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'arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung' (Gelesen: 2.560 mal)
lindalou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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19.10.2004 um 18:21:40
 
Hello,

ich bin als Lektorin bei der Uni beschäfftigt, d.h. ich bin jetzt 'Arbeitsgenehmigungsfrei Beschäftigt' (§ 9 ArGV).

Erste Frage:  ich habe eine Arbeitsgenehmigung für mein ex-Arbeitgeber (ein private Sprachschule), beschränkt auf ein jahr, im September 2004 bekommen.  Ist dies jetzt ungültig? Ich arbeite dar nicht mehr; ich habe meine Stelle aufgegeben.

Zweite Frage: darf mann in eine solche situation gelegentlich für ein zweiter Arbeitgeber arbeiten?  Ich habe die möglichkeit, für mein ex-Arbeitgeber (sehe oben) ab und zu ein Seminar oder Workshop zu geben, dies würde nur ein oder zwei mal (für je 2-3 tage) im Jahr stattfinden.   Ich sehe im ArGV gar nichts über diese theme.

Vielen Dank!
Linda
P.S.  ich finde diese forum ganz toll!
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 20.10.2004 um 01:17:25
 
Hallo,
die Frage ist schwerlich zu beantworten, da es an Info's fehlt.

Seit wann bist Du in Deutschland. Zu welchem Zweck wurde Dir der Aufenthalt originär ermöglicht? Wenn Dir der Aufenthalt ausschließlich für die Tätigkeit bei Deinem Ex-Arbeitgeber ermöglicht wurde, kannst Du den Aufenthaltszweck natürlich nicht eigenmächtig ändern.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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lindalou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.10.2004 um 11:26:25
 
Hallo,

ich bin seit 4 jahre in Deutschland.  Meine Aufenthalt war zwecks arbeiten als Sprachlehrerin ermöglicht.  Ich musste damals mein Vertrag bei meinem Ex-Arbeitgeber haben, mein Arbeitsgenehmigugn beantragen, und so weiter.  Ich arbeitete 4 Jahre bei meine Ex-Arbeitgeber. Am anfang habe ich zwei 1-Jahre Aufenthaltstiteln bekommen, danach habe ich meine jetzige Aufenthaltstitel (seit 11.07.2002 - bis 10.07.2005). Es steht dar:  "Selbststandige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet".

Was heisst das genau?  Hat das mit die Frage:
Zu welchem Zweck wurde Dir der Aufenthalt originär ermöglicht? Wenn Dir der Aufenthalt ausschließlich für die Tätigkeit bei Deinem Ex-Arbeitgeber ermöglicht wurde, kannst Du den Aufenthaltszweck natürlich nicht eigenmächtig ändern

Ich habe keine Ahnung ob meine Aufenthalt ausschließlich für meinem Ex-Arbeitgeber ermöglicht ist.  Wie erfahre ich das? Muss ich meine Aufenthaltstitel jetzt neu machen? 

Hilfe!
Linda
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.10.2004 um 12:36:34
 
Hallo lindalo,!

Zitat:
Es steht dar:  "Selbststandige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet".


Steht da kein Wort ueber die "einfachen" ( nicht "vergleichbaren" ) unselbstaendigen Erwerbstaetigkeit?  ???
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lindalou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.10.2004 um 14:11:33
 
Hallo,

Nein. Kein Wort. Es steht nur: Selbstständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet.

?

Linda
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.10.2004 um 15:03:14
 
Zitat:
Hallo,

Nein. Kein Wort. Es steht nur: Selbstständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet.

?

Linda


Dann meiner Ansicht nach, sind beide Fragen positiv zu antworten.

1. Die Arbeitserlaubnis ist gueltig.
2. Du darfst beim "alten" Arbeitgeber auch arbeiten.

Wo stellt man solche Auflage aus? Smiley Hast Du eine Bestaedigung der BA, dass dein neuer Job arbeitsgenehmigungsfrei ist? Smiley
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lindalou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.10.2004 um 15:26:17
 
Stop the presses!

Obwohl ich mehrmals im letzten 2-3 monate von meine BA per telefon gehört habe, dass ich ohne Arbeitserlaubnis hier bei der UNI arbeit dürfte, ist heute (vor 10 minuten) (m)eine neue Arbeitserlaubnis angekommen.  d.h. ich habe eine neue Arbeitserlaubnis. 

(!) Was heisst das?  Ist meine vorherige jetzt ungültig?  Kann ich immer noch ab und zu dar arbeiten?

Ich bin komplett durch den Wind!

Linda
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.10.2004 um 15:37:03
 

Linda,

wäre es nicht das einfachste und naheliegenste,

Deinen Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit (von dem Du die Arbeitsgenehmigung bekommen hast) direkt zu fragen?

Wir rätseln doch alle nur hier herum, weil wir den kompletten Sachverhalt nicht kennen.

J.

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