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Familie zusammenführung brauche infos zu meinem Fall (Gelesen: 4.241 mal)
faustus
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28.10.2004 um 12:34:56
 
JA hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen denn ich kreige beim der Ausländerbehörde keine tollen infos.
Nun mein Problem ich bin noch Türkischer Staatsbürger und habe in der Türkei geheiratet und möchte meine Frau die dort ist hier nach Deutschland bringen. Ich selber bin noch Student und verdiene deshalb nix lebe eigentlich von Daddy und dem was ich so erwitschafte bei Ferienjobs usw. Das was man mir mitgeteilt hat ist das man für die Familienzusammenführung gutes gehalt braucht nun meine frage wie kann ich es nun machen die dame hier  meint das geht nicht aber ich solle es auf dem konsulat versuchen vielleicht geht es . Bitte helft mir ich selber besitze die Aufenthaltsberechtigung habe die Zusage für die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten warte momentan auf meine Entlassung aus der Türkischen Staatsbürgerschaft. Ich bin für jeden Tipp von euch dankbar.
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lanue
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.10.2004 um 13:31:30
 
Solange der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, geht der Nachzug nicht. Über Schuldanerkenntnis des Vaters wird das ganze eine Ermessensentscheidung (s. Verwaltungsvorschriften zu § 17) .
Dies ist nach derzeitiger Rechtslage nur zur Vermeidung einer Härte etc und im Ermessenswege (also kaum Erfolgsaussichten) möglich.

Als Deutscher ist die Lebensunterhaltssicherung nicht erforderlich. Sieh zu, dass du schnell eingebürgert wirst.
Ab dem 01.01.05 gilt allerdings gemäß § 2 Abs.3 AufG, dass der Beitrag von allen Familienangehörigen zum Lebensunterhalt mitberücksichtigt wird.

"Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. Dabei bleiben das Kindergeld und Erziehungsgeld sowie öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen. Bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug werden Beiträge der Familienangehörigen zum Haushaltseinkommen berücksichtigt."


Wie viel Geld Du konkret brauchst, hängt vom Bundesland ab. Es gibt die unterschiedlichsten Berechnunsgmodelle. Frag nach bei der ABH.

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faustus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.10.2004 um 15:01:52
 
Danke für deine infos das ist immerhin etwas ich wohne im Schönen Baden-Württemberg. ich werde mal versuchen ob ich druck auf die Behörden in der Türkei ausüben kann
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bubi81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.10.2004 um 16:05:17
 
Habe das selbe Problem wie du, dass heißt das ich den Lebensunterhalt meiner Frau zur Zeit nicht sichern kann. Habe auch bereits die zusicherung der Deutschen Staatsbürgerschaft erhalten und warte bis die Türkischen Behörden meine Sattsbürgerschaft abmelden. Im Normalfall 8- 10 Monate so wurde mir gesagt.

Hab jedoch durch zufall Bekanntschaft mit einer Perosn geschlossen der wiederum eine Bekannte in Ankara in der Innenpolit hat. Er hat mir zugesichert das der Fall auf 3 Monate herabgesetzt werde . Jetzt heißt es nur noch Beten und abwarten .  :anbet

Ya Sabir  :snooz:
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faustus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.10.2004 um 19:09:28
 
na du glücklicher ich habe das glück leider nicht obwohl ich auch jenandeb gefunden habe doch die möchten sich mit sowas nicjt die hände dreckig machen weil es ja uncool ist jemanden aus der Staatsbürgerschaft zu entlassen. was das auch immer heisen mag. na ja ich drück dir die daumen vielleicht wirds noch. Ich habe die hoffnung für schnelles abwickeln aufgegeben weil man hat ja nicht mal die möglichkeit nachzufragen was sache ist die haben einem nicht mal eine aktennummer in die hand gedrückt. komische bürokratie falls das sowas überhaupt ist.
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 29.10.2004 um 11:50:22
 
Zitat:
Im Normalfall 8- 10 Monate so wurde mir gesagt. 

Zitat:
Hab jedoch durch zufall Bekanntschaft mit einer Perosn geschlossen der wiederum eine Bekannte in Ankara in der Innenpolit hat. Er hat mir zugesichert das der Fall auf 3 Monate herabgesetzt werde . Jetzt heißt es nur noch Beten und abwarten .   

Ya Sabir   


Nach dem neuen Gesetzänderungen in der Türkei, ist für der Entlassungsprozess aus dem  türkischen Staatsangehörigkeit nicht mehr der Ministerrat und das türkische Parlament zuständig sondern alleine nur der Ministerium für Innen. Es soll dazu dienen, dass dadurch der Entlassungsprozess schneller bearbeitet werden kann und dadurch die  lange Wartezeiten zu verhindern.
Also nicht gleich aufgeben. Kopfhoch leute, in der Türkei hat sich vieles verändert und ändert sich immer noch. :3dance
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faustus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 29.10.2004 um 19:10:33
 
Na ja die Hoffnung habe ich nicht aufgegeben doch die lassen sie sowas von zeit das ist schon kriminell man hat net mal die Möglichkeit nachzufragen was los ist traurig aber wahr leider na ja werden mal sehen was passiert
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bubi81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 30.10.2004 um 02:34:51
 
Hingegen zu früher ist die Entlassung der Staatsbürgerschaft deutlich verkürzt worden.  Wartezeiten von 2 Jahren waren nicht die seltenheit.  Ich denke eigentlich ist keine so große Sache die Entlassung abzusegnen. Alles schön mit der Ruhe heißt hier wohl die Devise.

Warum kann Deutschland nicht gleich Einbürgern und danach erst Entlassungsantrag der Staatsbürgerschaft stellen, wie es doch sonst eigentlich Üblich ist.  Z.B. bei Rumänen oder Tschechen.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #8 - 30.10.2004 um 09:02:01
 
Zitat:
Warum kann Deutschland nicht gleich Einbürgern und danach erst Entlassungsantrag der Staatsbürgerschaft stellen, wie es doch sonst eigentlich Üblich ist.  Z.B. bei Rumänen oder Tschechen.


Hey Jungs,

flache Bälle, keiner wird bei der Einbürgerung benachteiligt. Das mit Tschechien und Rumänien stimmt entweder so ned, oder liegt daran, dass die ihre Staatsangehörigkeit automatisch verlieren. Hab das aber aktuell nicht parat das Verfahren bei denen.

Bei der Türkei haben wir unsere Praxis ja so weit es geht dem türkischen Recht angepaßt. Nicht wir gestalten das komplex und umständlich, sondern der türkische Staat.

Ihr bekommt ja schon eine Urkunde bevor ihr richig entlassen seid. Und geht dann nochmal hin und bekommt die Entlassungsurkunde dann erst von der Türkei. Ich hab das mehrere hundert Mal selbst mit gemacht und kann es deswegen beurteilen.

Außerdem tut mir bitte den Gefallen und postet die Staatsangehörigkeit im richtigen Forum bei Ralfi, gelle! Zwinkernd

Nix für ungut, mußte das aber mal loswerden

Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #9 - 30.10.2004 um 19:52:36
 
Hi,
nochmal zum ausländerrechtlichen Teil:

Sofern der hier lebende Ehegatte als Minderjähriger eingereist ist, sich mehr als 8 Jahre rechtmäßig aufhält und mind. eine unbefr. AE besitzt, kann auch eine dritte Person für den Lebensunterhalt der Ehegatten aufkommen (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslG). Das hat nichts mit "Härten" zu tun.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #10 - 30.10.2004 um 20:13:22
 
Hi mick .

warum wurde dann in meinem Fall sowohl Verpflichtungserklärung sowie Bankbürgschaft verwehrt. Obwohl dieses als Beiblatt in der ABH Proklamiert wurde ?

Sowie wurde mir gesagt das ich Mindestens 6 Monats Lohnnachweise vorzeigen müsste statt der üblichen 3 Monate-

Vielen Dank

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Ralf
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Antwort #11 - 30.10.2004 um 20:16:43
 
Zitat:
Warum kann Deutschland nicht gleich Einbürgern und danach erst Entlassungsantrag der Staatsbürgerschaft stellen, wie es doch sonst eigentlich Üblich ist.  Z.B. bei Rumänen oder Tschechen.



öhm Dies ist keineswegs üblich, oder meinst du die Einbürgerungspraxis anderer Staaten? Die kann uns eigentlich egal sein.
Dieses Verfahren - erst Einbürgerung und danach Entlassung - wird bei uns nur dann angewandt, wenn es das Heimatrecht des Bewerbers nicht anders ermöglicht, z.B. Spanien. Türken würde es sogar Nachteile bringen, da sie sonst nicht die "rosa Karte" erwerben können.

Mehr zu diesem Thema bitte im Einbürgerungsforum, wie Ronny schon richtig sagte.
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Mick
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Antwort #12 - 30.10.2004 um 20:20:59
 
Zitat:
Hi mick .

warum wurde dann in meinem Fall sowohl Verpflichtungserklärung sowie Bankbürgschaft verwehrt. Obwohl dieses als Beiblatt in der ABH Proklamiert wurde ?

Sowie wurde mir gesagt das ich Mindestens 6 Monats Lohnnachweise vorzeigen müsste statt der üblichen 3 Monate-

Vielen Dank



Hi,
die Frage kann ich Dir natürlich nicht beantworten, ohne den Einzelfall genau zu kennen. Dazu gehört nicht nur Deine Schilderung, sondern ggf. auch die der ABH.
Das, was ich dargestellt habe, ist die Rechtslage. Ggf. muss dann ein Rechtsmittelverfahren eingeleitet werden.
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Antwort #13 - 30.10.2004 um 22:03:05
 
Hab meine Geschichte  in diesem Thread geschildert. http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

Naja ich weiß auch nicht mehr weiter.  Hab schon alles probiert keine Chance.

Hab jetzt aussicht auf einen Mini Job auf 400 € Basis, mit meinem Arbeitslosengeld würde es reichen den Lebensunterhalt meiner Frau zu Decken.  Muss bei diesem auch 3 Monats Lohnabrechnungen vorgezeigt werden ??
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Mick
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Antwort #14 - 31.10.2004 um 02:43:56
 
Zitat:


Hi,
sorry, ich war eine Woche im Urlaub und hatte keinen Zusammenhang hergerstellt. Auf der anderen Seite sollte berücksichtigt werden, dass die jeweiligen Poster nur für sich im Mittelpunkt stehen, nicht für die Leser und Antworter. Also bitte schön nicht die Geschichte in verschiedenen Threads posten und davon ausgehen, dass jdermann den Zusammenhang errät. Und durch mehrfache Anfragen ändern sich die Antworten in der Regel auch nicht.  :sauer:
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