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Arbeitserlaubnis (Gelesen: 1.702 mal)
ewa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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14.10.2004 um 10:09:02
 
Hallo,

es gibt eine Sache, die ich nicht verstehe und deswegen hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Bei dem EU-Beitritt der neuen Länder ist ja der Erwerb einer unbefristeten Arbeitserlaubnis möglich, sofern man 12 Monate bis zum Beitrittsdatum sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
Ich habe etliche Jahre die Sozialbeiträge bezahlt, bloß mein letztes Arbeitsverhältnis hörte etwa 10 Monate vor dem Beitritt auf und somit habe ich kein Recht auf eine Arbeitsterlaubnis. Stimmt das so, oder kann ich doch versuchen die AE zu bekommen?

ewa
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Rick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #1 - 14.10.2004 um 10:21:22
 
Hallo ewa,

zum 01.05.2004 (oder später) haben EU-Neubürger nur dann einen Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung, wenn sie vorher mindestens 12 Monate zu deutschen Arbeitsmarkt zugelassen waren. Du müsstest also für mindesten 12 Monate eine Arbeitserlaubnis besessen haben. Zu klären wäre, aus welchem Grund du 10 Monate nicht gearbeitet hast.

Grüße
Rick
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ewa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.10.2004 um 11:10:41
 
Ich habe als Studentin in Teilzeit gearbeitet und mein Vertrag ging eben 10 Monate vor dem Beitritt aus.
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Rick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #3 - 14.10.2004 um 13:11:39
 
Hallo ewa,

Du hast als Studentin (vermutlich arbeitsgenehmigungsfrei nach § 9 Nr. 9 Arbeitsgenehmigungsverordnung - ArGV -) neben dem Studium gearbeitet. Da in diesem Fall nicht die Arbeit nach dem am Arbeitsmarkt geltenden Bedingungen, sondern das Studium im Vordergrund stand warst Du nicht zum Arbeitsmarkt zugelassen. Aus diesem Grund kannst Du leider kein Recht auf eine Arbeitsberechtigung herleiten. Sorrry!
Rick
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.10.2004 um 14:16:25
 
Hallo Rick,

Zitat:
Hallo ewa,

Da in diesem Fall nicht die Arbeit nach dem am Arbeitsmarkt geltenden Bedingungen, sondern das Studium im Vordergrund stand warst Du nicht zum Arbeitsmarkt zugelassen.


Wie geht es mit den Wissenschaftlern, die fuer eine arbeitsgenehmigungsfreie Erwerbstaetigkeit ( also steht die Erwerbstaetigkeit "im Vordergrund" ) in Deutschland zugelassen waren? Smiley
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Best regards&&--------------&&chap
 
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ewa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.10.2004 um 14:20:52
 
Hi Rick,

danke für deine klare Antwort, auch wenn sie negativ für mich ausfällt.

ewa
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