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Heiraten mit dem Schengen Besuchervisum (Gelesen: 1.527 mal)
TomTom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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31.10.2004 um 14:30:20
 
Hallo Leute,
was für Konsequenzen hat es wenn mann seine Verlobte die Ausländerin ist und mit einem Besuchervisum nach D einreist heiratet!! Smiley
Kann das als Betrug bei der Antragstellung ausgelegt werden?
Wie kann man danach die Aufenthaltsgenehmigung so abändern das Sie bleiben kann?

Danke schon im vorraus für die Antworten,


Gruß

Thomas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 31.10.2004 um 14:58:44
 
Zitat:
Hallo Leute,
was für Konsequenzen hat es wenn mann seine Verlobte die Ausländerin ist und mit einem Besuchervisum nach D einreist heiratet!! Smiley
Kann das als Betrug bei der Antragstellung ausgelegt werden?
Wie kann man danach die Aufenthaltsgenehmigung so abändern das Sie bleiben kann?

Danke schon im vorraus für die Antworten,


Gruß

Thomas


Hallo TomTom,

der von Dir geschilderte Sachverhalt ist auch in der
FAQ
dargestellt. Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass es eine Eheschließung mit einem Deutschen in Deutschland werden soll und die Braut/der Bräutigam visumpflichtiger Drittausländer ist.

Der Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 23 (1) AuslG kann durch Versagungsgründe nach § 8 AuslG gehindert sein. Insbesondere dann, wenn schon bei der Einreise beabsichtigt war, zu heiraten und dadurch einen Daueraufenthalt zu erzwingen (§§ 8 (1) Nr. 2 und 71 (2) AuslG). Dann kann auch § 9 (1) Nr. 2 AuslG nicht mehr ziehen bzw. der Anspruch auf AE entfällt zu einer Ermessensentscheidung. Weitere Ausnahmetatbestände findest Du in § 9 DVAuslG.

Doc  8)
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TomTom
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.11.2004 um 19:44:12
 
Hallo Doc,
vielen Dank für die Info. Wie fallen diese Ermessensentscheidungen für gewöhnlich aus? Wer fällt Sie? Sollte ich mir schon vorab einen Rechtsanwalt besorgen?

Gruß

TomTom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 01.11.2004 um 20:03:45
 
Zitat:
Hallo Doc,
vielen Dank für die Info. Wie fallen diese Ermessensentscheidungen für gewöhnlich aus? Wer fällt Sie? Sollte ich mir schon vorab einen Rechtsanwalt besorgen?

Gruß

TomTom


M.W. hängt das von der Region ab, wie dort in solchen Fällen entschieden wird. Wenn aber entschieden wird, dann kannst Du damit rechnen, dass man sich schon vorher auf eine Klage vorbereitet hat. Denn dazu gibt es hochhöchstrichterliche Entscheidungen.

Doc  8)
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #4 - 01.11.2004 um 22:40:34
 
hallo,

zuerst einmal gegen das heiraten spricht natürlich nichts es ist weder strafbar noch gibt es sont wie Ärger.

Ihr solltet euch aber darauf einstellen das sie eventuell nach der Heirat und Ablauf des Visums wieder ausreisen muss um mit Visum zur fam.Zusammenführung wieder hierher zu kommen.
Nichts dest Trotz hättet ihr den ersten Schritt (die Heirat)schon mal geschafft.Wenn ihr euch dann noch bei der ALB des Wohnortes "gut verkauft" könnt ihr Glück haben das die Ihr (oder Euch;du wirst doch bestimmt deine Schwiegereltern besuchen..) eine Vorabzustimmung mitgeben.
Es macht sich auch bei der Botschaft gut wenn Sie ordentlich und ohne Stress zu machen ausgereist ist.
Gruss peku
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