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Dringend!!! Verpflichtungserklärung (Gelesen: 3.076 mal)
norah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dringend!!! Verpflichtungserklärung
13.10.2004 um 22:14:05
 
hallo!

Ich habe eine wichtige Frage. Mein Mann stellt gerade in Indien den Antrag zur Familienzusammenführung, und jetzt wird noch nach einer Verpflichtungserklärung gefragt. Ist das richtig so?   
Muss denn das Einkommen und der Wohnraum in diesem Fall auch gesichert sein? Ich war der Annahme, dass das bei einer Familienzusammenführung keine Rolle spielt.

Da ich noch Studentin bin, werden meine Eltern diese wohl unterschreiben müssen. Was bedeutet dieses genau für sie? Oder erlischt diese Erklärung sobald er einen festen Wohnsitz und ein Einkommen in Deutschland nachweisen kann? 

Ich freue mich über baldige Antworten, ist wirklich wichtig....Danke....norah
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 14.10.2004 um 01:40:09
 
Hallo,
das da eine VE verlangt wird, ist Quatsch. Biste sicher, dass die Botschaft die verlangt, nicht dass das irgendwelche klugen Leute vor der Botschaft sagen. Ich habe bereits mehrfach mit Visaerteilung indisch/deutsch-verheiratet zu tun gehabt, da hat die Botschaft das auch nie verlangt. Ggf. muss er durch eine Bestätigung nachweisen können, dass er wohnungsmäßig Unterbringung erhält. Das sollte genügen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 14.10.2004 um 01:47:34
 
Oder handelt es sich etwa um ein Heiratsvisum?

Doc  ???
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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #3 - 14.10.2004 um 10:38:20
 
@doc
norahs status ist jedenfalls 'verheiratet'  Zwinkernd
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Abu
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Antwort #4 - 14.10.2004 um 10:48:58
 
@ norah

Könnte es sein, daß es sich um eine Kostenübernahmeerklärung für die Urkundenprüfung handelt?

Auf der website der Deutschen Botschaft in Neu Delhi steht nämlich folgendes:

"Falls die Ausländerbehörde dies wünscht, erfolgt ggf. eine formale und inhaltliche Überprüfung der eingereichten Urkunden. Die Überprüfung nimmt in der Regel 3 Monate in Anspruch. Voraussetzung hierfür ist eine Kostenübernahmeerklärung von bis zu 750 Euro von Seiten des in Deutschland lebenden Partners oder eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes gegenüber der Ausländerbehörde."
( http://www.germanembassy-india.org/de/willkommen/visa/fz.html )

Abu
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norah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.10.2004 um 11:01:45
 
Hallo!

Nein, es geht hier definitiv um ein Visum zur Familienzusammenührung.
In Indien ist alles etwas chaotischer und anscheinend weiss die Botschaft nicht, was das Konsulat sagt und umgekehrt, naja....
öhm
Meine Frage: Was ist denn ein "Invitation letter"?  ???

Zitat (nur Ausschnitte):


" Visa Applications in order to join your
Spouse or Family

All Indian nationals who wish to travel to Germany in order to join their spouse or family require a visa prior
to their departure. Persons residing in Andhra Pradesh, Karnataka, Kerala, Tamil Nadu or Pondicherry have to
submit their visa application to the Consulate General of the Federal Republic of Germany in Chennai.

The following documents have to be submitted in original plus two A-4-size photocopies for a visa
application to join a spouse or family in Germany:

...

An invitation letter by the spouse / family member, presently residing in Germany, clearly stating
the complete residential address in Germany including postal code;

... "

Dieser invitation letter entspricht nicht einer Verpflichtungserklärung, oder? Richtige Infos über das Telephon bekommt man da leider nicht, daher hoffe ich, dass sich hier jemand damit besser auskennt.

Liebe Grüsse und vielen Dank, norah.
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Abu
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Antwort #6 - 14.10.2004 um 12:39:30
 
Zitat:
Könnte es sein, daß es sich um eine Kostenübernahmeerklärung für die Urkundenprüfung handelt?

Zitat:
Nein, es geht hier definitiv um ein Visum zur Familienzusammenührung.


Ich weiß, daß es um ein Visum zur Familienzusammenführung geht! Aber im Rahmen des Visumverfahrens wird evtl. diese besagte Kostenübernahmeerklärung verlangt. Und das kommt sprachlich und z. T. auch inhaltlich einer Verpflichtungserklärung sehr nahe.

Zitat:
Meine Frage: Was ist denn ein "Invitation letter"?  ???

Zitat:
An invitation letter by the spouse / family member, presently residing in Germany, clearly stating
the complete residential address in Germany including postal code;

Zitat:
Dieser invitation letter entspricht nicht einer Verpflichtungserklärung, oder?


Schwer zu sagen. Einerseits wird die Verpflichtungserklärung umgangssprachlich z. T. mit Einladungsschreiben bezeichnet. Andererseits würde das ja - wie von Dir schon erkannt - eigentlich keinen Sinn machen...

Zitat:
Richtige Infos über das Telephon bekommt man da leider nicht, daher hoffe ich, dass sich hier jemand damit besser auskennt.


In meinen Link ( http://www.germanembassy-india.org/de/willkommen/visa/fz.html ) hast Du noch nicht geschaut, oder?

Da stehen nämlich alle Unterlagen drin, die für ein FZF-Visum erforderlich sind; offiziell von der Deutschen Botschaft in Neu Delhi und in Deutsch. Und da steht nichts von Verpflichtungserklärung.

Ich vermute, das Konsulat will nur sicher sein, die korrekte Adresse des deutschen Familienangehörigen zu haben, z. B. damit der Antrag korrekt an die zuständige ABH gesendet werden kann...

Abu
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norah
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Antwort #7 - 14.10.2004 um 19:21:15
 
@abu...
vielen dank, das hat mir schon sehr geholfen.

Der link der dt. Botschaft in Dehli war mir schon bekannt, daher bin ich ja so verunsichert.

Aber, ich habe jetzt mal nachgeschaut, all die Verpflichtungserklärungen, die meine Eltern für meinen Mann vor der Hochzeit zu Besuchszwecken unterschrieben haben, werden mir "formal obligation" übersetzt.
Also, wird wohl nach einem anderem Schreiben gefragt, welches ich wohl selbst aufsetzen kann.

Eine Meldescheingung von mir sowieso gefordert, liegt auch schon in Indien vor.....
ok... falls jemand noch eine gute Idee hat...bin auf jeden Fall sehr dankbar....

Liebe Grüsse, norah
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