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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> was wird mit mir geschehen ?
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Beitrag begonnen von ziko28 am 13.10.2004 um 14:50:28

Titel: was wird mit mir geschehen ?
Beitrag von ziko28 am 13.10.2004 um 14:50:28
Hallo und gutten tag, ::)

meine Anfrage bezieht sich darum daß ich mich von meine Deutsche Frau getrennt habe [smiley=bash.gif], und bei der letzten besuch bei der ABH um meinen Aufenthalt zu verlängern :om, hat mir der Sachberarbeiter den Paß enzogen :down: und mir dann einen Bescheid auf dem Tich gelegt wo entschieden und fesstgestellt ist daß ich die vorrausetzungen für die verlängerung nicht besetze :down: und vor alem die für den Eigenstandigen aufenthaltserlaubnis auch nicht :cry:, was ich also nicht glaube den ich habe mir einen Anwalt aufgesucht :anbet der sich um die sache kömmert nun meine nechst temin bei ihm ist erst bis Dienestag :stampf: und ich meine Frage nicht bis darhen unterdrücken. :explo

Ich möchte wißen was mit mir wärend das gerichtsverfahren passiet ? ??? dar ich jetz meine Paß abgegehben habe  [smiley=bash.gif]erhalte ich einen ersatz oder einen Duldung?? :'(?? kann ich arbeiten gehen? :anbet oder wenn nicht, darfe ich sozialhelfe bereintragen? :-X solle ich meine mietwohnung berhalten, :öhm und wenn wie soll ich nechsten Monat miete zahlen? :'(und wie lang kann so eine Gerichtsverhandlung dauern? :motz

und zunechst möchte ich meine dankbarkeiten :blum zum ersten mall los haben und zwar für alle Mietglieder das Hom-pag und die Mithelfer. ;-D :ung :ung :ung

Titel: Re: was wird mit mir geschehen ?
Beitrag von Julana016 am 13.10.2004 um 17:29:16
                                  Hi,  ziko!  Ich  kann  die  Frage,  die  du  vor  einigen  Stunden  gestellt  hast,  nicht  so  gut  verstehen... was  möchtest  du  mit  "fachlich"  und  "Erfahrung"  eigentlich  erreichen?  Bin  dir  seeeeeeehr  dankbar  im  Voraus  für  eine  kurze  Erklärung,  alles  Gute  und  bis  dann.                        
                                       Ein  Haufen  Grüsse  von                
                           einer  Osteuropäerin  aus  München,          
                                             die  gar  nix  kapiert  hat.  ???

Titel: Re: was wird mit mir geschehen ?
Beitrag von Mick am 13.10.2004 um 18:29:46
Hi,
da die Umfrage


Zitat:
Fragestellung: welsche Leistung steht mir zu wenn ich nicht arbeiten darf, während das Verfahre

     fachlich
     Efahrung


ebenfalls keinen Sinn macht, wird die Umfrage diesmal von mir entfernt.

Titel: Re: was wird mit mir geschehen ?
Beitrag von Merry am 14.10.2004 um 09:25:29
Hallo ziko28,

wie lange hast Du denn mit Deiner Ehefrau in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt? Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG hättest Du erst nach zwei Jahren ehel. Lebensgemeinschaft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.


Gruß,
Merry

Titel: Re: was wird mit mir geschehen ?
Beitrag von Abu am 14.10.2004 um 10:41:09

schrieb am 14.10.2004 um 09:25:29:
wie lange hast Du denn mit Deiner Ehefrau in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt? Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG hättest Du erst nach zwei Jahren ehel. Lebensgemeinschaft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.


Das haben wir schon mal durchgekaut:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=display;num=1096985186

Ergebnis war:


schrieb am 05.10.2004 um 18:05:24:
Wenn das alles so stimmt, scheint mir, daß die eheliche Lebensgemeinschaft knapp 2 1/2 Jahre bestanden hat und Du somit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hast.

Aber hast Du Beweise für Deine Darstellungen? Würde Deine (Ex-)Frau das so bezeugen? Gibt es andere Zeugen, z. B. Freunde, Nachbarn, etc.?


Abu

Titel: Re: was wird mit mir geschehen ?
Beitrag von ziko28 am 14.10.2004 um 12:50:32
Hi Leute es tut mir echt leid daß keinne von euch der sinn meine Frage verstanten hat !!!, den das ist ganz einfach. :öhm
welsche leistungen stehen eine ausländer zu, wenn das Paß weg genommen wurde und er nach 2  2/5 jahren Ehe mit seine Deutschen Ehfrau wegen Trennung zum ausreise aufgefordert wurde und jetz geht es nur darum wovon soll er " kann er" während das gerichts verfahren leben? falls er während das gerichtsverfahren wo er beweisen muß das die Ehr doch 2 2/5 Jahren bestanden hat nicht mehr arbeiten darf? und wie lange kann so einen Gerichtsverfahren dauern.? :fragz:

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