielt - das würde interessant, wenn Mutter und Kind in die USA gehen und der Vater unbedingt auch in die USA will


@ Janna,
hatte ich so ins Gespräch gebracht im Chat, falls die Entscheidung in Richtung Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung ging und der Vater (US-Amerikaner) evtl. auch noch Verträge mit der gesetzlichen Vertretung der Stieftochter gehabt hääte. Das Mädel war ja minderjährig und benötigte für die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung die  Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter.

Zitat:
Bezüglich Anerkennung der Vaterschaft und Identitätsnachweis beim Standesamt / Jugendamt gab es in diesem Forum schon mal einen Thread - ich weiß jetzt nicht mehr wo. Einfach noch einmal suchen. Dort verweigerte das Standesamt die Eintragung als Vater


Ich kann da jetzt nur meine generelle Vorgehensweise schildern Wenn mir ein Standesbeamter die Vaterschaftsgeschichte vorlegt (ist in best. Fällen vorgesehen) wird postwendend die Anerkennung an das Jugendamt zurückgegeben, fehlender Nachweis Identität und Staatsangehörigkeit beim Anerkennenden führen dazu, dass aus unserer Sicht die Anerkennung nicht wirksam erfolgte, weil gegen Beurkundungsvorschriften verstoßen wurde.

Gibt mittlerweile da auch obergerichtliche Rechtsprechung beim Bayrischen Obersten Landgericht und anderen.

Will dazu aber nochmal selbst lesen, wenn ich wieder im Amt bin. Gibt für die "Streichung" des Vatersaus dem Geburtseintrag evtl einen Weg.

Viele Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
jobek01
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 138
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #5 - 06.11.2004 um 22:33:31
 
@ janna
das kind hat ein recht auf seinen vater, wie er auf sein kind.
ja , die fragen gehen auch in richtung unterhalt
irgendwie ist meine frau und ich nur tierisch sauer. auch meine stieftochter möchte nix mehr mit ihm zu tun haben.
aber er soll sich doch mit seinen fast 25 jahren mal erwachsen werden.
wer darf denn im endeffekt fürs kind bezahlen ? meine stieftochter die auch ausländerin ist kann keine sozialhilfe bekommen.sie bekommt auch keinen unterhalt von ihrem leiblichen vater.
aber er geht schwarz arbeiten und bekommt noch eventuell sozialhilfe.
ich weiss , die ist kein frustforum. aber was ist denn mit ihm wenn die ausländerbehörde ihm keine duldung mehr erteilt?
ich werd aber nochmal auf das zuständige standesamt gehen und fragen wie sie ihn als vater in der geburtsurkunde haben eintragen können.
was ist denn eigentlich bei urkunden wo als familienname "nur" singh steht ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dete
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #6 - 07.11.2004 um 01:17:11
 
sikhs heissen fast alle mit name singh,was m.M  nach auch so anerkannt wird(männlicher nachkomme der familie).mein neffe musste den namen seiner deutschen frau erst in indien annehmendamit er im pass eingetragen wurde. der namenszusatz singh blieb trotzdem erhalten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #7 - 07.11.2004 um 13:28:23
 
Zitat:
sikhs heissen fast alle mit name singh,was m.M  nach auch so anerkannt wird(männlicher nachkomme der familie).mein neffe musste den namen seiner deutschen frau erst in indien annehmendamit er im pass eingetragen wurde. der namenszusatz singh blieb trotzdem erhalten.


Hallo @thread,

das gehört hier zwar ned hin, weil es eher Namensrecht betrifft, aber. Bei dem im indischenb Rechtsbereich häufig anzutreffenden Wort "Singh" kann es sich sowohl um einen Namen handeln,   im häufigsten Fall aber wird es um die Bezeichnung der Religionszugehörigkeit eines männlichen Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Sikhs gehen.

Im Personenstandsrecht wird das Wort singh unterschiedlich behandelt. Ergibt sich aus einem indischen Paß, dass es sich tatsächlich um einen der seltenen Fälle handelt, in welchem es tatsächlich ein Familienname ist, wird dieser auch als Familienname behandelt und als solcher eingetragen.

In der weitaus größeren Zal der Fälle muß der Name insgesamt wie folgt eingetragen werden:

Beispiel:

Raghwinder (Eigenname) Singh (Namenszusatz) .

Der einzige vorhandene Name im Sinne des deutschen Rechts, vorliegend der Eigenname Raghwinder ist weder Vor- noch Familienname. Er kann bei gemeinsamer Namensführung einer deutsch-indischen Ehe auch nicht als Ehename gewählt werden,weil er kein Familienname im klassischen Sinne ist. Der Namenszusatz Singh darf weder als Vor- oder Familienname und damit auch nicht als Ehename beurkundet werden, sondern allein als Namenszusatz.

Die weiteren Namenszusätze für Angehörige der Religionsgemeinschaft der Sikh sind :

Bibi oder Begum für Frauen und Kaur für unverheiratete Töchter:
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
jobek01
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 138
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #8 - 07.11.2004 um 14:01:19
 
@ ronny
erstmal gute Besserung  Smiley
In der Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft steht unter    Vorname, Familienname --- Sarnjeet Singh

ausgewiesen durch : DuldungNr.: X XXXXXXX.
Wobei ich wie gesagt den zuständigen Mitarbeiter vom Jugendamt angerufen habe, wegen der Duldung als identnachweis. Der hatte mich auch 10 minuten später zurückgerufen ubd gesagt, die Duldung die das Ausländeramt ausgestellt hat, ist fürs Jugendamt also für ihn OK als Identnachweis...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #9 - 07.11.2004 um 14:12:42
 
hallo,

es gibt wohl einerseits (wie mein bekannter hat) die Duldung in der dann steht Identität nicht nachgewiesen.
Oder es gibt auch dann iene Duldung wenn aus welchen Gründen auch immer der Pass bei der ALb eingezogen wurde.Eventuell hat der in deinem fall betreffende ja so eine Duldung aus der eben hervorgeht das die Identität klar ist bezw.kein entsprechender unklarvermerk drin steht??ßDies könnte die Frage klären.

gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jobek01
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 138
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #10 - 07.11.2004 um 14:18:05
 
danke für die Antwort. Ich werd mal sehen ob er mir die Duldung mal zeigt, und ich ne kopie machen kann.
Gruss Jobek
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #11 - 07.11.2004 um 14:23:29
 
Zitat:
danke für die Antwort. Ich werd mal sehen ob er mir die Duldung mal zeigt, und ich ne kopie machen kann.


Hi Jobek,

das müßte auch mit der ABH geklärt werden können, ob die einen Paß von ihm haben, welcher als Grundlage für die Duldung gedient hätte. Dann wäre natürlich zunächst mal an der Identität nichts zu rütteln. Im anderen Fall gebe ich Dir noch einen Weg für die Berichtigung des Geburtseintrages.

Danke für die Besserungswünsche, das wird sich wohl noch etwas hinziehen.
Griesgrämig

Viele Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
jobek01
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 138
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #12 - 07.11.2004 um 14:33:19
 
Ja, aber die ABH darf mir sicherlich keine Auskunft erteilen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #13 - 07.11.2004 um 14:39:30
 
Zitat:
Ja, aber die ABH darf mir sicherlich keine Auskunft erteilen.


Das ist richtig, aber dem Kind, vertreten durch seine Mutter, oder?

Gruß
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
jobek01
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 138
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaft mit Duldung
Antwort #14 - 07.11.2004 um 14:56:47
 
die mutter ist, wie gesagt noch minderjährig, und die mutter der minderjährigen, also meine frau ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema