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Heirat in Dänemark - war wohl ein Fehler! (Gelesen: 2.866 mal)
howimarc
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15.10.2004 um 11:55:29
 
Hallo Allemiteinander!

Wir haben diesen Sommer in Dänemark geheiratet (russisch/deutsch). Erstens, es war nicht weit weg für uns. Zweitens, wir konnten eine schöne Woche mit unseren Freunden in einem Bauernhaus verbringen. Drittens, wir dachten auf diesem Weg einigen bürokratischen Hürden auszuweichen. Heute weiß ich: Das war ein großer Irrtum! Einen Monat nach unserer Hochzeit in DK haben wir kirchlich in Russland geheiratet, großes Fest und Treffen der Kulturen. Doch was ich auf dem deutschen Konsulat erlebt habe war schon heftig. Dort wurden wir als Kriminelle bezeichnet (kein Scheiß!). Der Konsularbeamte sagte uns, unsere Trauung in DK sei illegal, da lediglich ein Touristenvisum vorgelegen hätte. Dies sei ein Verstoß gegen die Visabestimmungen, ein Antrag auf Familienzusammenführung kann zwar gestellt werden, würde jedoch höchstwahrscheinlich abgelehnt. Das einzige was mich ermutigt ist, dass ich in allen Foren im Internet von so einer Verfahrensweise nicht gehört habe. Hat er aber am Ende aber doch recht?

Wir haben jetzt alle Dokumente beisammen, legalisiert und die Pässe sind geändert (Hat fast 3 Monate gedauert, Bürokratie in Russland - das glaubt hier keiner!). Ein Antrag auf Vorabzustimmung ist lt. ABH in Hamburg nicht möglich (nur in Ausnahmefällen), für uns definitiv nicht, wurde mir bestätigt.

Langsam habe ich das Gefühl in einem ganz schlechten Film zu sein. Bin mir schon fast sicher der Antrag auf Familienzusammenführung wird nach mehreren Monaten Bearbeitung abgelehnt. Gibt es irgendetwas, was wir noch tun können außer die Hände in den Schoss zu legen und das Beste zu hoffen?

Grüße,

Marc
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ronny
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Antwort #1 - 15.10.2004 um 12:11:56
 
Hallo Marc,

ich hoffe, Dein posting wird von all denen zur Kenntnis genommen, die meinen dass eine Eheschließung in DK immer das "Allheilmittel" darstellt.

Zu Deiner Frage erst mal die Gegenfrage:

Du bist deutscher Staatsangehöriger?

Wenn ja, glaube ich nicht, dass Deine Befürchtung

Zitat:
Bin mir schon fast sicher der Antrag auf Familienzusammenführung wird nach mehreren Monaten Bearbeitung abgelehnt


zutreffen wird.  Es sei denn, es lagen Ehehindernisse (Verbot der Doppelehe, Verwandtschaft etc.) vor.

Du kannst es zur Beruhigung auch nochmal in den FAQ´s nachlesen
hier
.

Wird schon schiefgehn  Zwinkernd Daumen hoch

Viele Grüße
Ronny
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howimarc
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Antwort #2 - 15.10.2004 um 12:27:43
 

Zitat:
Du bist deutscher Staatsangehöriger?


Hallo Ronny,

danke für die schnelle Antwort.

Ja, ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit.

Gruß,

Marc
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ronny
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Antwort #3 - 15.10.2004 um 13:09:01
 
Zitat:
Ja, ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit.

Hi Marc,

dann dürfte wenn  keine Ehehindernisse vorlagen, alles i.O. gehen. In den FAQ´s findest Du die Antwort schon selbst, Stichwort § 23 Abs. 1 AuslG.

Und selbst wenn Deine Angetraute geschieden wäre und die Scheidung in Deutschland noch nicht anerkannt wurde, würde das die Familienzusammenführung allenfalls verzögern.

Alles Gute
Ronny


Also erst mal den Antrag stellen und abwarten.

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Birgit
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Antwort #4 - 15.10.2004 um 15:23:11
 
Hallo Marc,
bleib ganz ruhig. Die Behörden wollen Dich nur Ärgern.
Ich habe auch in Dänemark geheiratet (auch diesen Sommer) und mein Mann hatte Touristenvisa.
Ich bin auch Deutsche. Der Antrag auf Familienzusammenführung darf nicht abgelehnt werden!
Mein Mann ist gerade im LIbanon um den Antrag zu stellen. Die Ehe in Dänemark wurde anerkannt, und die deutsche Botschaft hat gesagt, es dauert ca. 4 Wochen bis er die Zustimmung von der Ausländerbehörde in BRD bekommt.
Vergiss aber nicht vorher die Ehe in Russland zu registrieren!!
Gruß, Birgit
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howimarc
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Antwort #5 - 15.10.2004 um 16:22:08
 
Zitat:
Vergiss aber nicht vorher die Ehe in Russland zu registrieren!!
Gruß, Birgit


Hallo Birgit,

was meinst Du mit registrieren?

Meine Frau hat jetzt einen neuen russischen Inlandspass und da steht drin, dass sie mit mir verheiratet ist.

Gruß,

Marc
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Birgit
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Antwort #6 - 20.10.2004 um 08:37:20
 
Hallo Marc,

die Ehe muß in Deutschland und in dem Heimatland vom Partner registriert sein, bevor man die Familienzusammenführung beantragen kann. Erkundige Dich mal bei der Deutschen Botschaft in Russland ob der Eintrag im Pass genügt.
Warum ist die Ehe eigentlich im Pass Deiner Frau eingetragen??
Normalerweise lässt man die Ehe bei der Russischen Botschaft in Deutschland registrieren oder vor Ort in Russland bei der zuständigen Behörde (geht schneller).

Gruss, Birgit
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Antwort #7 - 20.10.2004 um 09:47:18
 
Zitat:
Meine Frau hat jetzt einen neuen russischen Inlandspass und da steht drin, dass sie mit mir verheiratet ist


Der Inlands-Paß ist ein dem deutschen Personalausweis vergleichbares Dokument, ausgestellt von der inneren Heimatbehörde.

Wenn diese schon den neuen Familienstand eingetragen hat, dürfte damit auch die Registrierung der Eheschließung erledigt sein.

Viele Grüße
Ronny
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Antwort #8 - 31.10.2004 um 12:13:27
 
Es geht weiter...

So habe ich mir das vorgestellt. Unser Antrag auf Familienzusammenführung wird aufgrund unserer Heirat in Dänemark (da bin ich mir sicher) so gut es geht verschleppt. Meine Frau wurde erst einmal wieder ins Konsulat bestellt. Für erkennungsdienstliche Maßnahmen, Figerabdrücke...  Der Antrag, der ist wahrscheinlich noch nicht mal Richtung D unterwegs.
Mittwoch fliege ich nach Russland, denn:

Zitat:
Nur wer die Sehnsucht kennt - weiß wie ich leide.

Grüße, Marc
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