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Visum für Eheschließung, Familienzusammenführung (Gelesen: 2.626 mal)
Dietmar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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18.10.2004 um 07:12:40
 
Hallo liebes Forum,
ich möchte eine Kolumbianerin heiraten.
Sie hat ein Kind, 10 Monate jung.

Bei der Ausländerbehörde muss ich für eine Verpflichtungserklärung folgende Dokumente vorlegen, um eine Verpflichtungserklärung zu erhalten:
Wohnraumbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung usw.
Ich habe aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis Dezember 2004.
Muss der Arbeitgeber die Befristung des Arbeitsverhältnisses in der Arbeitgeberbescheinigung angeben?
Bekomme ich dann die Verpflichtungserklärung nicht ausgestellt?
Es sieht dann für die Ausländerbehörde so aus, das ich dann arbeitslos bin.
Ich werde ziemlich sicher, im März oder April 2005 eine Umschulung zum Arbeitserzieher absolvieren.
Hat das Nachteile für die Verpflichtungserklärung wegen Einkommensnachweis? 
Kann ich trotzdem meine Freundin aus Kolumbien heiraten?
Ich brauche eure Tipps und Erfahrungen.

Freue mich über eure Erfahrungen und Wissen.
Herzlichen Dank und viele Grüsse,

Dietmar

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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.10.2004 um 09:19:10
 
Hallo Dietmar,

ein Heiratsvisum, unter diesen Umständen die auf Dich zukommen, zu beantragen könnte abgelehnt werden. Durch die Verpflichtungserklärung erklärst Du Dich ja bereits, für alle finanziellen Aufkommen plus Krankenversicherung gerade zu stehen. Dies könnte schwierig werden, wenn Du erstmal keinen fetsen Arbeitsplatz hast.

Einfacher wäre es, wenn Du Deine Freundin in ihrer heimat heiratest. Dann beantragt sie ein Visum zur Familienzusammenführung. Normalerweise musst Du, wenn zurück in Deutschland, zu einem Interview bei Deiner zuständigen ABH. Die ABH fragt zwar gerne nach Einkommensnachweise, die Du aber nicht vorlegen musst. Allerdings kann es sein, dass es dann zu Verzögerung beim austellen des Visums kommt. Muss aber nicht sein.

Vom zeitlichen Aspekt denke ich, dass ein Heiratsvisum in diesem Jahr nicht mehr ausgestellt wird. Solltet ihr in diesem Jahr oder Anfang nächstes Jahr in Kolumbien heiraten, so würde es von der Beantragung des Visums bis zu Ausgabe des Visums eventuell 3-6 Monate dauern. Deine Frau erhält dann eine AE für 1 oder gleich 3 Jahre und eine unbefristete Arbeitserlaubnis.

Wenn ich jetzt etwas falsches gesagt habe, bitte ich die Experten mich zu korrigieren.

Viel Glück,
Janine
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LG janine
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.10.2004 um 10:30:01
 
Zitat:
Muss der Arbeitgeber die Befristung des Arbeitsverhältnisses in der Arbeitgeberbescheinigung angeben?

Erstens wird der Arbeitgeber das wahrscheinlich von sich aus tun. Und zweitens sollte man in diesem Zusammenhang mit unrichtigen oder unvollständigen Angaben vorsichtig sein. Siehe z. B. hier:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=EU;action=di...

Bezugnehmend auf Janine's Ausführungen sehe ich noch ein Problem:
Zitat:
Sie hat ein Kind, 10 Monate jung.

Für den Nachzug des Kindes muß auf jeden Fall die Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden.
Anders sähe es aus, wenn Dietmar der Vater und das Kind damit Deutscher wäre...

Abu
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Dietmar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #3 - 18.10.2004 um 17:10:08
 
Hallo liebes Forum,

ich (Dietmar) habe bereits am 15.10.04 und am 18.10.04 über das Thema "Heirat einer Kolumbianerin" Fragen gestellt.
Sie wurden mir umgehend beantwortet. Vielen Dank und bin frof darüber das ihr meiner Sache angenommen hat.
Aber nun bin ich doch sehr verunsichert, der Ronny (am 15.10) rät mir, ein Visum zur Eheschließung zu stellen und Janine (am 18.10) rät mir davon ab.
Janine rät mir lieber in Kolumbien zu heiraten.

Verstehe ich etwas nicht richtig?
Janine, meinst du nicht auch, das ich ein Visum zur Eheschließung stellen soll und keine Verpflichtungserklärung?

Kann mir jemand jetzt genau erklären, wie ich in dieser Sache vorgehen soll.

Über eure Erfahrungen und Wissen bedanke ich mich im Voraus.
Viele Grüsse und ich freue mich über eine glasklare Antworten,
Dietmar
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.10.2004 um 19:17:27
 
Hallo Dietmar,

wenn Deine Freundin ein Heiratsvisum beantragt (Visum zur Eheschliessung) dann mußt Du eine Verpflichtungserklärung unterschreiben.

Heiratet ihr in ihrer Heimat, dann müßt ihr ein Visum zur Familienzusammenführung bei der dortigen Deutschen Botschaft beantragen und Du mußt weder eine Verpflichtungserklärung noch einen Verdienstnachweis hier in D bei der ABH vorlegen.

Jetzt kommt aber Abu - und diesen Aspekt hatte ich leider nicht mit bedacht. Das Kind. Du mußt auf alle Fälle nachweisen können, dass das Kind versorgt ist. Sprich, der Lebensunterhalt muß gesichert sein.

Wie Du jetzt genau vorgehen sollst/willst/kannst, mußt Du selber entscheiden. Wenn für das Kind gesorgt werden kann, so würde ich in Kolumbien heiraten. Eine Heiratsvisum kann (muss nicht) abgelehnt werden.

Ich weiß nicht in welcher Stadt Du wohnst und wie die Sachbearbeiter Deiner ABH so drauf sind. Ob man mit denen reden kann oder nicht. Viele Sachbearbeiter geben auch gerne Rat.

Ansonsten wende Dich erstmal an einen Anwalt der sich mit Ausländerrecht auskennt. Das kostet nicht die Welt. Bei vielen kann man in Raten abzahlen.
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LG janine
 
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