Zitat:Daher einfach zu sagen, wird schon was dran sein, finde ich in diesem Fall.... na ja.
Hallo Anne,
wir kennen hier immer nur eine Seite, deswegen sage ich keiner wird ohne Grund sowas feststellen. Hierbei ist ja zu berücksichtigen, dass § 1310 Abs. 1 BGB die Offenkundigkeit verlangt, deswegen wird sich kein Standesbeamter da auf das Glatteis begeben ohne hinreichenden Grund. Außerdem kam im Chat noch eine entsprechende Info von wegen Anzeige durch Patsy.
Zitat:Ronny, diese getrennten Befragungen sind echt Käse.
Scheinehen genauso, ich hab das ja auch nicht erfunden
Aber solange es den Mißbrauch gibt, wird es immer auch den Versuch geben den zu verhindern.
Zitat:Ich wäre mehr für eine einstweilige Anordnung, aber das müsste der Anwalt beurteilen
Was willst Du einstweilig anordnen lassen? Dass die Ehe geschlossen wird? Das haut bestimmt nicht hin.
Zitat:Hinzu kommt, dass es sich um jemanden handelt, der seit 18 Jahren in D lebt - und legal eingereist ist. Manchmal gibt es Fälle, wo ich hier echt den blauen smiliey mit den dicken Backen bräuchte....
Das es keine andere Möglichkeit der Altfallregelung speziell für die "Gastarbeiter aus den sozialistischen Buderländern" gab, find ich auch nicht in Ordnung, aber das ist hier nicht der richtige Ort für diese Diskussion.
Zitat:Dann: Ausreise nach Angola, mit der Hoffnung, mit Eheschließungsvisum wieder einreisen zu können: den Tipp finde ich leicht blauäugig
Nirgends steht was von Angola, vielleicht sollte man mit der
ABH über eine freiwillige Ausreise in einen Nicht-Schengen-Staat reden. Fest steht dass beim gegenwärtigen Stand des Verfahrens die Konfrontation am wenigsten bringt.
Und dass die § 45 PStG-Geschichte zum Erfolg führt, glaube ich nicht, siehe OLG Naumburg.
Zitat:Was für eine Rechtsauffassung vertritt das Standesamt, Scheinehe oder nicht Scheinehe, verstehe ich nicht so ganz
Ich weiß ja selber noch nicht, was da alles schon schiefgelaufen ist. Die Informationen sind teilweise auch widersprüchlich.
Viele Grüße
Ronny