Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
was wird mit mir geschehen ? (Gelesen: 2.014 mal)
ziko28
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag was wird mit mir geschehen ?
13.10.2004 um 14:50:28
 
Hallo und gutten tag, Augenrollen

meine Anfrage bezieht sich darum daß ich mich von meine Deutsche Frau getrennt habe Smiley, und bei der letzten besuch bei der ABH um meinen Aufenthalt zu verlängern Schockiert/Erstauntm, hat mir der Sachberarbeiter den Paß enzogen Daumen runter und mir dann einen Bescheid auf dem Tich gelegt wo entschieden und fesstgestellt ist daß ich die vorrausetzungen für die verlängerung nicht besetze Daumen runter und vor alem die für den Eigenstandigen aufenthaltserlaubnis auch nicht cry:, was ich also nicht glaube den ich habe mir einen Anwalt aufgesucht :anbet der sich um die sache kömmert nun meine nechst temin bei ihm ist erst bis Dienestag :stampf: und ich meine Frage nicht bis darhen unterdrücken. explo

Ich möchte wißen was mit mir wärend das gerichtsverfahren passiet ? ??? dar ich jetz meine Paß abgegehben habe  Smileyerhalte ich einen ersatz oder einen Duldung?? weinend?? kann ich arbeiten gehen? :anbet oder wenn nicht, darfe ich sozialhelfe bereintragen? Lippen versiegelt solle ich meine mietwohnung berhalten, öhm und wenn wie soll ich nechsten Monat miete zahlen? weinendund wie lang kann so eine Gerichtsverhandlung dauern? motz

und zunechst möchte ich meine dankbarkeiten :blum zum ersten mall los haben und zwar für alle Mietglieder das Hom-pag und die Mithelfer. grin :ung :ung :ung
Zum Seitenanfang
  
ziko28  
IP gespeichert
 
Julana016
Senior Member
****
Offline


In jedem Menschen steckt
ein bisschen Alien!


Beiträge: 152

München, Ukraine
München
Ukraine
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: An den EU-Außengrenzen
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was wird mit mir geschehen ?
Antwort #1 - 13.10.2004 um 17:29:16
 
                                  Hi,  ziko!  Ich  kann  die  Frage,  die  du  vor  einigen  Stunden  gestellt  hast,  nicht  so  gut  verstehen... was  möchtest  du  mit  "fachlich"  und  "Erfahrung"  eigentlich  erreichen?  Bin  dir  seeeeeeehr  dankbar  im  Voraus  für  eine  kurze  Erklärung,  alles  Gute  und  bis  dann.                        
                                       Ein  Haufen  Grüsse  von                
                           einer  Osteuropäerin  aus  München,          
                                             die  gar  nix  kapiert  hat.  ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was wird mit mir geschehen ?
Antwort #2 - 13.10.2004 um 18:29:46
 
Hi,
da die Umfrage

Zitat:
Fragestellung: welsche Leistung steht mir zu wenn ich nicht arbeiten darf, während das Verfahre

     fachlich
     Efahrung


ebenfalls keinen Sinn macht, wird die Umfrage diesmal von mir entfernt.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Merry
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 19
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was wird mit mir geschehen ?
Antwort #3 - 14.10.2004 um 09:25:29
 
Hallo ziko28,

wie lange hast Du denn mit Deiner Ehefrau in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt? Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG hättest Du erst nach zwei Jahren ehel. Lebensgemeinschaft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.


Gruß,
Merry
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was wird mit mir geschehen ?
Antwort #4 - 14.10.2004 um 10:41:09
 
Zitat:
wie lange hast Du denn mit Deiner Ehefrau in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt? Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG hättest Du erst nach zwei Jahren ehel. Lebensgemeinschaft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.


Das haben wir schon mal durchgekaut:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

Ergebnis war:

Zitat:
Wenn das alles so stimmt, scheint mir, daß die eheliche Lebensgemeinschaft knapp 2 1/2 Jahre bestanden hat und Du somit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hast.

Aber hast Du Beweise für Deine Darstellungen? Würde Deine (Ex-)Frau das so bezeugen? Gibt es andere Zeugen, z. B. Freunde, Nachbarn, etc.?


Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ziko28
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was wird mit mir geschehen ?
Antwort #5 - 14.10.2004 um 12:50:32
 
Hi Leute es tut mir echt leid daß keinne von euch der sinn meine Frage verstanten hat !!!, den das ist ganz einfach. öhm
welsche leistungen stehen eine ausländer zu, wenn das Paß weg genommen wurde und er nach 2  2/5 jahren Ehe mit seine Deutschen Ehfrau wegen Trennung zum ausreise aufgefordert wurde und jetz geht es nur darum wovon soll er " kann er" während das gerichts verfahren leben? falls er während das gerichtsverfahren wo er beweisen muß das die Ehr doch 2 2/5 Jahren bestanden hat nicht mehr arbeiten darf? und wie lange kann so einen Gerichtsverfahren dauern.? Fragezeichen
Zum Seitenanfang
  
ziko28  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema