Zitat:Andererseits gehört die Schweiz noch nicht zu den Schengen-Ländern. Deshalb benötigen die Drittstaatsangehörigen bei der Einreise in Schengen-Staaten ein Visum.
Aufgrund dieser Aussage von Antoine habe ich meine vorherigen, dem zuwiederlaufenden Aussagen noch mal ge-checkt.
Ergebnis: Ich lag falsch und Antoine hat recht! Mea culpa! :anbet :anbet :anbet
Zitat:Ich weiß, daß im umgekehrten Fall ein Schengen-Visum bzw. eine deutsche Aufenthaltserlaubnis für eine Besuchsreise in die Schweiz ausreichen. Ein Visum oder irgendwelche weitergehende Dokumente wie z. B. Heiratsurkunde sind nicht erforderlich.
Das mit der deutschen Aufenthaltserlaubnis stimmt:
Zitat:Seit dem 01. August 2000 sind alle visumpflichtigen Staatsangehörigen von der Visapflicht befreit, wenn sie einen gültigen nationalen Pass sowie einen gültigen Aufenthaltstitel eines EU- oder EFTA- Staates, von Andorra, Monaco, San Marino, Kanada oder den USA besitzen.
Es werden folgende deutsche Aufenthaltstitel zur visumfreien Einreise für Besuchs- Tourismus-, Geschäftsreisen, Erwerbstätigkeit ohne Stellenantritt (sofern diese in einem Zeitraum von 90 Tagen nicht länger als 8 Tage ausgeübt wird) anerkannt:
Aufenthaltsberechtigung für die BRD
Aufenthaltserlaubnis für die BRD
Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltsbefugnis
(
http://www.eda.admin.ch/germany_all/g/home/visa/foreng/entry.html )
Das mit dem Schengen-Visum gilt nur zum Teil:
Zitat:Das Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einreise in die Schweiz !
Ausnahmen: Lediglich Bürger der Staaten Bahrain - Kuwait - Oman - Qatar - Taiwan - Thailand - Saudi Arabien - Vereinigte Arabische Emirate können mit einem Multiple-Schengen-Visum in die Schweiz einreisen.
(
http://www.eda.admin.ch/germany_all/g/home/visa/scheng.html )
Zitat:Ich gehe mal davon aus, daß Deine Frau und Deine Tochter auch ein Visum o.ä. für die Schweiz im Pass haben, und dann müßte das bei einer Besuchsreise nach Deutschland/Frankreich genauso funktionieren.
Das stimmt leider nicht, denn die o.g. Erleichterungen bei der Einreise in die Schweiz scheinen auf
einseitigen Beschlüssen des Schweizer Bundesrat und nicht - wie von mir angenommen - auf einer gegenseitigen EU-Schweiz-Vereinbarung zu basieren.
@ srml
Auf der Basis empfehle ich, vorab ein Schengen-Visum zu beantragen.
Sorry für die Konfusion.
Abu