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Tage überzogen, was nun? (Gelesen: 2.852 mal)
Don_Alberto
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Tage überzogen, was nun?
03.11.2004 um 15:59:26
 
Hai,

bei meiner Besucherin (Geschäftsvisum bis Ende Dezember, mehrfache Einreise) ist beim zweiten Aufenthalt die Tage überzogen worden (30 insgesamt sind erlaubt, nun sind's fast 60 - ich habe nicht aufgepasst, war sicher, dass es 90 sind Smiley).

Was kann jetzt passieren? Wird sie bei der Ausreise Probleme bekommen? :zelle
Kann man die Sache jetzt nachträglich irgendwie gerade biegen?
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 03.11.2004 um 20:55:49
 
Hi,
nein, da kann man nix gerade biegen. 30 Tage illegaler Aufenthalt bleiben Fakt, eine Strafanzeige bei der Ausreise ist wahrscheinlich.
Vielleicht ist es klüger zur ABH zu gehen, dabei ein Flugticket vorzulegen und um eine Grenzübertrittsbescheinigung zu bitten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Don_Alberto
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.11.2004 um 21:52:26
 
Zitat:
Hi,
nein, da kann man nix gerade biegen. 30 Tage illegaler Aufenthalt bleiben Fakt, eine Strafanzeige bei der Ausreise ist wahrscheinlich.
Vielleicht ist es klüger zur ABH zu gehen, dabei ein Flugticket vorzulegen und um eine Grenzübertrittsbescheinigung zu bitten.


kopfhau


Bringt evtl eine Ausreise aus z.b. Frankreich etwas? Ein bekannter erzählte, er hätte einen ähnlichen Fall (Geltungsdauer OK, Tage überschritten) und da war es dem anderen Schengener Staat egal (Visum nach Finnland, Ein bzw. Ausreise in Deutschland). Kann so etwas stimmen? Hat jemand schon so etwas gehabt
Und was ist eine Grenzübertrittsbescheinigung??

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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schnellstens zur ABH
Antwort #3 - 03.11.2004 um 23:18:01
 
Hallo Don_Alberto,

Ausreise aus einem anderen Schengen-Staat dürfte nicht viel bringen. Außerdem besteht immer das Risiko, dass die Besucherin doch mal an der Grenze kontrolliert wird oder sonst in D in irgendeine Kontrolle gerät.

Wenn sie das mit der Ausreise dann noch nicht mit der ABH geklärt hat, wird sie richtig Ärger bekommen, da  sie sich zur Zeit illegal in D aufhält und außerdem kein Wille zur Mitarbeit / Ausreise erkennbar ist

Eine Grenzübertrittsbescheinigung habe ich zwar noch nie in Natura gesehen, aber das dürfte ein Papier sein, das der ausländische Bürger mit sich führen muss, und in dem steht, dass er bis zu einem bestimmten Datum aus D ausgereist sein wird / muss. Dadurch ist der Aufenthalt in D bis zu dem in der Grenzübertrittsbescheinigung angegebenen Datum geduldet.

Also, wie Mick schon schrieb: Schnellstens Flugticket besorgen (möglichst kurzfristiger Flug) und damit bei der ABH vorsprechen.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 07.11.2004 um 12:18:16
 
Zitat:
[...] Was kann jetzt passieren? [...]


Ich gehe mal davon aus, dass Du eine Verpflichtungserklärung abgegeben hast. Wenn sie in die Abschiebung geht, dann musst Du die Kosten tragen!

Doc  Zwinkernd
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 07.11.2004 um 12:47:40
 
hallo
Die GÜB ist ein Formblatt, das der ausreisepflichtige Ausländer beim Grenzübertritt abgibt. Der Grenzschutz vermerkt Ort und Zeit der Ausreise und leitet die GÜB an die zuständige Ausländerbehörde zurück. Auf diese Weise ist nachvollziehbar, ob der Ausländer seine Ausreisepflicht erfüllt hat
gruss joachim
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jobek01
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Beiträge: 138
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 07.11.2004 um 12:54:52
 
nochmal ich..
die GÜB erhält man beim zuständigen Ausländeramt.
schilderst denen den fall, dann bekommt man die GÜB.
War bei meiner Frau auch so bevor wir verheiratet waren. Sie war schon 4 Monate hier (einen Monat länger als erlaubt. Sie war bei mir damals angemeldet, sie hatte auch schon ein Flugticket zurück nach USA das wir der Ausländerbehörde vorgelegt hatten. Also Sie hatte damals keine Probleme gehabt.....
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #7 - 07.11.2004 um 14:03:21
 
Hallo,

noch ein kleiner Zusatz dem dem was hier schon geagt wurde:

Bei Buchung des Rückfluges unbedingt drauf achten das der ab de geht da die kurzzeitige Verlängerung KEIN Schengenvisum mehr ist sondern ein nationales DE Visum.

Ansonsten gilt wirklich:Je rüher je eher ausreisen um bei einem erneuten Einreisewunscvh keinen stress zu haben.

Gruss peku
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