Stimme dem vorgesagtem nur teilweise zu.
Ich lese aus dem Gestzt nicht heraus, dass diese Bescheinigung bei jedem Besuch in D neu ausgestellt werden muss Und auch der Passus, dass die Bestätigung bei der am letzten Wohnort zuständigen
ALB ausgestellt werden muss ist letztendlich kein Hinweis darauf. Wer ausser die
ALB am Wohnort soll oder kann denn diese Bescheinigung in D sonst ausstellen?, da die Akten ja nun mal dort geführt werden.
Zustimmung aber dazu , dass letztemdlich die
VwV abgewartet werden muss. Stellt sich natürlich die Frage wie die AlB das prüfen will zumal bei längerem Auslandsaufenthalt ja auch der Wohnsitz im Bundesgebiet meist aufgegeben wird Eigendlich sinnvoll kann das, wenn überhaupt ja nur noch die diplomatische Vertretung im entsprechnenden Land, da z.B in unserem Fall wir ja in China gemeldet sind. Es wäre natürlich fatal wenn die AB eine entsprechende beglaubige Übersetzung der Meldebescheinigung fordern würde. Sinn des entsprechenden § ist ja folgendes: Deutsch-Verheirateten Ausländern soll die Wiederkehr nach D zum gleichen Rechtstatus ermöglicht werden, wenn das Paar noch verheiratet ist, was ja nach alter Gesetzteslage regelmäßig nicht der Fall war.
Verhindert werden soll im Gegenzug der Fall, dass ein Ausländer nach Trennung z.B nach 10 Jahren wieder in den alten Rechtstand eintreten kann (ohne dass die Ehe fortbsteht) Vielleicht erinnern sich noch einige an die Peruanerin die ja genau mit dem Problem zu kämpfen hatte.
Zusammenfassung für Tamina
. Egal wie die
VwV ( Verwaltungsvorschrift, also wie Regelung wie das Gesetz leztendlich angewendet wird)wirklich aussieht es ergeben sich eindeutig Vorteile durch das neue Recht. Nach altem Recht erlosch die unbegrenzte
AE regelmässig ( wenn die AB nicht eine längere Frist bestimmte). Nun erlischt die NL erst mal nicht, lediglich die Gültigkeit muss geprüft werden.
Das hiesst in der Praxis:Selbst wenn ihr nach 5 Jahren zurück kehrt bleibt die NL bestehen, sofern die Ehe noch Bestand hat. Ob zum Prüfen des Bestandes letztendlich zuvor ein Visa beabtragt werden muss--- Verweiss auf die
VwV.
Grüsse aus Shanghai
Klaus
Ps Doc, Ich habe dich nicht vergessen