Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Abschiebung droht trotz gepl.Eheschließung (Gelesen: 8.197 mal)
lanue
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 11

Bremen, Germany
Bremen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung droht trotz gepl.Eheschließung
Antwort #15 - 28.10.2004 um 14:03:53
 
Das Problem ist bei einer Ausreise nicht vom Tisch. Wenn hier der Scheinehenverdacht im Raum steht, wird auch niemals ein Visum zum Zwecke der Eheschließung für die selbe Ehe erteilt werden. Selbst bei Eheschließung im Ausland wird der Nachzug aus dem selben Grund verweigert werden. Ihr müßtet beim VG Berlin klagen etc...
Ihr solltet das AG Verfahren abwarten. Es geht um ganz oder gar nicht, zumindest wenn ihr eure Ehe in Deutschland führen wollt.
Nimmt eure Zeugen mit, wenn sie glaubhaft machen können, dass ihr eine eheliche Lebensgemeinschaft führen wollt und euch auch seit Jahren kennen.
Im übrigen ist es kein Verbrechen und auch nicht verboten, wenn ein Motiv der Eheschließung auch die Sicherung des Aufenthaltes für den geliebten Partner ist. Es darf nur nicht das Hauptmotiv sein, dann wäre ein Scheinehe gegeben. Dies ist nach §92 strafbar für alle Beteiligten.

Die Person von der Standesamtaufsicht, wenn es denn zum Termin kommt, wird sich nach dem Eindruck im Verfahren entscheiden, ob es weiter an der Auffassung festhalten will.

Hat er Umgang mit seinem Kind?
Dann sollte der RA auch mal die Entscheidung des BVerfG vom 20.07.2004, 2 BvR 1001/04 anschauen.
Wäre hilfreich für ein Eilverfahren (Aufenthalt), Im Eilverfahren kann nicht die Eheschließung angeordnet werden.

Lasst euch nicht einschüchtern, wenn es lediglich Anhalstpunkte sind, die widerlegt werden können, dann habt ihr gute Chancen. Wenn es jedoch gravierende Gründe sind (Akteneinsicht des RA  beim Standesamt?) ist es was Anderes.
Die Fragebögen sind derart konstruiert, dass sehr viele Leute scheitern werden. Auch Leute, die seit Jahren miteinander verheiratet sind, werden an den Fragen scheitern.

Viel Erfolg. Verliert nicht die Nerven. Alles wird jut.








Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anne
Ex-Mitglied
*


I love YaBB 1G - SP1!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung droht trotz gepl.Eheschließung
Antwort #16 - 28.10.2004 um 16:28:39
 
Da würde ich lanue zustimmen. In so einem Fall auszureisen führt hinterher nur zu einem dieser endlosen Klageverfahren beim VG Berlin... lieber hier beim AG feststellen lassen, dass es keine Scheinehe ist -und wenigstens wäre man so lange zusammen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema