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Alter & geringe Einkünfte (Gelesen: 1.860 mal)
mira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Alter & geringe Einkünfte
03.11.2004 um 19:29:29
 
Hallo,

ich hoffe hier auch Antwort auf meine Fragen zu kriegen. Ich möchte einen Antrag auf die Einbürgerung stellen, aber die Voraussetzungen sind nicht ganz zweifellos.

1. Ich bin 51, mein Mann 56, 9 Jahre in Deutschland mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis. Wir haben früher die Sozialhilfe bezogen, dann hat mein Mann eine Zeit lang gearbeitet, jetzt bezieht er die Arbeitslosenhilfe. In dem Alter kann man vermutlich schon davon ausgehen, dass wir beide ohne eigene Schuld keinen vollzeitigen Job finden. Uns sind einige Fälle bekannt, wo man bei ähnlichen Umständen problemlos die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat, allerdings waren die Leute um 3-5 Jahre älter. Die Frage:
sind wir alt genug,
um die Staatsbürgerschaft zu beantragen, ungeachtet, dass wir öffentliche Mittel in Anspruch nehmen?

2. Ich habe geringfügige Einkünfte, verdiene seit ein Paar Jahren als selbstständige bei verschiedenen Auftraggebern jeden Monat unterschiedlich viel (in manchem Monat auch gar nichts). In der letzten Zeit waren es im Schnitt um die 70€/Monat. Mich erschreckt die Menge des Papierkrams, die ich, laut dem Merkblatt als „selbstständige“ vorlegen muss. Für welchen Zeitraum muss man die Nachweise sammeln (ein Jahr, anderes)? Was genau in meinem Fall? Ich bin nicht in der Lage, wirklich alle dort erwähnten Dinge zu erstellen. Jemand hat mir empfohlen, meine Einkünfte überhaupt nicht anzugeben. Vielleicht, wäre dies eine gute Lösung, weil die ganze Sache (zu meinem großen Leid) buchstäblich groschenwert ist und die Entscheidung bestimmt nicht beeinflussen kann. Oder doch? Auf der anderen Seite befürchte ich, dass es dann zu widersprüchlichen Angaben kommen kann, denn in jedem der zuständigen Behörden (Sozialamt/Arbeitsamt) wusste/weiß man über meine geringfügige Einkünfte, also bei genauerem Datenabgleich soll die Nichtübereinstimmung deutlich werden.

Nun weiß ich nicht, was ich am besten tun soll und wäre sehr froh, wenn jemand mir einen guten Ratschlag geben könnte.

Gruß und Danke im Voraus.
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Ralf
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Antwort #1 - 03.11.2004 um 21:08:53
 
Hallo mira!

Zunächst müsste man hier unterscheiden, ob es sich um eine Anspruchseinbürgerung nach § 85 AuslG oder um eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG handeln würde. Eine Ermessenseinbürgerung wäre beim Bezug öffentlicher Mittel (Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe) ausgeschlossen, Ausnahmen sind hier nicht möglich.

Zitat:
9 Jahre in Deutschland mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis.

Dies deutet allerdings darauf hin, dass es sich um eine Anspruchseinbürgerung handeln dürfte.
Hier gilt folgendes:
Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der öffentlichen Mittel vom Einbürgerungsbewerber nicht selbst zu vertreten ist.

Die Behörde wird also prüfen, warum der Bewerber arbeitslos geworden ist, z.B. durch eigene Kündigung, vertragswidrigem Verhalten oder ähnliches, dies wäre ein selbst zu vertretender Grund, oder ob es z.B. eine betriebsbedingte Kündigung war, was der Bewerber nicht zu vertreten hätte.
Es wird aber auch geprüft, warum der Bewerber immer noch arbeitslos ist, er muss also nachweisen, ob und wie er sich um eine neue Anstellung bemüht hat.
Auch andere Faktoren, z.B. ob es krankheitsbedingte oder andere Gründe gibt, die der Bewerber nicht beeinflussen kann, werden berücksichtigt.

Zitat:
Die Frage: sind wir alt genug, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen, ungeachtet, dass wir öffentliche Mittel in Anspruch nehmen? 

Das Alter allein ist hier nicht ausschlaggebend, es kommt wie gesagt auf die oben genannten Faktoren an.

Zitat:
Ich habe geringfügige Einkünfte, ....

Dies wird sicherlich ebenfalls berücksichtigt, da das Gesamteinkommen hier allerdings aus Arbeitslosenhilfe besteht, ist dies nicht ausschlaggebend.

Zitat:
Für welchen Zeitraum muss man die Nachweise sammeln (ein Jahr, anderes)? Was genau in meinem Fall?

Bei diesem geringen Zusatzeinkommen würde mir eine einfache Auflistung genügen, insbesondere dann, wenn dies auch z.B. aus der Berechnung des Arbeitslosengeldes hervorgeht, ich kann allerdings nicht sagen, ob andere Behörden dies ebenso handhaben.

Zitat:
Nun weiß ich nicht, was ich am besten tun soll und wäre sehr froh, wenn jemand mir einen guten Ratschlag geben könnte.

Zunächst sollte mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein Termin für eine Beratung vereinbart werden, dabei sollten alle vorhandenen Papiere schon einmal mitgebracht werden. Die Beratung selbst ist kostenlos. Dabei sollte geklärt werden, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Nur wenn dies der Fall ist, sollte der Antrag auch gestellt weden.
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mira
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Antwort #2 - 04.11.2004 um 11:29:40
 
Danke für schnelle und begründete Antwort. Ich versuche die Einzelheiten tatsächlich bei der  Behörde zu klären.

Grüsse
Mira
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Ralf
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Antwort #3 - 04.11.2004 um 11:55:55
 
Zitat:
Danke für schnelle und begründete Antwort. Ich versuche die Einzelheiten tatsächlich bei der  Behörde zu klären.

Grüsse
Mira


OK, dann zunächst mal viel Erfolg. Wenn nach der Beratung noch Fragen offen sind, immer mal her damit.  Zwinkernd
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