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Einbürgerungszusicherung verlängern (Gelesen: 6.173 mal)
Markus
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02.11.2004 um 13:24:24
 
Ein nettes Hallo an alle, ich bin neu hier und wie viele andere auch durch zufall beim suchen über das Forum gestolpert.
Meine Frau will sich einbürgern lassen.
Sie ist Staatsbürgerin von Serbien und Montenegro.
2003 hat sie ihre Einbürgerungszusicherung bekommen.
Den schritt hatten wir schon mal geschafft.
Den rest habe eigentlich ich verschuldet, denn ich bin ein halbes Jahr danach arbeitslos geworden und dachte das es dann eh hinfällig ist mit der Einbürgerung wegen dem Bezug von Arbeitslosengeld.
Mittlerweile bin ich schlauer denn es ist ja die Arbeitslosenhilfe auf die man nicht angewiesen sein darf.
Kurz:
Ihre Zusicherung ist nur gültig bis 03/2005
und zur entlassung aus Serbien und Montenegro muß die Zusicherung mindestens noch 1 Jahr gültig sein.
Unsere Behörde sagte mir das sie eine Einbürgerungszusicherung nur für 12 Monate ausstellt.
D.h. Wenn ich die heute beim Ordnungsamt abole, und morgen den Antrag beim Konsulat abgebe, dann ist die Zusicherung ja nicht mehr 1 volles Jahr gültig.
Oder sehe ich das zu kleinlich???
Ich freue mich über eine Antwort.
Markus
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Ralf
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Antwort #1 - 02.11.2004 um 14:39:02
 
öhm
Ich verstehe das Problem nicht. Eine einjährige Gültigkeit der Zusicherung reicht doch allemal aus, um die Entlassung zu beantragen. Bei nachweislich gestelltem Entlassungsantrag ist dann auch eine weitere Verlängerung problemlos möglich, immer unter der Voraussetzung, dass die Voraussetzungen für die Einbürgerung weiterhin erfüllt sind.

Auch bei mir gibt es in der Regel die Verlängerung der Zusicherung nur für ein Jahr.
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Markus
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Antwort #2 - 02.11.2004 um 17:31:36
 
Hallo Ralfi, danke für deine schnelle Antwort.
Das mit dem nachweislich gestellten Antrag ist ja unser Problem. Wir habe den Antrag noch nicht abgegeben.
Das wallen wir jetzt tun, aber dazu brauchen wir die Einbürgerungszusicherung die noch ein Jahr gültig ist.
Oder sollten wir den Antrag mit der vorhandenen Einbürgerungszusicherung abgeben? Das wird doch bestimmt nicht anerkannt oder?
Gruß
Markus
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Ralf
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Antwort #3 - 02.11.2004 um 21:44:40
 
Hallo!

Wenn du eine Bescheinigung oder ein Merkblatt vom Konsulat hast, dass die
Zusicherung bei Antragstellung noch mindestens 1 Jahr gültig sein muss, wird
sie auch entsprechend ausgestellt.
Zitat:
Das mit dem nachweislich gestellten Antrag ist ja unser Problem. Wir
habe den Antrag noch nicht abgegeben.

Dann wird's aber Zeit jetzt!
BTW: Ich sprach von einer weiteren Verlängerung!
Zitat:
Oder sollten wir den Antrag mit der vorhandenen
Einbürgerungszusicherung abgeben? Das wird doch bestimmt nicht anerkannt
oder?

Wenn das Konsulat den Antrag trotz der kurzen verbleibenden Gültigkeitsdauer
annimmt, wird das selbstverständlich anerkannt.
Immer dran denken: Antragstellung schriftlich bestätigen lassen.
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Markus
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Antwort #4 - 04.11.2004 um 01:11:52
 
So, jetzt habe ich alle Unterlagen zusammen, morgen früh steh ich mit meiner Frau un 8.30 aud dem Konsulat in Stuttgart um den Antrag abzugeben.
Drückt uns die Daumen das es klappt. Smiley
Ich melde mich wieder...
gruß
Markus
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Antwort #5 - 04.11.2004 um 12:10:14
 
Zitat:
...
Drückt uns die Daumen das es klappt. Smiley


OK, mach ich   grin
...
Zitat:
Ich melde mich wieder...

Ich bitte darum.  Zwinkernd
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Antwort #6 - 05.11.2004 um 19:19:03
 
so, da bin ich wieder.
Gestern waren wir um 9 Uhr auf dem Konsulat.
Es hätte auch einwandfrei geklappt, wenn ich nicht soooooo ungemein doof wäre.
-
Der Antrag wurde nicht angenommen.
Und zwar aus dem Grund weil die benötigte Geburtsurkunde älter als sechs Monate war........ :ung
Ich könnte mir in den [**zensiert**] beissen....
Das schlimme daran ist, es ist meine eigene Schuld, denn ich hab das zusammensammeln der benötigten Papiere in die Hand genommen.
Ich hab einfach nicht auf das Datum der Urkunde geschaut Smiley

Naja, also werden wir eine neue Geburtsurkunde besorgen und nochmals hinfahren und den Antrag abgeben.
Heute hatten wir einen Termin beim Ausländeramt.
Der Nette Mitarbeiter will jetzt von mir noch den Aufhebungsbescheid von Arbeitsamt (da ich 7 Monate Arbeitslos war)
und eine Bescheinigung von Arbeitgeber, aus dem hervorgeht in was für einem Arbeitsverhältnis ich stehe.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich probleme bekommen kann weil mein Arbeitsverhältnis (ein befristetes) nur bis
Februar dauert. Eine weitere Verlängerung ist noch bis August zu erwarten.
Gruß
Markus
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Antwort #7 - 05.11.2004 um 22:42:56
 
Hmmm...  öhm

Das mit der zu alten Geburtsurkunde ist natürlich sehr ärgerlich, aber wenn sie einmal problemlos beschafft werden konnte, klappt das sicherlich auch noch mal.

Wegen dem befristeten Arbeitsverhältnis würde ich mir im Moment auch noch nicht den Kopf zerbrechen, insbesondere, wenn es noch verlängert werden kann. Du musst halt zusehen, dass du eine Anstellung hast, wenn es dann nachher zur Einbürgerung kommt.

Ansonsten richtet es sich danach, nach welcher Rechtsgrundlage der Einbürgerungsantrag entschieden wird. Sofern es sich um eine Anspruchseinbürgerung handelt, ist auch der Bezug von Arbeitslosenhilfe (ab 2005: ALG II) nicht schädlich, wenn der Grund dafür nicht zu vertreten ist. Bei befristeten Arbeitsverträgen kann man i.d.R. nicht von Verschulden ausgehen, wenn die Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht übermäßig lang sind.
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Markus
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Antwort #8 - 07.11.2004 um 22:01:58
 
Jetzt werd ich morgen auf der arbeit mir diese Bestätigung abholen und dann mit dieser und dem Aufhebungsbescheid wieder auf unsere Ausländerbehörde tippeln.
Mal sehen wie es weitergeht.
Auf jeden fall sag ich euch bescheid.
Ohne Ralfi´s zutun würd ich immer noch hierhocken und warten bis ich die Zusicherung bekomm. Ohne auf die Idee zu kommen den Ausbürgerungsantrag vorher schon abzugeben.

1000  x  danke

gruß
Markus
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