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Ausreise für Visumverfahren nach Heirat (Gelesen: 4.884 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise für Visumverfahren nach Heirat
Antwort #15 - 08.11.2004 um 21:34:07
 
Vielleicht zur Ergänzung:

§ 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 AuslG: Zitat:
Die Aufenthaltsgenehmigung ist vor der Einreise in der Form des Sichtvermerks (Visum) einzuholen. Das Bundesministerium des Innern kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß die Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise bei der Ausländerbehörde oder nach der Einreise eingeholt werden kann.


Damit ist § 9 DVAuslG legitimiert.

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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 16.11.2004 um 17:38:46
 
Tut mir ja leid, aber ich habe bei dem rechtskauderwelsch, was da aufgefahren wurde, vollständig den Faden (thread) verloren.....

Muß sie nun ausreisen oder nicht ?

Eine Bitte an die Insider: ich denke, es geht vielen so wie mir ... wenn hier nur Paragrafenzitate hin- und hergeschossen werden, kennt sich doch ein normaler Mensch nicht mehr aus....
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Mick
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Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #17 - 16.11.2004 um 18:13:39
 
Zitat:
Tut mir ja leid, aber ich habe bei dem rechtskauderwelsch, was da aufgefahren wurde, vollständig den Faden (thread) verloren.....

Muß sie nun ausreisen oder nicht ?

Eine Bitte an die Insider: ich denke, es geht vielen so wie mir ... wenn hier nur Paragrafenzitate hin- und hergeschossen werden, kennt sich doch ein normaler Mensch nicht mehr aus....


Hi,
nein, in diesem Falle ist eine Ausreise nicht erforderlich.

Die Hinweise auf die §§ halte ich oftmals für gut. Die User sollen die Vorschriften ruhig mal in Ruhe nachlesen und nachvollziehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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