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sprachvisum , au-pair (Gelesen: 2.160 mal)
Finchen
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11.10.2004 um 21:35:06
 
Hallo!

Ich habe vor ein paar Wochen schonmal hier gepostet und zwar ging es um meinen Freund, der Kurde ist (Türkei).  Er ist im Moment hier in Deutschland mit einem Touristenvisum, er möchte mich heiraten, damit wir zusammen bleiben können, allerdings ist mir das etwas zu plötzlich, da wir uns erst seit dem Sommer kennen.
Bevor ich diesen Schritt wage, möchte ich ihn natürlich erstmal besser kennen lernen. Dies wäre am natürlich am besten möglich, wenn er hier in Dtld. wäre.

Ich habe durch euch nun bereits erfahren, dass die einzigen Möglichkeiten, hier in Dtld. zu bleiben, ein Sprachaufenthalt (Sprachvisum) bzw. ein Aufenthalt als au-pair sind.
Meine Frage  nun: Welche Voraussetzungen braucht man für ein Sprachvisum bzw. ein Visum für au-pair?
Er sagt, dass es nicht so einfach sei, wieder in die Türkei zurückzugehen und ein neues Visum zu beantragen, da sie ihm wohl  dort nicht glauben würden, dass er für ein Sprachstudium bzw.  als au-pair nach Dtld. gehen wolle.
Muss er z.b. für einen Sprachaufenthalt besondere Gründe vorweisen, wie z.B. dass er Deutsch für ein Studium oder für den Beruf braucht?  Dies wäre bei ihm nämlich nicht gegeben.
Und welche Kosten sind mit einem Sprachaufenthalt verbunden (Krankenversicherung? etc..?)?

Danke im Voraus für eure Antworten! danke

Finchen
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Mick
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Antwort #1 - 11.10.2004 um 23:37:13
 
Hallo Finchen,

lass Dich nicht unter Druck setzen, das ist das Wichtigste. Fakt ist, dass eine Aufenthaltsgenehmigung zu den von Dir genannten Zwecken nur erteilt werden kann, wenn er aus- und wieder einreist.

Für den Deuschkurs werden in der Regel keine besonderen Anforderungen erwartet. Denkbar sind da mehrere Argumente, wenn man meint, dass diese erforderlich sind. (Studium, berufliche Chancen in der Türkei, "banale" kulturelle Interessen). Der Lebensunterhalt muss natürlich sicher gestellt sein.

Voraussetzung für Aupair ist u.a. der Zuzug zu einer Familie, ferner muss das Aupair bereits Deutsch einigermaßen können. Ich nehme an, dass das eher nicht in Betracht kommt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Finchen
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Antwort #2 - 12.10.2004 um 14:01:30
 
Hallo Mick!

Vielen Dank für deine Antwort!
Seine Deutschkenntnisse sind in der Tat nur rudimetär vorhanden - er spricht nur Englisch.
Ich habe Freunde mit kleinen Kindern, die würden ihn ev. sogar als au-pair nehmen, auch ohne Deutschkenntnisse. Das größte Problem ist allerdings, dass er offensichtlich nicht ausreisen will, da er Angst hat (so sagt er), nicht mehr einreisen zu dürfen, sprich kein Visum zu bekommen.
Deshalb bedrängt er mich mit der Heirat, obwohl er (so sagt er) mit seinem Touristenvisum überhaupt nicht hier heiraten dürfte, er bräuchte erst eine Aufenthaltsgenehmigung - oder -erlaubnis (kenne mich mit den Begriffen nicht so aus). Ist das denn überhaupt richtig?? Wenn ja, müsste er doch sowieso erstmal wieder ausreisen, oder wie soll er sonst eine Aufenthaltserlaubnis für eine Heirat bekommen???
Mir ist das alles etwas sehr schleierhaft....andererseits kenne ich mich auch nicht aus.
Sein Bruder (der hier in Dtld. lebt) sagt, er müsse einen Asylantrag stellen, damit er eine Erlaubnis bekomme..aber meiner Meinung nach geht das doch gar nicht - weshalb sollte ihm Asyl gewährt werden???
Gleichzeitig sagt der Bruder, wenn ein Antrag gestellt wird, muss gleich ein Heiratstermin festgesetzt werden - warum auch immer..? Mir kommt das ganze ziemlich spanisch vor und ich möchte mich eigentlich auch nicht auf solche Sachen einlassen.
Meine Frage ist einfach: Stimmt es denn, dass er mit Touristenvisum gar nicht heiraten dürfte? wenn ja, müsste er doch soeiso wieder raus...und dann verstehe ich nicht, warum er solche Anstalten macht, oder?? ??? ???

LG Finchen
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Abu
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Antwort #3 - 12.10.2004 um 16:01:08
 
Zitat:
Meine Frage ist einfach: Stimmt es denn, dass er mit Touristenvisum gar nicht heiraten dürfte?

Wenn man sich erst während des Besuchsaufenthalts entschließt zu heiraten, dann darf man rein rechtlich auch auf Basis eines Besuchsvisums heiraten. Siehe auch hier: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#12

Allerdings besteht evtl. das praktische Problem, daß die verbleibende Dauer des Visums für die administrative Abwicklung der Heirat nicht ausreicht.

Aber die entscheidende Frage ist doch eigentlich was ganz anderes: Bist Du für eine Ehe mit Deinem Freund bereit? Offensichtlich ist das nicht der Fall:
Zitat:
Er ist im Moment hier in Deutschland mit einem Touristenvisum, er möchte mich heiraten, damit wir zusammen bleiben können, allerdings ist mir das etwas zu plötzlich, da wir uns erst seit dem Sommer kennen.

Also solltest Du Dich da auch auf gar nichts einlassen!

Zumal ich die Ängste Deines Freundes...
Zitat:
Das größte Problem ist allerdings, dass er offensichtlich nicht ausreisen will, da er Angst hat (so sagt er), nicht mehr einreisen zu dürfen, sprich kein Visum zu bekommen.

... nicht ganz nachvollziehen kann. Oder hat er gute Gründe für diese Annahme?

Abu
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Finchen
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Antwort #4 - 12.10.2004 um 18:39:49
 
Hallo Abu!

Danke für deine Antwort.
Es stimmt, dass ich ihn eigentlich nicht heiraten  will, dafür kennen wir uns noch nicht lange genug, aber er will sich irgendwie auf nichts anderes einlassen.

Warum er Angst hat, kein Visum mehr zu bekommen, wenn er zurück in die Türkei geht, weiß ich nicht. Die einzige Antwort, die er gibt, ist, dass es nicht so einfach sei, einen erneuten Antrag zu stellen. Vielleicht bildet er sich das auch nur ein.

Und eigentlich hätte er auch noch genügend Zeit für die "administrative Abwicklung" der Hochzeit, sonst würde er ja auch nicht sagen, er stellt einen Asylantrag und dann wird ein Hochzeitstermin festgesetzt, oder?
Das Geschwätz mit dem Asylantrag ist mir sowieso schleierhaft....er müsste das doch gar nicht machen, wenn er auch so heiraten könnte???

Finchen

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Abu
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Antwort #5 - 13.10.2004 um 14:13:22
 
Zitat:
Es stimmt, dass ich ihn eigentlich nicht heiraten  will, dafür kennen wir uns noch nicht lange genug, aber er will sich irgendwie auf nichts anderes einlassen.


Die Sache ist doch ganz einfach:
- Zum Heiraten gehören immer zwei
- Du willst nicht Heiraten
- Ende der Diskussion.

Zitat:
Und eigentlich hätte er auch noch genügend Zeit für die "administrative Abwicklung" der Hochzeit, sonst würde er ja auch nicht sagen, er stellt einen Asylantrag und dann wird ein Hochzeitstermin festgesetzt, oder?
Das Geschwätz mit dem Asylantrag ist mir sowieso schleierhaft....er müsste das doch gar nicht machen, wenn er auch so heiraten könnte???


Langsam wird mir die Sache zu wirr und zu dubios. Das Thema Asyl hat mit dem Thema Heiraten gar nichts zu tun. Außerdem wage ich hier einfach mal zu bezweifeln, daß Dein Freund einen Asylgrund hat.

Sorry, aber ich habe hier ganz eindeutig den Eindruck, daß für Deinen Freund nicht Du, sondern eine Aufenthaltsgenehmigung in D im Mittelpunkt des Interesses steht...

Abu
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