Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung & GC'ler (neue Frage, aber klein) (Gelesen: 2.794 mal)
softimus
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 76

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung & GC'ler (neue Frage, aber klein)
28.10.2004 um 15:27:07
 
Im §§ 85 ff Ausländergesetz (AuslG) steht

Ein Ausländer, der seit acht Jahren
rechtmäßig
seinen
gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er,...


Im StAG $8 steht allerdings nur

8.1.2.3 Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Inland; anrechenbare Aufenthaltszeiten

       Bei der Berechnung der für eine Einbürgerung erforderlichen Aufenthalts-
       dauer können nur Zeiten berücksichtigt werden, in denen der Einbürge-
       rungsbewerber sich 
rechtmäßig
im Inland aufgehalten hat. Zu den danach
       anrechenbaren Aufenthaltszeiten vergleiche Nummer 4.3.1.2.

Es ist doch ein kleine Widerspruch.
Ralf: kann es sein, daß man sich in Bayern auf den §§ 85 ff Ausländergesetz (AuslG)  bezieht als Ablehnungsgrund, weil da steht
gewöhnlich
auch.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung & GC'ler (neue Frage, aber klein)
Antwort #1 - 28.10.2004 um 15:53:55
 
Eine Einbürgerung richtet sich entweder nach §§ 8 ff StAG oder nach §§ 85 ff AuslG. Eine Heranziehung von Verwaltungsvorschriften zum jeweils anderen Gesetz ist nicht möglich, es sei denn, im Einzelfall wírd auf eine andere Ziffer in den StAR-VwV verwiesen.
Die erste Ziffer der Nummer aus den StAR-VwV bezeichnet jeweils die gesetzliche Vorschrift: die Nummern 8.xxx gehören zu § 8 StAG, die Nummern 85.xxx zu § 85 AuslG usw.

Dass in § 8 StAG nicht auf "gewöhnlichen" Aufenthalt abgestellt wird, hatte ich bereits mehrfach gesagt. Insofern ist kein Widerspruch erkennbar.

Zitat:
kann es sein, daß man sich in Bayern auf den §§ 85 ff Ausländergesetz (AuslG)  bezieht als Ablehnungsgrund, weil da steht gewöhnlich auch.

Wenn ein ausdrücklich nach § 8 StAG gestellter Einbürgerungsantrag abgelehnt werden sollte, weil eine der Voraussetzungen nach § 85 AuslG nicht erfüllt sein sollte, ist dies definitiv falsch, siehe oben.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
chij
Techniker
****
Offline




Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung & GC'ler (neue Frage, aber kl
Antwort #2 - 28.10.2004 um 16:01:09
 
Also, hier nochmal meine Zusammenfassung.

§85: (Anspruchseinbürgerung) Der Gesetztgeber fordert explizit "gewöhnlichen" Aufenthalt, definiert den Begriff "gewöhnlich" jedoch nicht eindeutig. In BY, BaWü etc. werden die ABW-Zeiten nicht als gewöhnlich anerkannt.

§8: (Ermessenseinbürgerung) Nur die "Rechtmäßigkeit" des Aufenthaltes wird gefordert, daher werden die ABW-Zeiten angerechnet, auch in Bayern.
Deine AE, die Dich zur Antragsstellung überhaupt berechtigt, ist ein gewöhnlicher Aufenthalt, auch in Bayern.

Mein Kenntnisstand ist der, dass in Bayern die Einbürgerung nach §8 (fast?) immer dann abgelehnt wird, wenn die AE des Bewerbers Nebenbestimmungen enthält. Da scheppert's wahrscheinlich bei der Prüfung des "öffentlichen Interesses", warum auch immer.

Widersprüche im Gesetzt kann ich jedoch keine erkennen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung & GC'ler (neue Frage, aber kl
Antwort #3 - 28.10.2004 um 16:17:23
 
Zitat:
Mein Kenntnisstand ist der, dass in Bayern die Einbürgerung nach §8 (fast?) immer dann abgelehnt wird, wenn die AE des Bewerbers Nebenbestimmungen enthält. Da scheppert's wahrscheinlich bei der Prüfung des "öffentlichen Interesses", warum auch immer.


Hi chij,

ich hatte das auch mal mit Ralfi im Chat diskutiert. M.E. könnten die BY, BW eher ihre Probleme mit dem Begriff der Niederlassung im Inland haben:

Ziffer 8.1.1
Zitat:
Eine Niederlassung im Inland liegt vor bei Besitz einer eigenen Wohnung
      oder eines Unterkommens im Inland in der erklärten oder sonst erkennba-
      ren Absicht, sich dort nicht nur vorübergehend aufzuhalten. Dabei muss
      der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse im Inland liegen. In Bezug auf
      die ausländerrechtlichen Anforderungen sind die Nummern 8.1.2.3
      (Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Inland; anrechenbare Aufenthaltszeiten)
      und 8.1.2.4 (erforderlicher Aufenthaltstitel bei der Einbürgerung) zu
      beachten.
Fettdruck von mir

Das könnte auch von ihnen als Argument benutzt werden, weil eine Bewilligung ja nur für einen vorübergehenden Aufenthalt (für den Zweck Studium, Schule etc.) erteilt wird.

Bin aber ned aus BY oder BW (gottseidank) und kann das ned abschließend beurteilen. Wäre mal schön, einen Ablehnungsbescheid für § 8  zu bekommen, um das abschließend prüfen zu können.

Ohne Bescheid werden wir immer  Wahrsagerin und Kaffeesatzleserei betreiben.

Viele Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung & GC'ler (neue Frage, aber kl
Antwort #4 - 28.10.2004 um 17:20:27
 
Zitat:
... Wäre mal schön, einen Ablehnungsbescheid für § 8  zu bekommen, um das abschließend prüfen zu können.

Genau. Wer einen solchen hat, kann ihn mir gerne mal zumailen (Name und Anschrift können/sollen dabei ruhig geschwärzt werden). Werde das dann mal analysieren.

Zitat:
Ohne Bescheid werden wir immer  Wahrsagerin und Kaffeesatzleserei betreiben.

Sehe ich genauso. bisher war alles zum Thema vorgebrachte nur reine Spekulation.
Stellt eure Anträge und dann sehen wir ja was passiert.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
softimus
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 76

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung & GC'ler (neue Frage, aber klein)
Antwort #5 - 28.10.2004 um 17:24:19
 
dazu hat die kreisstadt mehr zu sagen als die regierung.
wer überprüft? die kreisstadt?
wer entscheidet? die Regierung? und nur entscheidung keine überprüfung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung & GC'ler (neue Frage, aber klein)
Antwort #6 - 28.10.2004 um 19:30:40
 
Zitat:
dazu hat die kreisstadt mehr zu sagen als die regierung.
wer überprüft? die kreisstadt?
wer entscheidet? die Regierung? und nur entscheidung keine überprüfung?


Die Frage der Zuständigkeit wurde bereits behandelt. Wie die beteiligten Behörden dies im Einzelnen unter sich aufteilen, entzieht sich meiner Kenntnis, dies dürfte auch überhaupt keine Rolle spielen.



2 überflüssige Postings wurden gelöscht.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema
' title="Hier klicken um den HTML Code zu kopieren" readonly="readonly" />