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einbürgerungsurkunde erhalten (Gelesen: 1.786 mal)
Mike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.10.2004 um 19:22:12
 
Hallo an alle und hallo an Ralfi. Ich habe gestern meine Einbürgerungsurkunde erhalten und möchte allen danken für die Antworten die ich bekommen hatte. Und hoffe auch nicht das ich jetzt benachteiligt werde wenn ich noch ein Paar fragen stelle jetzt wegen einer Beibehaltungsgenehmigung? :anbet   Also ich habe ja gestern die einbürgerungsukunde erhalten und musste den Belgischen Reisepass abgeben weil ich die Belg. Staatsbürgerschaft ja Automatisch verliere. Jetzt meine Frage. Wie lange muss ich warten um eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen da ich ja gestern erst eingebürgert worden bin? Nur zur Info wie Ralfi auch weiß, muss ich ja mindestens 12 Monate wieder offiziell in Belgien wohnen um die Belg. Staatsbürgerschaft durch erklärung wieder zu erlangen. Und eine Beibehaltungsgenehmigung ist ja nach positiver austellung zwei Jahre gültig. Also könnte ich doch theoretisch nach erhalt der Genehmigung innerhalb der zwei jahre Frist die Belg. wieder zurück erlangen und dann sowieso wieder nach Deutschland ziehen und in Deutschland bleiben.   M.F.G MIKE
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Mike
 
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Ralf
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Antwort #1 - 21.10.2004 um 21:31:38
 
Hi Mike!

Erst mal Glückwunsch zur Einbürgerung!

Eine Frist gibt es bei der Beibehaltungsgenehmigung nicht, daher kannst du sie im Prinzip gleich morgen beantragen.
Aber wegen der erforderlichen Aufenthaltsdauer in Belgien eilt es ja nicht. Aber du solltest dich auf jeden Fall vorher erkundigen, ob es überhaupt geht, ein Anspruch darauf besteht nämlich wie gesagt nicht.
Wenn es grundsätzlich geht, kanns du den Antarg je stellen, kurz bevor du nach Belgien gehst. das sollte dann allemal reichen.
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Mike
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Antwort #2 - 21.10.2004 um 23:04:11
 
Danke dir Ralfi. Mach weiter so. [beifall=beifall.gif]. Wenn noch was sein sollte melde ich mich wieder. Bis dann Gruß MIKE disco  :happy:
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Mike
 
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