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Welche Konsequenzen für Einlader? (Gelesen: 3.848 mal)
Don_Camillo
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Konsequenzen für Einlader?
28.10.2004 um 19:20:51
 
Hi,

derzeit ist meine philippinische Schwägerin mit einem Touristenvisum in Deutschland zu Besuch. Zu meinem Leidwesen beabsichtigt die Gute nun nicht mehr nach Hause zu fliegen, sondern illegal in der philippinischen Szene in Belgien unterzutauchen.

Da ich als Einladender eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben habe und für diese Nummer quasi die Verantwortung trage, rechne ich mit Ärger, wenn sie sich nicht in der deutschen Botschaft in Manila zurückmeldet und einer Reihe von Kosten für Fahndung und im schlimmsten Fall Deportation wenn man sie schnappt.

Womit muß ich im "worst case" rechnen und und vor allem welche Kosten können dann auflaufen?

Hat jemand Erfahrung?

Gruß....


Don Camillo
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.10.2004 um 19:30:20
 
Zitat:
Womit muß ich im "worst case" rechnen und und vor allem welche Kosten können dann auflaufen?


Vorsicht Don Camillo,

Die Kosten können hoch sein, richtet sich nach dem Aufwand.

Viel schlimmer ist, dass Du in den Verdacht der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gelangen kannst. Das ist eine Straftat, lies dazu mal die §§92 ff AuslG oben unter Gesetze.

Ich empfehle Dir, Deiner Schwägerin buchstäblich in den H... zu treten  explo
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 28.10.2004 um 20:46:49
 
Zitat:
....
Ich empfehle Dir, Deiner Schwägerin buchstäblich in den H... zu treten  explo


Ein guter Rat !  grin
Aber:
Zitat:
Deportation

Sorry, dieser Begriff kommt im Ausländerrecht nicht vor.
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...
 
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #3 - 28.10.2004 um 21:15:26
 
Zitat:
derzeit ist meine philippinische Schwägerin mit einem Touristenvisum in Deutschland zu Besuch. Zu meinem Leidwesen beabsichtigt die Gute nun nicht mehr nach Hause zu fliegen, sondern illegal in der philippinischen Szene in Belgien unterzutauchen.


Dann kannste nur sehr wachsam sein und aufpassen, das sie dir nicht verloren geht. Und am Tag ihres Rückflugs musste aufpassen, das sie auch wirklich ins Flugzeug steigt. Und wenns nicht zurück nach Manila geht, aufpassen, das sie den Schengener Vertragsraum mit Grenzkontrolle  pol verlässt.

Bevor das Visa abgelaufen ist hat es keinen Sinn, die ABH oder  pol von ihren Absichten zu informieren. Falls der Fall eintritt, iss es aber zu spät für dich.

Kosten: Flug (natürlich Businessclass  lachen)für sie und ein bis zwei Begleiter  pol. Und pro Stunde und Begleiter will der Staat wahrscheinlich 40 Euro sehen. Plus Hotelübernachtung und Verflegung. Die Gebühren laufen natürlich bis Heimkehr der Beamten.

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Don_Camillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.10.2004 um 07:14:31
 
Danke erst einmal an alle für die Hinweise!

Ich bitte um Nachsicht, kenne mich in der Juristerei und der damit verbundenen Terminologie nicht aus, habe daher den Begriff "Deportation" einfach so gewählt. Ist vielleicht auch nicht ganz im Sinne der "political corectness"?

Der passende Terminus ist wohl "Abschiebung".

Meine Frage ging aber mehr in die Richtung, ob schon mal jemand von einem vergleichbaren Fall betroffen war und wie sich die Nachfrage, Fahndung, Abschiebung dann abgespielt hat. Mir ist bis jetzt noch kein Ermittlungsverfahren bekannt.

Bei der relativ hohen Zahl von illegalen Ausländern liegt es doch nahe, daß die meisten Ermittlungen im Sande verlaufen. Oder?

Wer kann einen konkreten Fall schildern?

Besten Dank und Gruß....


Don Camillo
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #5 - 29.10.2004 um 18:28:05
 
hallo,

es wird weder ein fahndung oder egal was gegen deinen Gast geben.So arg ist es nicht.

Ich würde ihr trotzdem dringend raten pünktlich und ordentlich zurückzufliegen dies ist der Grundstein für weitere Besuche hier in DE.

Übrigens: Der aufenthalt in Belgien rettet dich nicht vor Bestrafung nach § 92 ...AusLG wenn du davon vorher wusstest und es unterstützt hast.Es kann in Deutschland auch bestraft werden wenn der Aufenthalt und die Einreise in einem anderen Schengen Staat geschieht.

Ob du zivilrechtlich für die Zeit nach Ihrem Visaaufenthalt haften must weis ich nicht ganz genau da gibt es diverse Entscheidunmgen die widersprüchklich sind

gruss peku
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HHFux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.12.2004 um 01:23:57
 
Mein Praxis-Beispiel:

Ich hatte mal für eine entferntere, angeheiratete Verwandte aus Thailand eine Verpflichtungserklärung zwecks Erlangung eines Studentenvisums übernommen. Damals glaubte ich, sie einigermaßen gut zu kennen, sie hatte auch etwa 3 Monate bei uns gewohnt.

Meine Frau und ich haben nicht nur die vierstelligen Kosten für die "Ehrenrunde" nach Bangkok übernommen, sonder auch etwa ein halbes Dutzend Mal bei der ABH vorsprechen müssen, bis das Visum klar ging (die Akte war verlorengegangen). Alles war sehr nervenaufreibend, trotzdem hat sie das Visum innerhalb von nur 6 Wochen bekommen.

Zwei Tage nach der Einreise mit dem ersehnten Visum ist sie dann zu ihrem (angeblichen Ex-)Freund "umgezogen" und hat uns locker ins Gesicht gesagt, daß sie gar nicht studieren will.  Schockiert/Erstaunt (Übrigens einen Tag vor Heiligabend - das war eine feine Bescherung.)

Wir habem ihr dann ein paar Wochen Bedenkzeit gegeben, ihr und ihrem Freund verschiedene Vorschläge gemacht. Die liefen natürlich darauf hinaus, daß ihr Freund zumindest den Lebensunterhalt zahlt. Bei den beiden war aber offensichtlich Hopfen und Malz verloren.  kopfhau

Ich habe mich dann entschieden, als kleine "Druckmittel" die Beitragszahlung zur Krankenversicherung einzustellen (natürlich nicht ohne zuvor für eine BackUp-Lösung gesorgt zu haben), den schon bezahlten Sprachkurs zu stornieren, ein kleines Schreiben an die ABH aufzusetzen und ihr eine Kopie von allem zukommen zu lassen.

Daraufhin rief mich ihr Freund (übrigens der Bruder meiner Frau  Ärgerlich) wütend an und beschimpfte mich, wie ich denn auf Idee käme, die Krankenversicherung nicht mehr zu bezahlen. Schließlich hätte ich mich doch gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet, sämtliche Kosten zu übernehmen.

Jedenfalls wurde ihm die Sache dann anscheinend zu heiß (oder zu teuer?) und er hat sie zum Ablauf des dreimonatigen Visums anscheinend in einen Flieger nach Hause gesetzt. Ganz sicher bin ich da bis heute nicht, jedenfalls habe ich nie wieder etwas von der Sache gehört (liegt jetzt fast 2 Jahre zurück).

Fazit: Auch in der direkten Verwandtschaft ist man vor Betrug nicht geschützt, wie unsere beiden Fälle leider zeigen.

Gruß
HHFux
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