Meine Frau die Ablehnung des Antrages auf Arbeitsberechtigung vom Arbeitsamt erhalten.
Der Antrag wurde gemäss § 2 Abs. 2 ArGV gestellt: Lebensgemeinschaft mit einem Ausländer (auch befr. AE) über 2 Jahre im Inland bestanden und meine Frau war und ist diese ganze Zeit im Besitz einer befr.
AE.
In Ihrer
AE steht: "Selbständige oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Arbeitsgenehmigungspflichtige Erwerbstätigkeit nur mit gültiger Arbeitsgenehmigung gestattet. Wir ungültig mit Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis des Ehemannes".
Der 2. Satz wurde als eine Auflage bezeichnet und eine Auflage zu
AE steht bekanntlich Erteilung einer Arbeitsberechtigung entgegen. In den Postings habe ich jedoch gelesen, dass dies keine Auflage sei, sondern eine auflösende Bedingung ist (Mick).
Zweitens gibt es bereits ein Urteil des Sozialgerichtes, welches sagt, dass eine solche Bedingung Erteilung einer Arbeitsberechtigung nicht entgegensteht.
Was jemand darüber Bescheid? Danke für eure Kommentare und Ratschläge.
Ich beabsichtige Widerspruch auf den Bescheid des AA einlegen.