Zitat:zur Zeit bin ich arbeitssuchender und bekomme nur Arbeitslosenhilfe (ca.650 € netto)
Zitat:So nun habe ich von verschieden leuten gehört das ich eine festen Arbeitsplatz und die letzten 3 monats abrechnungen vorzeigen muss
Tatsächlich stellt der Bezug der Arbeitslosenhilfe ein Problem dar. Vgl. § 17 Abs. 2
AuslG:
"Die Aufenthaltserlaubnis darf zu dem in Absatz 1 bezeichneten Zweck nur erteilt werden, wenn ... 3. der Lebensunterhalt des Familienangehörigen
aus eigener Erwerbstätigkeit des Ausländers, aus eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln gesichert ist; ..."
Zitat:oder ne andere möglichkeit wäre das meine Mutter unterschreibt,was bei mir wohl die 2 möglichkeit zutreffend wäre
Erstens ist diese Möglichkeit auf spezielle Fälle beschränkt. Vgl. § 17 Abs. 2
AuslG:
"...
zur Vermeidung einer besonderen Härte kann die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt der Familie ... durch einen unterhaltspflichtigen Familienangehörigen gesichert wird."
Ich kann nicht beurteilen, ob bei Dir eine besondere Härte vorliegt.
Zweitens müßtest du dann natürlich auf Deine Arbeitslosenhilfe verzichten, wobei ich gar nicht weiß, ob das geht bzw. anerkannt wird...
Zitat: meine Frage ist wenn meine Mutter für mich und meine Frau unterschreibt,das ich und meine Frau dann keine rechte z.B auf Sozialhilfe usw. was ich nicht hoffe das wir das jemals in anspruch nehmen müssten haben,oder ändert sich das wenn meine Frau dann da ist und ich bis dahin oder in nächster zeit ne arbeit habe,das wir falls mal was passiert anspruch auf irgendwelche Leistungen vom Staat haben,das war eigentlich mein hauptproblem,ich hoffe ihr könnt ihr mir dazu eure Meinung und euren Rat sagen,ich danke euch schon mal im voraus für eure Antworten....
Sorry, aber da kann ich nicht mehr folgen...
Abu