Hallo mira!
Zunächst müsste man hier unterscheiden, ob es sich um eine Anspruchseinbürgerung nach § 85
AuslG oder um eine Ermessenseinbürgerung nach § 8
StAG handeln würde. Eine Ermessenseinbürgerung wäre beim Bezug öffentlicher Mittel (Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe) ausgeschlossen, Ausnahmen sind hier nicht möglich.
Zitat:9 Jahre in Deutschland mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis.
Dies deutet allerdings darauf hin, dass es sich um eine Anspruchseinbürgerung handeln dürfte.
Hier gilt folgendes:
Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der öffentlichen Mittel vom Einbürgerungsbewerber nicht selbst zu vertreten ist.
Die Behörde wird also prüfen, warum der Bewerber arbeitslos geworden ist, z.B. durch eigene Kündigung, vertragswidrigem Verhalten oder ähnliches, dies wäre ein selbst zu vertretender Grund, oder ob es z.B. eine betriebsbedingte Kündigung war, was der Bewerber nicht zu vertreten hätte.
Es wird aber auch geprüft, warum der Bewerber immer noch arbeitslos ist, er muss also nachweisen, ob und wie er sich um eine neue Anstellung bemüht hat.
Auch andere Faktoren, z.B. ob es krankheitsbedingte oder andere Gründe gibt, die der Bewerber nicht beeinflussen kann, werden berücksichtigt.
Zitat:Die Frage: sind wir alt genug, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen, ungeachtet, dass wir öffentliche Mittel in Anspruch nehmen?
Das Alter allein ist hier nicht ausschlaggebend, es kommt wie gesagt auf die oben genannten Faktoren an.
Zitat:Ich habe geringfügige Einkünfte, ....
Dies wird sicherlich ebenfalls berücksichtigt, da das Gesamteinkommen hier allerdings aus Arbeitslosenhilfe besteht, ist dies nicht ausschlaggebend.
Zitat: Für welchen Zeitraum muss man die Nachweise sammeln (ein Jahr, anderes)? Was genau in meinem Fall?
Bei diesem geringen Zusatzeinkommen würde mir eine einfache Auflistung genügen, insbesondere dann, wenn dies auch z.B. aus der Berechnung des Arbeitslosengeldes hervorgeht, ich kann allerdings nicht sagen, ob andere Behörden dies ebenso handhaben.
Zitat:Nun weiß ich nicht, was ich am besten tun soll und wäre sehr froh, wenn jemand mir einen guten Ratschlag geben könnte.
Zunächst sollte mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein Termin für eine Beratung vereinbart werden, dabei sollten alle vorhandenen Papiere schon einmal mitgebracht werden. Die Beratung selbst ist kostenlos. Dabei sollte geklärt werden, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Nur wenn dies der Fall ist, sollte der Antrag auch gestellt weden.