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Braucht man Arbeitserlaubnis für private Nachhilfe? (Gelesen: 1.483 mal)
Pixie
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Braucht man Arbeitserlaubnis für private Nachhilfe?
02.10.2004 um 17:51:06
 
Hallo nochmal...


Mein Studentenvisum erlaubt mir (nicht-EU Student) die üblichen 90 Tage pro Jahr der Arbeit.

Wenn ich Studenten oder Schüler unterrichten möchte, privat, nicht durch eine Schule, gilt das als "richtige" Arbeit? Muss ich die Tage zählen und die Behörden berichten?

Sowieso, gibt es irgendwelche Kontrolle in diesem Bereich? Gab es schon ausländische Nachhilfer die... festgenommen wurden?

Und was mit Steuern? Müssen (ausländische und deutsche) Nachhilfer irgendwelche Steuer zahlen?


Danke!
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Braucht man Arbeitserlaubnis für private Nachhilfe?
Antwort #1 - 07.10.2004 um 08:48:44
 

Hallo Pixie,

auch die Nachhilfe gilt im Arbeitsgenehmigungsrecht als "richtige" Arbeit.

Du kannst also diese Nachhilfe an 90 vollen oder 180 halben (bis zu 4 Stunden) Tagen pro Jahr ausüben. Die Tage müssen daher von Dir gezählt werden. Berichten an die Agentur für Arbeit mußt Du dies allerdings nicht.

Informiere Dich auch beim Finanzamt/ Krankenkasse ob und welche Abgaben zu zahlen sind.


Gruss,
Jimi

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chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Braucht man Arbeitserlaubnis für private Nachh
Antwort #2 - 22.10.2004 um 17:03:05
 
Zitat:
Hallo Pixie,

auch die Nachhilfe gilt im Arbeitsgenehmigungsrecht als "richtige" Arbeit.

Du kannst also diese Nachhilfe an 90 vollen oder 180 halben (bis zu 4 Stunden) Tagen pro Jahr ausüben. Die Tage müssen daher von Dir gezählt werden. Berichten an die Agentur für Arbeit mußt Du dies allerdings nicht.

Informiere Dich auch beim Finanzamt/ Krankenkasse ob und welche Abgaben zu zahlen sind.


Gruss,
Jimi




Ist die Nachhilfe nicht die selbstaendige Erwerbstaetigkeit? Wer ist hier der Arbeigeber/Arbeitnehmer? Smiley
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Best regards&&--------------&&chap
 
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Der_Jimi
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Braucht man Arbeitserlaubnis für private Nachhilfe?
Antwort #3 - 22.10.2004 um 17:39:19
 

Schüler-Nachhilfe wird generell als unselbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt, meine ich.

Wer Arbeitnehmer ist, sollte klar sein - Arbeitgeber ist der Schüler oder der Haushalt.

Wenn Du's genau wissen möchtest hilft sicherlich die Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger weiter. Smiley

J.
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