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Hochzeit in Dänemark / Vaterschaftsanerkennung (Gelesen: 1.210 mal)
Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeit in Dänemark / Vaterschaftsanerkennung
26.10.2004 um 10:47:20
 
Aus dem Spiegel Nr. 44 v. 25.10.04:
"Ausländer - Hochzeit in Dänemark
Mit Sorge beobachten Sicherheitsbehörden, dass Islamisten und ausreisepflichtige Ausländer juristische Schlupflöcher nutzen, um ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erlangen. So stieß das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz auf mehrere Verdächtige, die das liberale Familienrecht in Dänemark nutzen, um etwa in Sonderburg oder Tondern ohne Zeit raubende Formalitäten eine deutsche Frau zu heiraten. Auch die häufige Anerkennung von Vaterschaften durch Ausländer fällt den Behörden auf. In rund 70% aller Fälle, bei denen Ausländer zwischen April 2003 und April 2004 Kinder anerkannten, waren die Väter ausreisepflichtig - das geht aus einer Datensammlung fast aller deutschen Ausländerbehörden hervor. Nun schlägt eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz vor, gesetzlich zu regeln, dass derartige Vaterschaften von Behörden angefochten werden können."


Die Statistik mit den 70% hat mich echt umgehauen...

Abu
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.10.2004 um 10:57:46
 
Zitat:
Die Statistik mit den 70% hat mich echt umgehauen


Hi Abu,

mich nicht, hätte eher mit mehr gerechnet.

Viele Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Hartmut_Krentz
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Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 26.10.2004 um 16:01:40
 
Zu dem Thema "Scheinvaterschaften" gab es vor Wochen schonmal einen guten Artikel in der
Welt am Sonntag. Ist ja wohl auch relativ einfach,
offen bleibt dann aber in vielen Faellen ob der
"Scheinvater" seinen Fuersorgepflichten besonders
in finanzieller Hinsicht  auch nachkommt, aber im
Zweifel gibt es ja noch das Sozialamt.
Das "Schlupfloch" Heiraten in Daenemark wir ja
auch noch weiterbestehen, die gigantische
EU Buerokratie in Bruessel schafft es zwar
vieles zu harmonisieren wie z.B. Kruemmungsgrad der
Salatgurken. Laenge und Dicke der Kaelberstricke.
Umfang der Aepfel handelklasse 1, Seilbahngesetz
im pottebenen Mecklenburg-Vorpommern etc.
in anderen Bereichen kommt man anscheinend
aber nicht weiter.
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Antoine
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Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #3 - 26.10.2004 um 19:19:35
 
Warum tut die "Bürokratie" in Brüssel nichts?

Weil die EU bisher in den von Dir angesprochenen Bereichen (Ehe- und Familienrecht) keine Kompetenzen hat. Da wird sich kein Bürokrat die Finger verbrennen. :zahn Subsidiarität ist inzwischen ein wichtiges Prinzip, auch wenn man es noch nicht überall merkt. pol

Trotzdem ist es natürlich nicht ausgeschlossen, dass eines Tages auch das Ehe- und Familienrecht wenigstens teilweise über Brüssel gestaltet wird. Hierzu könnte es auf zwei Wegen kommen: (a) Eine Erweiterung oder Neuinterpretation der Kompetenzbereiche der EU durch die Politik (wenn Schily und Kollegen z.B. zu der Ansicht gelangen, das Scheinväterproblem müsse europaweit angegangen werden :dom oder (b) mit dem Verfassungsvertrag, der unter anderem erstmals auf Ebene der EU einen Schutz der Grundrechte vorsieht  :bx (die bisherigen Freiheiten haben im Endeffekt allein eine wirtschaftliche Grundlagen).

So lange es aber weder (a) noch (b) gibt, dürfen sich die Eurokraten halt weiter nur über die Normgrösse von Gurken  lachen und die Sicherheitsmerkmale von Reisepässen  pol Gedanken machen.

Ehe und Familie - egal ob  :bussi oder  Smiley wird also zunächst mal nationale Kompetenz bleiben :stampf: - nur eingeschränkt durch internationale Verträge gibt, die aber überhaupt nichts mit der EU zu tun haben.  grin
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