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Einreisesperre (Gelesen: 6.977 mal)
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12.10.2004 um 16:50:03
 
ich habe mal eine verstaendnisfrage bezueglich des zeitpunkts der festsetzung der einreisesperre. ???

bis heute dachte ich, dass diese mit der abschiebung festgesetzt wird. jetzt haben wir den fall, dass jemand abgeschoben wurde, er inzwischen allerdings mit einer deutschen verheiratet ist, die natuerlich wissen moechte, wann er wieder einreisen darf (visum auf familienzusammenfuehrung wurde bereits beantragt). laut auskunft der zustaendigen abh muessen erst die abschiebekosten bezahlt werden, bevor die einreisesperre festgesetzt wird. stimmt das so Fragezeichen
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Antwort #1 - 12.10.2004 um 17:54:13
 
Zitat:
[...] laut auskunft der zustaendigen abh muessen erst die abschiebekosten bezahlt werden, bevor die einreisesperre festgesetzt wird. stimmt das so Fragezeichen


Ja, zumindest muss eine Ratenzahlung vereinbart sein, die auch als glaubwürdig einzustufen sein muss.

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Antwort #2 - 13.10.2004 um 11:03:11
 
Bin hier mal ausnahmsweise nicht ganz Doc's Meinung.
Lies mal Nr. 8.2.4.4.1 der Verwaltungsvorschrift zum AuslG, insbesondere den letzten Satz.
Die Frage ist, ob es neben den finanziellen Erwägungen noch andere Gründe gibt, die ein Fortbestehen der Sperrwirkung erfordern (insbesondere Straftaten).
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Antwort #3 - 13.10.2004 um 11:38:37
 
Zitat:
Die Frage ist, ob es neben den finanziellen Erwägungen noch andere Gründe gibt, die ein Fortbestehen der Sperrwirkung erfordern (insbesondere Straftaten).


laut auskunft der rechtsanwaeltin wurde ueberhaupt noch keine einreisesperre festgesetzt. dies soll erst getan werden, wenn die abschiebekosten vollstaendig bezahlt sind. bei der abschiebung spielte wohl ein verstoss gegen das btm-gesetz eine rolle. seine freundin ist dann hinterhergeflogen und hat ihn in seinem heimatland geheiratet. dass er eine sperre bekommt, ist allen klar, die frage ist nur, zu welchem zeitpunkt diese festgesetzt wird (abschiebung vor ca. 3 monaten und eheschliessung kurz danach).
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Antwort #4 - 13.10.2004 um 12:40:42
 
Zitat:
verstoss gegen das btm-gesetz eine rolle.


Boah ey. Wie soll einer halbwegs vernünftige Antworten geben, wenn solche Dinge mal eben so "nachgeschoben" werden.

Bitte noch genauer: Verurteilung weswegen genau, Strafmaß? Wurde er auch ausgewiesen?
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Antwort #5 - 13.10.2004 um 15:59:01
 
:sosmi

versuche gerade detaillierte infos zu bekommen und melde mich dann nochmal
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Antwort #6 - 13.10.2004 um 16:58:30
 
hi,

wichtig wäre auch noch ob bei seiner Ausweisung ein § 456a Beschluss der vollstreckenden Staatsanwaltschaft mit eine rolle "spielte".Dann wird nämlich noch um einegs komplizierter mit der wiedereinreise.

Von einem 456a Beschluss kannst du ausgehen wenn er aufgrund einer Verurteilung in Strafhaft war.

gruss peku
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Antwort #7 - 13.10.2004 um 21:04:01
 
so, ich habe inzwischen ein paar mehr infos.

die btm-geschichte fand schon vor mehr als einem jahr statt, d.h. er ist zu 4 wochen haft verurteilt worden (die er auch brav bis zum 13.10.03 abgesessen hat) sowie zu 1400 € geldstrafe, die auch heute noch in raten abgezahlt werden.
er wurde 5 tage bevor seine duldung ablief festgenommen, obwohl er freiwillig ausreisen wollte (geld für ein ticket, aber leider noch kein ticket war vorhanden -> absicht der freiwilligen ausreise wurde der abh mitgeteilt), und in abschiebegewahrsam genommen. die begründung dafür war, dass fluchtgefahr bestand, da er nicht in dem ihm zugewiesenen bezirk war, sondern bei seiner freundin (jetzt frau), wobei die abh allerdings wusste, wo er war, da er versucht hat, eine 'umschichtung' in den bezirk seiner freundin zu erreichen
er ist dann definitiv von zwei bgs-beamten in seine heimat begleitet worden.

ich hoffe, dass die infos jetzt ausreichend sind.
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Antwort #8 - 14.10.2004 um 01:44:45
 
Hi,
grundsätzlich ist zu erwarten, dass die Befristung der Wirkung der Abschiebung von der Erstattung der Kosten abhängig gemacht wird. Das kann teuer werden, da Begleitung dabei war. Normalerweise ist die deutsch-Verheiratung ein Grund sehr kurz (bis "Sofort") zu befristen, allerdings kann vorliegend die Drogengeschichte eine entscheidende Rolle spielen. Ist er deswegen noch ausgewiesen worden? Dann müsste auch die Befristung der Wirkung der Ausweisung beantragt werden.
Die Frist wird hier niemand vorher sagen können.
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Antwort #9 - 14.10.2004 um 09:55:53
 
Zitat:
Das kann teuer werden, da Begleitung dabei war.

die kosten wurden ihnen schon mitgeteilt und diese sind relativ gering.

Zitat:
Ist er deswegen noch ausgewiesen worden?

angeblich ist er ausgewiesen bzw. in abschiebegewahrsam genommen worden, da, wie gesagt, fluchtgefahr bestand, d.h. gefahr des illegalen aufenthalts nach ablauf der duldung. die drogengeschichte soll wohl nichts damit zu tun haben.

Zitat:
Die Frist wird hier niemand vorher sagen können.

das war auch gar nicht meine frage Zwinkernd.  i4a is great und auch das  :uboard, aber so manche entscheidungen koennen dann doch nur von der zustaendigen behoerde getroffen werden, da diese dann doch jegliches detail kennt  Zwinkernd

mir ging es nur um den zeitpunkt der festsetzung.   Hut
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Antwort #10 - 14.10.2004 um 15:19:52
 
hallo wenns dir nur um den Zeitpunkt der Entscheidung über die Befristung geht würde ich mal sagen: wenn er einen Antrag darauf stellt...
gruss peku
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Antwort #11 - 14.10.2004 um 16:46:02
 
Zitat:
mir ging es nur um den zeitpunkt der festsetzung.   Hut


Hi,
da hatte ich das wohl in Teilen falsch verstanden. Ich dachte es ginge auch um die Dauer.
Zum Zeitpunkt nochmal: In der Regel nach der Kostenerstattung. Wie lange danach, liegt an der ABH und deren "Fähigkeiten", innerhalb von drei Monaten sollte es aber passieren (Stichwort: Untätigkeitsklage).
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Antwort #12 - 14.10.2004 um 20:53:13
 
danke, im endeffekt war die frage doch gar nicht so schwierig  Zwinkernd
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Antwort #13 - 08.12.2004 um 11:33:34
 
Hallo,

Zitat:
Die Frist wird hier niemand vorher sagen können.


Vorhersagen nicht gerade, aber inzwischen hat die Ausländerbehörde Berlin eine Tabelle mit den minimalen Befristungen in ihrem Weisungsordner (S. 38-39):
http://www.rak-berlin.de/infomitglieder/Justizverwaltung/weisung.pdf

liebe Grüsse,
eishennig
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Antwort #14 - 08.12.2004 um 15:07:53
 
@ eishennig

danke  Hut (ein glueck hast du die seitenzahlen angegeben  Zwinkernd). habe mir die relevanten seiten ausgedruckt und werde sie mir nachher in der u-bahn anschauen.

die abschiebekosten sind inzwischen uebrigens beglichen, allerdings hat die abh noch keine einreisesperrfrist festgesetzt (ist auch noch bis mitte februar zeit -> dreimonatsfrist)
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