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scheinehe-ausweisung (Gelesen: 3.037 mal)
cikiina
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag scheinehe-ausweisung
19.10.2004 um 23:39:54
 
Hallo,bin rumäne,wohne in Bayern und wurde hier wegen Scheinehe verurteilt.Es wurde mir gesagt dass es zu einer Ausweisung kommt und 'mein' Rechtsanwalt meint dass eine freiwillige Ausreise wird die einreisesperre nicht verhindern da es in Bayern anders läuft als sonstwo in brd.
gibt es einen weg um eine einreisesperre zu vorbeugen?
Vielen dank für eure Aufmerksamkeit.
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 20.10.2004 um 01:13:58
 
Zitat:
Hallo,bin rumäne,wohne in Bayern und wurde hier wegen Scheinehe verurteilt.Es wurde mir gesagt dass es zu einer Ausweisung kommt und 'mein' Rechtsanwalt meint dass eine freiwillige Ausreise wird die einreisesperre nicht verhindern da es in Bayern anders läuft als sonstwo in brd.
gibt es einen weg um eine einreisesperre zu vorbeugen?
Vielen dank für eure Aufmerksamkeit.



Hallo,
wenn eine Ausweisung verfügt wird, dann kann man einer Einreisesperre nicht vorbeugen. Das ist in allen Bundesländern so.
Schau Dir mal die Definitionen der Begriffe Abschiebung/Ausweisung in der FAQ an, nicht dass da was verwechselt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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cikiina
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.10.2004 um 19:22:18
 
Hallo,danke für den Antwort.was ich meinte ist ddass eine Verfahren gegen mich läuft und es noch nicht zu einer Ausweisung gekommen ist.Daher will ich-so wenn Gott will-der Ausgang dieser verfahren positiv beeinflussen.
Was wäre das beste was ich machen konnte um das zu erreichen?
Vielen dank.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.10.2004 um 19:33:32
 
Das lässt sich hier nicht abschließend bewerten.

Eine Ausweisung ist grundsätzlich auch nach der Ausreise
möglich. Und eine nachgewiesene Scheinehe íst i.d.R. schon
Grund genug für eine Ausweisung. 

Was auch richtig so ist  pol
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