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Scheidungsurkunde (Gelesen: 5.568 mal)
canim02
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19.10.2004 um 13:47:21
 
Hallo,

kann eine Heirat vollzogen werden, wenn ein Türke mit einer Norwegerin verheiratet war. Geschieden in Norwegen, aber die Eintragung in der Türkei nicht vollzogen. In der Geburtsurkunde steht immer noch verheiratet. Scheidungspapiere liegen aber vor, kann man damit in Deutschland heiraten oder ist er nach EU Recht noch verheiratet. ??
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ronny
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Antwort #1 - 19.10.2004 um 14:47:24
 
Zitat:
kann eine Heirat vollzogen werden, wenn ein Türke mit einer Norwegerin verheiratet war. Geschieden in Norwegen, aber die Eintragung in der Türkei nicht vollzogen. In der Geburtsurkunde steht immer noch verheiratet. Scheidungspapiere liegen aber vor, kann man damit in Deutschland heiraten oder


Hi,

er benötigt ein türkisches Ehefähigkeitszeugnis, und um das  zu erhalten, wird er die Scheidug in der Türkei anerkennen lassen müssen.

Daneben bedarf das norwegische Scheidungsurteil u.U. auch noch der Anerkennung durch die zuständige Landesjustizverwaltung in Deutschland (Art 7 FamRÄndG).

Viele Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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canim02
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Antwort #2 - 19.10.2004 um 15:45:11
 


Das versucht er schon Jahre in der Türkei die Anwälte nehmen nur Geld und tun nichts. Kann man so was auch über Deutschland beantragen (Türkische Botschaft) und die lassen das austragen ?

Super Forum man erhält immer eine Antwort und das so schnell

liebe Grüße
Petra
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ronny
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Antwort #3 - 19.10.2004 um 15:56:45
 
Zitat:
Kann man so was auch über Deutschland beantragen (Türkische Botschaft) und die lassen das austragen


Hallo Petra,

sorry, das kann ich Dir leider nicht beantworten. Aber zumindest habe ich hier den
link

zur Botschaft.  Zwinkernd.

Zitat:
Daneben bedarf das norwegische Scheidungsurteil u.U. auch noch der Anerkennung durch die zuständige Landesjustizverwaltung in Deutschland (Art 7 FamRÄndG).


Da wäre vermutlich aufgrund Deiner PLZ das OLG Franfurt zuständig.

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Antwort #4 - 19.10.2004 um 16:01:07
 
Hi,

ja das ist Frankfurt aber das hilft ja auch nicht, wenn er in der Türkei nicht ausgetragen wird. Müssen wir wohl mal die Botschaft in FFM anrufen.

Trotzdem 1000 Dank, das ist eine sehr gute Sache hier. Die meisten d´sind ja doch sehr verzweifelt und brauchen Rat und die Ausländerbehörde bei uns ist so wortkark, man bekommt nicht geholfen, ich versteh das nicht...
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ronny
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Antwort #5 - 19.10.2004 um 16:17:02
 
Zitat:
ja das ist Frankfurt aber das hilft ja auch nicht, wenn er in der Türkei nicht ausgetragen wird. Müssen wir wohl mal die Botschaft in FFM anrufen


Hi Petra,

ich muß doch noch mal was loswerden.  Zwinkernd

Wenn ihr hier heiraten wollt, braucht Dein Freund das  Zitat:
türkisches Ehefähigkeitszeugnis
, um das zu bekommen, muß die norwegische Scheidung in der Türkei anerkannt werden (Art 42 IPR-G der Türkei).
Das war jetzt die türkische Seite der Medaille.

Neben dem EFZ braucht er nach deutschem Recht noch die Anerkennung des norwegischen Scheidungsurteils durch die Präsidentin des OLG Frankfurt als Landesjustizbehörde. Diese Anerkennung muß auf jeden Fall gemacht werden, weil Du Deutsche bist. Da sie auch jetzt schon beantragt werden kann, solltet Ihr nicht das Ergebnis der türkischen Behörden abwarten.

Zitat:
Botschaft in FFM


Du meinst das Generalkonsulat, die Botschaft ist in Berlin. Zwinkernd


Nix für ungut
Ronny
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Anne
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Antwort #6 - 19.10.2004 um 16:33:01
 
Ohne das Anerkennungsurteil kann er nirgends wieder heiraten.

Anerkennungsverfahren in der Türkei: hängt sehr vom Ex ab,  wie lange das dauert. Wenn beide je einen Anwalt beauftragen, diese gemeinsam den Termin beim Gericht wahrnehmen, geht es einfacher. Muss aber, weil der andere sich keinen Anwalt genommen hat (sehr oft, wenn er/sie nicht selbst Türke ist und daher die Anerkennung nicht braucht) im Ausland zugestellt werden, dauert es maßlos. Manchmal hilft es,  Ex anzubieten, dass man den Anwalt zahlt.
Hoffentlich hilfts.
Gruß
Anne
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Antwort #7 - 19.10.2004 um 16:57:08
 
ach Du lieber Gott das wird ja immer schlimmer. Ich glaube er und seine Ex werden nicht mehr zusammen sprechen, dietut ihm auf jeden Fall keinen gefallen. Ich dachte wenn er die norwegische Scheidung hat, dann kann diese doch in der Türkei ohne sie ausgetragen werden oder ? Ich frag ihn mal ob sie was für die Türkei unterschrieben hat, denn sie ist ja wieder in Norwegen und er hier in Deutschland.
Es gibt doch viele die sich in ihrer Heimat scheiden lassen, damit müsste doch auch für die türkischen Beamten klar sein, dass diese Ehe zu Ende ist. Wie soll er denn die Unterschrift von ihr bekommen...
Oh jeh...
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Anne
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Antwort #8 - 19.10.2004 um 17:43:33
 
Hatte sowas befürchtet, tut mir leid, dass ich keine bessere Auskunft habe, kenne das Verfahren aber ziemlich gut, auch  türkische Anwälte, die  sowas machen. Da wird er durch müssen, wenn er nochmal heiraten will, nicht mal einbürgern lassen kann er sich ohne das (habe schon früher mal Ralfi gefragt für jemand anders).
Allerdings arbeiten in der Türkei gut bezahlte Anwälte am besten....
Anne
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Antwort #9 - 21.10.2004 um 13:23:16
 
Hi,

danke Anne, na ja er hat vor 1,5 Jahren schon 400 Mio TL bezahlt, jetzt müssen wir mal sehen wie wir dem Anwalt Beine machen... Ist von Deutschland aus nicht so einfach..
Liebe Grüße Petra

Ach ja weiß jemand wie wir die norweg. Scheidung beim OLG Frankfurt anerkennen lassen.
Kann man das einfach so hinschicken oder muß man da einen Anwalt beauftragen...
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Antwort #10 - 21.10.2004 um 14:11:49
 
Hi Petra,

die Scheidungsanerkennung beim OLG Frankfurt als Landesjustizverwaltung wird über die Standesämter beantragt. Zuständig ist das Standesamt am Wohnort.

Grüße
Ronny
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Antwort #11 - 21.10.2004 um 14:23:56
 
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Antwort #12 - 21.10.2004 um 17:17:18
 
Zwar klingt es blöd aber so sind die Gesetze in der Türkei.
Ich habe es versucht ins Deutsche zu übersetzen und hoffe dass es weiter helfen kann. Das mit dem Notarservice und das die Übersetzung noch vom GK der Türkei beglaubigt werden muß, wußte ich auch nicht.

„.....Damit das Scheidungsurteil des deutschen Amtsgericht in der Türkei in den Kraft treten kann  muß diese Urteil in den türkischen Amtsgericht auch annerkannt werden.
Wenn dies nicht annerkannt wird, werden die Personen weiterhin in der Türkei als Verheiratet betrachtet.
Das Scheidungsurteil des Amtsgericht muß von einem vereidigten Dolmetscher ins türksiche übersetzt werden und danach muß die  Übersetzung vom Notarservice des G.konsulat der Türkei beglaubigt werden. In der Provinz ( in der Türkei )  wo die Scheidung beantragt wird, muß das Paar  mindesten von einem Anwalt  vertreten werden. Die Vollmacht für den Anwalt/tin muß im G.konsulat der Türkei ausgestellt werden. .......“

Da bleibt nicht mehr übrig als euch viel Glück zu wünschen.
Caya
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