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Hilfe es geht um Familienzusammenführung (Gelesen: 3.251 mal)
Scull11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.10.2004 um 13:55:35
 
Erstmal ein nettes halo an alle hier,bin neu hier unter euch,bin zufällig durchs googeln auf euer super Forum  [beifall=beifall.gif]gestoßen hab auch schon einige Themen durchgelesen,ich hoffe es nimmt sich jemand bissl Zeit um sich meinen beitrag durchzulesen.


So nun zu meinem anliegen was mir wirklich schlaflose nächte bereitet....Ich habe am 01.09.04 im ehe.Jugoslavien geheiratet (Serbien & Monte Negro),meine Frau hat kurz darauf (2 Wochen) nach der heirat in der Deutschen Botschaft oder Konsulat einen Antrag auf Familienzusammenführung beantragt und mit allen Dokumenten die notwändig sind abgegeben,soweit sogut.Nun kurz ein paar sachen zu meiner Person,ich bin 25 J.alt und in Nürnberg geboren und lebe seitdem in Nürnberg,hab unbefristete Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis habe aber einen Kroatischen Reisepaß das heisst das ich kroatischer Staatsbürger bin,zur Zeit bin ich arbeitssuchender und bekomme nur Arbeitslosenhilfe (ca.650 € netto) hab davor auch schon 6 Jahre gearbeitet    ,lebe mit meiner Mutter und meiner Schwester in einer Eigentumswohnung mit 4 Zimmer,somit wäre schon mal für wohnung gesorgt da ausreichend wohnfläche für uns 4 vorhanden ist,ich muss auch keine miete bezahlen.


So nun habe ich von verschieden leuten gehört das ich eine festen Arbeitsplatz und die letzten 3 monats abrechnungen vorzeigen muss und oder ne andere möglichkeit wäre das meine Mutter unterschreibt,was bei mir wohl die 2 möglichkeit zutreffend wäre,meine Frage ist wenn meine Mutter für mich und meine Frau unterschreibt,das ich und meine Frau dann keine rechte z.B auf Sozialhilfe usw. was ich nicht hoffe das wir das jemals in anspruch nehmen müssten haben,oder ändert sich das wenn meine Frau dann da ist und ich bis dahin oder in nächster zeit ne arbeit habe,das wir falls mal was passiert anspruch auf irgendwelche Leistungen vom Staat haben,das war eigentlich mein hauptproblem,ich hoffe ihr könnt ihr mir dazu eure Meinung und euren Rat sagen,ich danke euch schon mal im voraus für eure Antworten....



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Antwort #1 - 14.10.2004 um 17:51:01
 
Zitat:
zur Zeit bin ich arbeitssuchender und bekomme nur Arbeitslosenhilfe (ca.650 € netto)

Zitat:
So nun habe ich von verschieden leuten gehört das ich eine festen Arbeitsplatz und die letzten 3 monats abrechnungen vorzeigen muss


Tatsächlich stellt der Bezug der Arbeitslosenhilfe ein Problem dar. Vgl. § 17 Abs. 2 AuslG:
"Die Aufenthaltserlaubnis darf zu dem in Absatz 1 bezeichneten Zweck nur erteilt werden, wenn ... 3. der Lebensunterhalt des Familienangehörigen aus eigener Erwerbstätigkeit des Ausländers, aus eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln gesichert ist; ..."

Zitat:
oder ne andere möglichkeit wäre das meine Mutter unterschreibt,was bei mir wohl die 2 möglichkeit zutreffend wäre


Erstens ist diese Möglichkeit auf spezielle Fälle beschränkt. Vgl. § 17 Abs. 2 AuslG:
"... zur Vermeidung einer besonderen Härte kann die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt der Familie ... durch einen unterhaltspflichtigen Familienangehörigen gesichert wird."
Ich kann nicht beurteilen, ob bei Dir eine besondere Härte vorliegt.
Zweitens müßtest du dann natürlich auf Deine Arbeitslosenhilfe verzichten, wobei ich gar nicht weiß, ob das geht bzw. anerkannt wird...

Zitat:
meine Frage ist wenn meine Mutter für mich und meine Frau unterschreibt,das ich und meine Frau dann keine rechte z.B auf Sozialhilfe usw. was ich nicht hoffe das wir das jemals in anspruch nehmen müssten haben,oder ändert sich das wenn meine Frau dann da ist und ich bis dahin oder in nächster zeit ne arbeit habe,das wir falls mal was passiert anspruch auf irgendwelche Leistungen vom Staat haben,das war eigentlich mein hauptproblem,ich hoffe ihr könnt ihr mir dazu eure Meinung und euren Rat sagen,ich danke euch schon mal im voraus für eure Antworten....

Sorry, aber da kann ich nicht mehr folgen...

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Antwort #2 - 14.10.2004 um 19:12:01
 
Hi,
da Scull11 als Minderjähriger eingereist ist etc. kann auch jemand eine VE für die nachziehende Ehegattin unterschreiben. Folgt aus § 18 Abs. 3 AuslG:

Zitat:
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 kann dem Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis abweichend von § 17 Abs. 2 Nr. 3 erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt der Ehegatten ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist..
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #3 - 14.10.2004 um 19:22:56
 
Mick ich muss dich verbessern ich bin nicht als minderjähriger nach Deutschland eingereist ich bin hier geboren....


Was meint ihr eigentlich zu meinem Fall habe ich eine Chance meine Frau zu mir nach Deutschland zu holen und wie hoch ist die wahrscheinlichkeit eurer Meinung nach zu urteilen das alles klappt!?!? Ich meine eurer meinung nach weil ihr solche Themen hier schon des öfteren hattet und ziemlich viel erfahrung in den sachen habt....
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Antwort #4 - 14.10.2004 um 19:43:21
 
Zitat:
Mick ich muss dich verbessern ich bin nicht als minderjähriger nach Deutschland eingereist ich bin hier geboren....


Ich hätte es in An- und Abführung stellen sollen. Die Tatsache, dass Du in D. geboren wurdest, zählt ebenso. Du fällst unter die Regelung des § 18 Abs. 1 Nr. 4 AuslG, damit ist der Weg für die Ausnahme des § 18 Abs. 3 AuslG offen.
Zitat:
Was meint ihr eigentlich zu meinem Fall habe ich eine Chance meine Frau zu mir nach Deutschland zu holen und wie hoch ist die wahrscheinlichkeit eurer Meinung nach zu urteilen das alles klappt!?!? Ich meine eurer meinung nach weil ihr solche Themen hier schon des öfteren hattet und ziemlich viel erfahrung in den sachen habt....


Sollte klappen, wenn sonst nix Besonderes ist.
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Antwort #5 - 14.10.2004 um 20:29:37
 
Super zu mindest baut mich deine Antwort n bissl auf nicht viel aber immerhin etwas  Zwinkernd
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Antwort #6 - 15.10.2004 um 09:42:50
 
Zitat:
Hi,
da Scull11 als Minderjähriger eingereist ist etc. kann auch jemand eine VE für die nachziehende Ehegattin unterschreiben. Folgt aus § 18 Abs. 3 AuslG:



Ooops, die Anwendbarkeit dieser Sonderregelung habe ich übersehen. Sorry.

Aber die Arbeitslosenhilfe stellt doch noch immer ein Problem dar, oder? In § 18 Abs. 3 heißt es doch "... wenn der Lebensunterhalt der Ehegatten ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist ..."...

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Antwort #7 - 15.10.2004 um 13:24:48
 
Zitat:
Ooops, die Anwendbarkeit dieser Sonderregelung habe ich übersehen. Sorry.

Aber die Arbeitslosenhilfe stellt doch noch immer ein Problem dar, oder? In § 18 Abs. 3 heißt es doch "... wenn der Lebensunterhalt der Ehegatten ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist ..."...

Abu



Hi Abu,

ich gehe davon aus, dass keine AlHi mehr gezahlt wird, wenn die avisierte VE unterschrieben wird (und erfüllt werden kann).
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Antwort #8 - 15.10.2004 um 14:09:16
 
Was heist das jetzt für mich ganz konkret?
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Antwort #9 - 15.10.2004 um 14:25:16
 
Hi,
das heißt konkret, dass Deine Mutter die VE abgeben sollte(sofern sie finanziell dazu in der Lage ist), dass dann keine Arbeitslosenhilfe mehr bezogen werden kann, aber dass auf der anderen Seite der Nachzug der Ehefrau zugelassen werden dürfte.
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Antwort #10 - 15.10.2004 um 18:19:58
 
Wie ist das wenn ich bald ne neue Arbeitsstelle finde,muss ich dann warten bis ich 3 Monatsabrechnungen kriege oder das die Probezeit zumindest rum ist !?
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Antwort #11 - 15.10.2004 um 19:20:05
 
Zitat:
Wie ist das wenn ich bald ne neue Arbeitsstelle finde,muss ich dann warten bis ich 3 Monatsabrechnungen kriege oder das die Probezeit zumindest rum ist !?



Hi,
das ist eine Frage, die Dir ausschließlich "Deine" ABH beantworten kann. Regelmäßig wird sicherlich die Probezeit abgewartet.
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