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zu arm fürs Visum;-) (Gelesen: 896 mal)
Selma
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Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag zu arm fürs Visum;-)
04.11.2004 um 15:14:07
 
Ich war heute in Berlin auf der Ausländerbehörde um eine Verpflichtungserklärung abzugeben, damit mein marokkanischer Freund das Visum zur Heirat bekommen kann. Dabei stellte sich heraus, dass ich (da ich Arbeitslosengeld beziehe) diese Verpflichtungserkärung nicht erfüllen kann. (auf dem Landeseinwohneramt in Berlin ging das aber problemlos, dort hatte ich schon eine Verpflichtungserkärung ausgestellt bekommen, weil die marokkanische Botschaft in Rabat dies verlangte...die Frau auf der Ausländerbehörde erklärte mir, dass sie "strenger" seien als das Landeseinwohneramt...)
Nun gut: sie wies mich auch darauf hin, dass ich entweder eine andere Person suchen soll die über ein ausreichendes Einkommen verfügt und sich verbürgt, oder aber ich solle warten bis ich einen festen Heiratstermin hätte, da ich dann von der verpflichtungserklärung befreit sei.

Jetzt meine Frage:
welche Möglichkeit ist "besser"? Gibt es Unterschiede, Vor- oder Nachteile?
Bekommt mein Freund auch ein Visum für drei Monate zum Heiraten, wenn ich keine Verpflichtungserklärung habe sondern nur den Heiratstermin?
Was würden Sie mir raten?
Über antwort freut sich und dankt ganz herzlich schon im Voraus!
Selma
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 05.11.2004 um 09:44:11
 
Zitat:
Nun gut: sie wies mich auch darauf hin, dass ich entweder eine andere Person suchen soll die über ein ausreichendes Einkommen verfügt und sich verbürgt, oder aber ich solle warten bis ich einen festen Heiratstermin hätte, da ich dann von der verpflichtungserklärung befreit sei.

Jetzt meine Frage:
welche Möglichkeit ist "besser"? Gibt es Unterschiede, Vor- oder Nachteile?
Bekommt mein Freund auch ein Visum für drei Monate zum Heiraten, wenn ich keine Verpflichtungserklärung habe sondern nur den Heiratstermin?
Was würden Sie mir raten?

Eine Regelung, daß für ein Heiratsvisum keine Verpflichtungserklärung notwendig ist, sofern bereits ein Heiratstermin feststeht, ist mir nicht bekannt. Bisher war ich davon ausgegangen, daß bei einem Heiratsvisum immer eine Verpflichtungserklärung notwendig ist.

Wenn das in dem Fall von den beteiligten Behörden so gehandhabt wird, spricht m. E. nichts dagegen, die Möglichkeit zu nutzen.

Bei der Alternative, daß ein Dritter die Verpflichtungserklärung abgibt, ist die entscheidende Frage, ob Du jemand an der Hand hast, der sich dazu bereit erklärt. Wenn ja, ist für Dich auch diese Alternative o.k.

Abu
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