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Aufenthalt & Einbürgerung (Gelesen: 1.862 mal)
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt & Einbürgerung
08.10.2004 um 11:13:25
 
Sehr geehrte Moderatoren,
Ich bin Ukrainerin, studierte seit Juli 2000 in München und hatte
Aufenthaltsgenehmigung bis zum 3 Juli 2004.
In August 2003 heiratete ich  einen Deutschen in Freiberg(Sachsen). Dann
habe ich mich nach Freiberg umgemeldet. Danach wollten wir eine
Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Ausländerbehörde hat uns
mitgeteilt, dass es gar nicht möglich sei, da wir keinen gewöhnlichen
Aufenthalt in D haben. Mein Mann arbeitet und ich studiere in Österreich.
So können die Gehaltsbescheinigungen nicht nach gewiesen werden. Wir sind
dann wieder nach Ö gefahren und dort eine Aufenthaltsgenehmigung
beantragt. Das ging problemlos.

Aber zu meinen Fragen:
Ich habe mich in D bis heute nicht abgemeldet. Jetzt habe ich aber
erfahren, dass die Ausländerbehörde mit dem Einwohnermeldeamt kontaktiert
und mitgeteilt hat, dass ich mich in D illegal aufhalte, da meine
Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert wurde.
1. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten in D gemeldet zu sein und eine
Aufenthaltserlaubnis zu beantragen? Kann die Ausländerbehörde den
Aufenthalt in Ö genehmigen, wenn wir nachweisen, dass wir uns öfter dort
aufhalten (Besuch der Schwiegereltern, verbringen Wochenende etc). Das
heißt, dass wir nicht länger als ein halbes Jahr abwesend sind. Mein Mann
ist auch in D gemeldet.
2. Muss ich mich endgültig abmelden? Aber welche Auswirkungen hat es auf
eine spätere Einbürgerung wenn der Aufenthalt unterbrochen wird? Jetzt
sind wir schon über ein Jahr verheiraten mit vier Jahren Aufenthalt.
Ich bedanke mich im Voraus für ihre Antworten.



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Antoine
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Antwort #1 - 08.10.2004 um 11:49:25
 
Wenn ich richtig verstanden habe, war Euer gewöhnlicher Aufenthalt zunächst in Deutschland. Dann habt Ihr Euren gewöhnlichen Aufenthalt nach Österreich verlegt, aber auch eine Wohnung in Deutschland beibehalten. Richtig???

Dein Ehemann ist freizügigkeitsberechtigt und insofern hat er Anspruch, sich gemeinsam mit seinen Familienangehörigen, also Dir, in Österreich niederzulassen. Dementsprechend hast Du Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in Österreich, die Du offensichtlich auch erhalten hast.

Es gibt keine Beschränkung für den freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger, also Deinen Ehemann, sich gemeinsam mit seinen Familienangehörigen, also mit Dir, innerhalb der EU zu bewegen und niederzulassen. Dementsprechend darf auch nicht die Rückkehr nach Deutschland oder die Beibehaltung eines Wohnsitzes des Unionsbürgers im Herkunftsstaat beschränkt werden. Dies gilt auch für die Familienangehörigen.

Solange die Ehe besteht, darfst Du Dich selbstverständlich in Deutschland wohnen und die aufhalten. Die Ansicht der Ausländerbehörde, dass Du Dich illegal in Deutschland aufhältst, ist unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts rechtswidrig.

Allerdings ergibt sich daraus meines Erachtens nicht zwangsläufig, dass die deutschen Behörden Dir eine Aufenthaltserlaubnis erteilen müssen. Sie können sich auf den Standpunkt stellen, hier sei Österreich zuständig. D.h. Du darfst in Deutschland wohnen, aber die deutschen Behörden erteilen Dir keine Aufenthaltserlaubnis, da Dein Aufenthalt in Deutschland nach Gemeinschaftsrecht sowieso erlaubt ist.

Unter den gegebenen Bedingungen bezweifle ich jedoch, dass die Zeiten, in denen der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich war bzw. ist, für die Einbürgerung angerechnet werden können. Du solltest Dich informieren, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Einbürgerung in Österreich möglich sein wird.
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Ralf
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Antwort #2 - 08.10.2004 um 11:58:10
 
Hallo!

Für eine spätere Einbürgerung können nur Zeiten berücksichtigt werden, in denen man sich tatsächlich rechtmäßig im Inland aufgehalten hat. Eine Meldeanschrift allein genügt mit Sicherheit nicht.

Näheres dazu evtl. im Einbürgerungsforum und hier: ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.10.2004 um 19:23:03
 
@Antoine, ralfi
Vielen Dank für Eure Antworten. Wißt ihr zufällig den Name des Geseztes bzw. der Verordnung über das Gemeínschaftsrecht, wo ich  es nachlesen kann.
Viele Grüße
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Ralf
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Antwort #4 - 09.10.2004 um 19:35:25
 
Klick hier: .... Dort findest du alle maßgeblichen deutschen Rechtsvorschriften, einschl. EU-Recht. Allerdings müsstest du dir im Internet auch noch das entsprechende österreichische Recht raussuchen.
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