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Abschiebung droht trotz gepl.Eheschließung (Gelesen: 8.196 mal)
Patsy
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25.10.2004 um 22:26:56
 
Hallo!
Mein Verlobter (Angolaner, seit 18 Jahren in D) und ich kennen uns seit 3 Jahren. Er kam aus der ehem. DDR hatte nach Grenzöffnung Bleiberecht und danach immer befristete Aufenthaltsgenehmigungen. Er arbeitet immer noch in unbefristeter Stellung trotz Duldung und das schon seit Jahren! Im Dez letzten Jahres hat er ein Abschiebeverfahren gehabt. Dieses verlor er, erhielt aber eine Duldung. Er hat einen Sohn mit seiner Exfreundin und daraufhin wurde der Prozeß geführt. Aber er hat kein Sorgerecht und deshalb verlor er den Prozeß. Zudem Zeitpunkt des Verfahrens waren wir getrennt und ich wußte auch nichts davon. Im April trafen wir uns wieder und setzten unsere Beziehung fort. Wir beschlossen nun endlich zu heiraten und meldeten die Eheschließung beim Standesamt an. Augenrollen
Die Befreiung der Ehefähigkeit wurde beim OLG beantragt. Dort wurde der Verdacht einer Scheinehe laut - ist aber definitiv nicht so! Smiley Wir wurden getrennt befragt und die Standesbeamtin hat die Eheschließung abgelehnt.
Wir mussten mit unserem Anwalt beim Amtsgericht Klage einreichen und die Richterin dort muss nun entscheiden ob wir heiraten dürfen oder nicht. Wir haben durch unseren Anwalt (auf Anraten der Richterin) einen Antrag auf sofortige Anhörung gestellt und hoffen morgen oder Mittwoch vorsprechen zu dürfen. Beim Standesamt waren wir auch und haben versucht die Beamten dort zu überzeugen, das wir KEINE Scheinehe führen wollen. Aber die wollen das Urteil abwarten und stimmen dann jedoch einer kurzfristigen Trauung zu. Wir haben auch schriftliche "Zeugen-Lebensläufe" über uns von Mutter, Freundin und Freund zukommen lassen.
Die Ausländerbehörde will jetzt seine Duldung aber nicht mehr verlängern und er soll diesen Donnerstag ein Flugticket vorlegen. Sonst wird er gewaltsam abgeschoben
!
Der Widerspruch ist bei der Ausl.-beh. eingegangen und morgen wollen wir versuchen die zuständige Sachbearbeiterin zu sprechen und versuchen das die drohende Abschiebung verzögert wird! Wir brauchen einfach mehr Zeit!
Wir haben in der Vergangenheit Fehler gemacht, die wir jetzt einsehen und am liebsten rückgängig machen würden. Wir wollen einen Neuanfang starten, aber die Zeit sitzt uns im Nacken!
Hat jemand noch einen Tipp für uns?! HILFE!!!! Schockiert/Erstauntm
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ronny
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Antwort #1 - 25.10.2004 um 23:12:34
 
Zitat:
Wir mussten mit unserem Anwalt beim Amtsgericht Klage einreichen und die Richterin dort muss nun entscheiden ob wir heiraten dürfen oder nicht. Wir haben durch unseren Anwalt (auf Anraten der Richterin) einen Antrag auf sofortige Anhörung gestellt und hoffen morgen oder Mittwoch vorsprechen zu dürfen. Beim Standesamt waren wir auch und haben versucht die Beamten dort zu überzeugen, das wir KEINE Scheinehe führen wollen


Na ja Patsy,

so ganz wird der Verdacht nicht aus der Luft gegriffen sein, der Standesbeamte muß die Gesamtumstände würdigen. Und die sprechen gegnen Euch. Hierbei ist aber das verfahrensrechtliche zu beachten.

Zitat:
Aber die wollen das Urteil abwarten und stimmen dann jedoch einer kurzfristigen Trauung zu


Was für eine Rechtsauffassung vertritt das Standesamt, Scheinehe oder nicht Scheinehe, verstehe ich nicht so ganz.

Wenn ihr bei dem Verfahren nach § 45 PStG Erfolg haben wollt, solltet ihr es nicht auf eine Abschiebung ankommen lassen, weil das PStG-Verfahren dann u.U. eingestellt wird.

Kann mich da an eine OLG-Entscheidung (glaube Naumburg) erinnern. Da ging es um einen ähnlichen Fall. Das Verfahren wurde abgelehnt mit der Begründung" eine Anordnung kommt nicht mehr in Betracht, weil eine Anweisung des Standesbeamten wegen der bestehenden Einreisesperre ins Leere geht", so ungefähr. Ich will damit sagen, besser die freiwillige Ausreiseanbieten undein Visum zur Eheschließung beantragen.


Zitat:
Wir haben auch schriftliche "Zeugen-Lebensläufe" über uns von Mutter, Freundin und Freund zukommen lassen.


Was sollen die bewirken?

Im Chat hattest Du erwähnt, dass da eine Anzeige beider ABH lief, die das Gegenteil bewirkte?

Ronny
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Antwort #2 - 26.10.2004 um 08:05:05
 
Zitat:
Kann mich da an eine OLG-Entscheidung (glaube Naumburg) erinnern.


Hier kommt noch das Aktenzeichen der Entscheidung des OLG Naumburg :10 Wx 30/01 OLG Naumburg 2 T 79/01 LG Halle.

Also Patsy,

nochmal meine Empfehlung, freiwillige Ausreise anbieten, parallel dazu kann die Entscheidung beim Amtsgericht laufen. Wenn das in Eurem Sinne rechtskräftig entschieden wird, steht einem Visum zum Zwecke der Eheschließung nichts im Weg.

Im gegenteiligen Fall, also wenn das Gericht die Aufassung teilt, dass eine Scheinehe vorliegt, habt ihr immer noch die Möglichkeit, eine LG oder OLG Entscheidung herbeizuführen.

Viele Grüße
Ronny
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Anne
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Antwort #3 - 26.10.2004 um 09:21:05
 
Ronny,  diese getrennten Befragungen sind echt Käse. Ich könnte bis heute nicht Details über die Geschwister meines Mannes erzählen, und er wäre mit dem Vornamen meiner Mutter (etwas altdeutsches) vermutlich leicht überfordert, so sehr sich die beiden mögen. Da  kann es ganz schnell gehen, und bei der unterschiedlichen Wichtigkeit von Daten wie Geburtstag (ist in vielen  Ländern kein Anlass, daher auch kein Grund, sich den des anderen zu merken), dass der Eindruck entsteht, man kenne sich nicht genug. Wobei das ja oft der Punkt ist, dass man zu vielem keine Gelegenheit bekommt ohne Eheschließung.

Daher einfach zu sagen, wird schon was dran sein, finde ich in diesem Fall.... na ja.

Dann: Ausreise nach Angola, mit der Hoffnung, mit Eheschließungsvisum wieder einreisen zu können: den Tipp finde ich leicht blauäugig. Ich wäre mehr für eine einstweilige Anordnung, aber das müsste der Anwalt beurteilen.

Hinzu kommt, dass es sich um jemanden handelt,  der seit 18 Jahren in D lebt - und legal eingereist ist. Manchmal gibt es Fälle, wo ich hier echt den blauen smiliey mit den dicken Backen bräuchte....
Anne
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Antwort #4 - 26.10.2004 um 09:37:22
 
Zitat:
Daher einfach zu sagen, wird schon was dran sein, finde ich in diesem Fall.... na ja.


Hallo Anne,

wir kennen hier immer nur eine Seite, deswegen sage ich keiner wird ohne Grund sowas feststellen. Hierbei ist ja zu berücksichtigen, dass § 1310 Abs. 1 BGB  die Offenkundigkeit verlangt, deswegen wird sich kein Standesbeamter da auf das Glatteis begeben ohne hinreichenden Grund. Außerdem kam im Chat noch eine entsprechende Info von wegen Anzeige durch Patsy.

Zitat:
Ronny,  diese getrennten Befragungen sind echt Käse.


Scheinehen genauso, ich hab das ja auch nicht erfunden Zwinkernd Aber solange es den Mißbrauch gibt, wird es immer auch den Versuch geben den zu verhindern.

Zitat:
Ich wäre mehr für eine einstweilige Anordnung, aber das müsste der Anwalt beurteilen


Was willst Du einstweilig anordnen lassen? Dass die Ehe geschlossen wird? Das haut bestimmt nicht hin.

Zitat:
Hinzu kommt, dass es sich um jemanden handelt,  der seit 18 Jahren in D lebt - und legal eingereist ist. Manchmal gibt es Fälle, wo ich hier echt den blauen smiliey mit den dicken Backen bräuchte....


Das es keine andere Möglichkeit der Altfallregelung speziell für die "Gastarbeiter aus den sozialistischen Buderländern" gab, find ich auch nicht in Ordnung, aber das ist hier nicht der richtige Ort für diese Diskussion.

Zitat:
Dann: Ausreise nach Angola, mit der Hoffnung, mit Eheschließungsvisum wieder einreisen zu können: den Tipp finde ich leicht blauäugig


Nirgends steht was von Angola, vielleicht sollte man mit der ABH über eine freiwillige Ausreise in einen Nicht-Schengen-Staat reden. Fest steht dass beim gegenwärtigen Stand des Verfahrens die Konfrontation am wenigsten bringt.

Und dass die § 45 PStG-Geschichte zum Erfolg führt, glaube ich nicht, siehe OLG Naumburg.

Zitat:
Was für eine Rechtsauffassung vertritt das Standesamt, Scheinehe oder nicht Scheinehe, verstehe ich nicht so ganz


Ich weiß ja selber noch nicht, was da alles schon schiefgelaufen ist. Die Informationen sind teilweise auch widersprüchlich.

Viele Grüße
Ronny
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Antwort #5 - 26.10.2004 um 13:40:36
 
Hallo Ronny, Hallo Anne!
Danke für eure Infos... Ich habe gute Nachrichten! Wir waren heute morgen bei der AB und haben erreicht, das der Termin noch 2 Wochen verlängert wird. Und wenn wir dann einen Termin der ungefähren Urteilsverkündung des Amtsgerichtes mitteilen können, dann wird das ggf. weiter verlängert!  :anbet
Unser gestriger Antrag auf "sofortige Anhörung" hatte Erfolg! Nächste Woche Dienstag haben wir unseren Termin beim Amtsgericht!

Zitat:Hierbei ist ja zu berücksichtigen, dass § 1310 Abs. 1 BGB  die Offenkundigkeit verlangt, deswegen wird sich kein Standesbeamter da auf das Glatteis begeben ohne hinreichenden Grund.

Hierzu kann ich euch sagen, das in der Begründung steht: Gemäß § 1314 Abs.2 BGB in Verbindung mit § 1310 Abs 1 lehne ich die Durchführung der Eheschließung ab, da der dringende Tatverdacht besteht, dass hier eine Scheinehe geschlossen wird.
... nach der Befragung und Einciht in die Ausländerakte haben sich für mich ebenfalls Anhaltspunkte ergeben, die dies bestätigt... (das die Ehe nur zur Sicherung des Aufenthaltes diene).Eine solche Ehe entspräche nicht dem §1353 BGB und wäre nach §1314 BGB - ohne gerichtliche Entscheidung - aufhebbar.


Und wie ich gestern schon im Chat gesagt habe... Fehler macht jeder mal. Das wir so darunter leiden und uns selbst eine Mauer gabut haben, hätte ich nie erwartet. Aber so ist die Liebe... Hart aber herzlich. Ich bin nun mal ein emotionaler Mensch und wußte mir nicht anders zu helfen.

Zitat:Wir haben auch schriftliche "Zeugen-Lebensläufe" über uns von Mutter, Freundin und Freund zukommen lassen. 

Ronnys Frage: Was sollen die bewirken?
Unser Anwalt will dadurch beweisen, das wir uns tatsächlich seit 3 Jahren kennen und lieben, denn da haben die Beamten wohl auch dran gezweifelt.

Wir hoffen und beten das alles nächste Woche klappt und wir die Richterin überzeugen können...

Viele Grüße, Patricia
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Antwort #6 - 26.10.2004 um 15:38:39
 
hallo zusammen,

wieso soll den der Mann zuerst ausresien um dann zur Heirat wieder einzureisen.Er ist doch legal eingereist und lebt mit einer Duldung hier.wenn also nun Termin zur Eheschliesung feststeht kann er doch bleiben und heiraten ohne auszureisen.
gruss peku
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Antwort #7 - 26.10.2004 um 15:46:28
 
Zitat:
Die Ausländerbehörde will jetzt seine Duldung aber nicht mehr verlängern und er soll diesen Donnerstag ein Flugticket vorlegen. Sonst wird er gewaltsam abgeschoben!


Deswegen, und weil der Standesbeamte folgende Auffassung vertritt Zitat:
Gemäß § 1314 Abs.2 BGB in Verbindung mit § 1310 Abs 1 lehne ich die Durchführung der Eheschließung ab, da der dringende Tatverdacht besteht, dass hier eine Scheinehe geschlossen wird.
... nach der Befragung und Einciht in die Ausländerakte haben sich für mich ebenfalls Anhaltspunkte ergeben, die dies bestätigt... (das die Ehe nur zur Sicherung des Aufenthaltes diene).Eine solche Ehe entspräche nicht dem §1353 BGB und wäre nach §1314 BGB - ohne gerichtliche Entscheidung - aufhebbar


Da kann es durchaus sinnvoller sein, eine Abschiebung nicht zu riskieren.

Gruß
Ronny
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Antwort #8 - 26.10.2004 um 15:59:03
 
hallo Ronny,

wenn ich das alles richtig verstehe ist (Oder wird)jetzt vom Gericht geklärt das er heiraten darf.

Für Niedersachsen (sie wohnt doch in Niedersachsen) gibt es einen Runderlass des Innenministeriums (14/43/443) "daß Personen die mit Duldung hier Leben und bei denen die Ehschliesung bevorsteht bleiben dürfen"

Könnte mann diesen Beschluss nicht mal der ALB vorlegen.Es ist doch klar der politische wille des landes erkennbar das (auch nur geduldete) Ausländer bei bevorstehenden Eheschliesungen nicht mehr ausreisen müssen.????

Gruss peku
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Antwort #9 - 26.10.2004 um 16:19:06
 
Zitat:
Für Niedersachsen (sie wohnt doch in Niedersachsen) gibt es einen Runderlass des Innenministeriums (14/43/443) "daß Personen die mit Duldung hier Leben und bei denen die Ehschliesung bevorsteht bleiben dürfen"


Hi Peku,

mag sein, dass der noch gilt, weiß ich nicht. Mein Rat bezog sich auf die Frage, wie ist das personenenstandsrechtliche Verfahren im Hinblick auf ein weiteres Verbleiben zu bewerten.

Eine Entscheidung zu dem Scheinehevorwurf kann sich ja je nach Instanz durchaus hinziehen, und da ist wohl nicht zu erwarten, dass die ABH abwartet. Und eine Entscheidung über die Scheinehegeschichte bekommt man nur, wenn einer Eheschließung außer dem Vorwurf nichts entgegensteht. Das war so der Tenor beim OLG Naumburg.

Wenn eine Abschiebung erst durch ist mit der Einresesperre, wird eine personenstandsrechtliche Anweisung nicht mehr erfolgen, weil das Gericht sagt:
Ich kann (den Standesbeamten) nur anweisen, wenn eine Eheschließung danach unmittelbar möglich ist.

Deswegen empfahl ich die freiwillige Ausreise.

Ronny
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Antwort #10 - 26.10.2004 um 17:43:27
 
Hi Ronny,

ok von dieser Seite habe ich es natürlcih nicht gesehen weil ich mir eigentlcih nicht vorstellen konnte das die Verweigerung des/der Standesbeamten die Ehe zu schliesen lange Bestand haben kann.

Wäre es dann nciht besser für die beiden auszureisen und "dort" zu heiraten Ohne beim deustcehn standesamt bitte bitte sagen zu müssen und dann via
familiennachzug nach DE oder besser in die andere EU zurückzukommen??gruss peku
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Antwort #11 - 26.10.2004 um 17:50:56
 
Zitat:
Wäre es dann nciht besser für die beiden auszureisen und "dort" zu heiraten Ohne beim deustcehn standesamt bitte bitte sagen zu müssen und dann via
familiennachzug nach DE oder besser in die andere EU zurückzukommen


Würde ich nur machen, wenn das hier nicht klappt, weil Problemstaat.. Aber das Problem mit dem Scheineheverdacht wäre ja dann auch noch im Raum.
Insgesamt denke ich das Offenheit jetzt bei der ganzen Vorgeschichte die beste Lösung ist. Und es deutet sich ja auch Entgegenkommen an.

@ Patsy: Wie steht der Kollege von der Aufsicht zu dem Ganzen. ? Der ist ja dann Verfahrensbeteiligter bei dem PStG-Verfahren.

Ronny
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Antwort #12 - 27.10.2004 um 12:56:36
 
Hallo Ronny,
ich weiß leider gar nicht wie der Kollege von der Aufsicht dazu steht. Du meinst doch den Kollegen von der ABH, oder?
Er hat wie gestern mitgeteilt die Duldung erstmal 2 Wochen verlängert (Gott sei Dank) und hat gesagt, wir benötigen vom Amtsgericht einen Schrieb mit dem Termin der ungefähren Urteilsverkündung. Das hört sich für mich an, als wenn die den Termin evtl. bis dahin verschieben könnten und evtl. auch gewillt dazu sind.

Morgen früh haben wir noch einen Termin bei der ABH (aber anderer Sachbearbeiter) und da frage ich dann am besten auch mal wegen einer evtl. Einreise in einen Nicht-Schengen-Staat nach, oder? Wir befürchten, wenn er erstmal in Angola ist, ist es für uns nicht sooo einfach wieder zu kehren. Außerdem haben wir es finanziell leider auch nicht so dicke...
Ich werde auch mal fragen ob wir jetzt schon das Heiratsvisum erhalten können, damit er solange hier bleiben darf...
Das Problem ist auch echt, das er KEINEN Kontakt mehr zur seiner Familie hat. Nur mit einem Freund (der uns auch alle Papiere besorgt hat) hat er dort Kontakt, aber ob er da "unterschlüpfen" kann während der Zeit in Angola ist auch eine Frage...
Gruß, Pat
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Antwort #13 - 27.10.2004 um 13:13:38
 
Zitat:
@ Patsy: Wie steht der Kollege von der Aufsicht zu dem Ganzen. ? Der ist ja dann Verfahrensbeteiligter bei dem PStG-Verfahren.


Hallo Ronny,
oder meinst du evtl. die Standesbeamte? Die Standesbeamte möchte erst das Urteil abwarten, aber ist gewillt unsd dann sofort kurzfristig zu trauen. Ich denke aber sie ist auch in ihrer Würde verletzt und möchte sich einen Fehler nicht gerne eingestehen...
Gruß PAt
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Antwort #14 - 27.10.2004 um 18:51:02
 
Hallo Patsy,

ich meine den von der Standesamtsaufsicht beim Landkreis. Der ist m. W. auch in Niedersachsen noch vorhanden (Sch...Verwaltungsreformen Zwinkernd) und als solcher der Vertreter der Öffentlichkeit in dem PStG-Verfahren, er kann als Beteiligter Rechtsmittel einlegen bis zum OLG. Und das OlLG hat eine Vorlagepflicht an denBGH (u.U.), will damit sagen selbst wenn die der Standesbeamte will, kann es sein dass er nicht darf, weil das Verfahren noch läuft.

Habe sowas öfter, deswegen kenne ich das. Deswegen laufen manche Eheschließungen über Jahre nicht.

Viele Grüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #15 - 28.10.2004 um 14:03:53
 
Das Problem ist bei einer Ausreise nicht vom Tisch. Wenn hier der Scheinehenverdacht im Raum steht, wird auch niemals ein Visum zum Zwecke der Eheschließung für die selbe Ehe erteilt werden. Selbst bei Eheschließung im Ausland wird der Nachzug aus dem selben Grund verweigert werden. Ihr müßtet beim VG Berlin klagen etc...
Ihr solltet das AG Verfahren abwarten. Es geht um ganz oder gar nicht, zumindest wenn ihr eure Ehe in Deutschland führen wollt.
Nimmt eure Zeugen mit, wenn sie glaubhaft machen können, dass ihr eine eheliche Lebensgemeinschaft führen wollt und euch auch seit Jahren kennen.
Im übrigen ist es kein Verbrechen und auch nicht verboten, wenn ein Motiv der Eheschließung auch die Sicherung des Aufenthaltes für den geliebten Partner ist. Es darf nur nicht das Hauptmotiv sein, dann wäre ein Scheinehe gegeben. Dies ist nach §92 strafbar für alle Beteiligten.

Die Person von der Standesamtaufsicht, wenn es denn zum Termin kommt, wird sich nach dem Eindruck im Verfahren entscheiden, ob es weiter an der Auffassung festhalten will.

Hat er Umgang mit seinem Kind?
Dann sollte der RA auch mal die Entscheidung des BVerfG vom 20.07.2004, 2 BvR 1001/04 anschauen.
Wäre hilfreich für ein Eilverfahren (Aufenthalt), Im Eilverfahren kann nicht die Eheschließung angeordnet werden.

Lasst euch nicht einschüchtern, wenn es lediglich Anhalstpunkte sind, die widerlegt werden können, dann habt ihr gute Chancen. Wenn es jedoch gravierende Gründe sind (Akteneinsicht des RA  beim Standesamt?) ist es was Anderes.
Die Fragebögen sind derart konstruiert, dass sehr viele Leute scheitern werden. Auch Leute, die seit Jahren miteinander verheiratet sind, werden an den Fragen scheitern.

Viel Erfolg. Verliert nicht die Nerven. Alles wird jut.








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Antwort #16 - 28.10.2004 um 16:28:39
 
Da würde ich lanue zustimmen. In so einem Fall auszureisen führt hinterher nur zu einem dieser endlosen Klageverfahren beim VG Berlin... lieber hier beim AG feststellen lassen, dass es keine Scheinehe ist -und wenigstens wäre man so lange zusammen.
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