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Darf das Standesamt den Pass zur Ausländerbehörde (Gelesen: 4.468 mal)
Lil_L
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05.10.2004 um 01:38:42
 
hi leute ich bins mal wieder grin

da ich meinen verlobten von der elfenbeinküste heiraten will haben wir nun alle papiere besorgt die wir brauchen...(Ledigkeitsbescheinigung, Pass, Geburtsurkunde etc.)
Doch nun haben wir ein neues problem. Da mein Freund nur eine Duldung für Sachsen-Anhalt hat, haben wir uns entschieden dort zu heiraten. Wir sind zum standesamt gegangen und haben uns dort einige informationen geholt. Die Standesbeamtin meinte sie braucht alle papiere und die müssen dann beim OLG überprüft werden. Das ist ja auch alles in Ordnung, unser Problem ist nun aber das sie den Originalpass von der Elfenbeinküste meines Verlobten zur Ausländerbehörde geben will. explo

Da er dort aber den pass nie vorgezeigt hat könnte es natürlich passieren das sie ihn einziehen und er abgeschoben wird.

Meine Frage ist nun: Muss die Standesbeamte den Pass wirklich zur Ausländerbehörde geben oder macht sie es nur weil sie es so will? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit zu heiraten? evtl. beim Konsulat?

Vielen Dank für eure Hilfe

Liebe Grüße Laura tippse
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Lil_L 206789448 germany_f_1982  
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 05.10.2004 um 08:10:41
 
Zitat:
Meine Frage ist nun: Muss die Standesbeamte den Pass wirklich zur Ausländerbehörde geben oder macht sie es nur weil sie es so will?


Sie ist verpflichtet dazu, wie im übrigen Dein Freund auch. Ich rate dazu, das Ganze bei der zuständigen Ausländerbehörde freiwillig zu tun,. siehe auch
hier


Zitat:
Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit zu heiraten? evtl. beim Konsulat?


Die scheitert daran, dass Du Deutsche bist. Eine Eheschließung im Konsulat ist nur dann möglich, wenn beide Ausländer sind und mindestens einer dem Staat angehört, in dessen Konsulat geeiratet werden soll.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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peku
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Antwort #2 - 05.10.2004 um 11:51:21
 
hallo ronny:

nachgefragt:

könnten dann eine Deutsche und zb. ein Nigerianer in einem ausländischen Konsulat heiraten???


Ausserdem die Frage WANN das Standesamt den Pass zur ALB geben muss nach oder vor der Heirat??

Es ist doch auch möglich der ALB mitzuteilen das der Pass vorhanden ist und nach der Eheschliesung abgegeben wird???
Gruss peku
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.10.2004 um 12:02:21
 
Zitat:
könnten dann eine Deutsche und zb. ein Nigerianer in einem ausländischen Konsulat heiraten


Hi Peku,

nein, das geht ausdrücklich nicht. Daraus würde eine Nichtehe, selbst wenn Nigeria das zuließe (habe ich jetzt nicht nachgeschaut).

Art. 13 EGBGB bestimmt hierzu:

(3) Eine Ehe kann im Inland nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Eine Ehe zwischen Verlobten, von denen keiner Deutscher ist, kann jedoch vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Verlobten angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen werden; eine beglaubigte Abschrift der Eintragung der so geschlossenen Ehe in das Standesregister, das von der dazu ordnungsgemäß ermächtigten Person geführt wird, erbringt vollen Beweis der Eheschließung. (Fettdruck von mir)

Zur Paßfrage:

Paßunterdrückung ist strafbar, der Gegenstand darf eingezogen werden. Der Standesbeamte würde sich bei Verzögerungen u.U. selbst strafbar machen. Griesgrämig

Viele Grüße
Ronny
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Lil_L
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.10.2004 um 17:01:13
 
Vielen Dank Ronny für den Hinweis ich werde meinen Verlobten sagen das er den Pass zur Ausländerbehörde gibt......vielleicht haben wir ja doch glück

danke
machts gut
bye bye Laura
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Lil_L 206789448 germany_f_1982  
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.10.2004 um 19:39:22
 
Zitat:
Vielen Dank Ronny für den Hinweis ich werde meinen Verlobten sagen das er den Pass zur Ausländerbehörde gibt......vielleicht haben wir ja doch glück 


Hallo Laura,

ich würde Dir allerdings empfehlen, zusammen mit Deinem Verlobten zur Ausländerbehörde zu gehen.

Dann hast Du die Möglichkeit mit denen eine Vereinbarun zu treffen, falls sie in der Position sind, ihn nach Vorlage des Passes abzuschieben. Du kannst ihnen dann klarmachen, dass das nicht notwendig sein wird und dass er dann lieber freiwillig ausreist.

Ich habe damit, dass ich mitgegangen bin, gute Erfahrungen gemacht. Es hat die Glaubwürdigkeit unterstrichen.
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Lil_L
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 06.10.2004 um 23:13:56
 
hi muyiwa
das werde ich auf jeden fall tun.....das problem ist aber auch das ich arbeitslos bin und sie deshalb einen grund mehr haben ihn abzuschieben und uns nicht heiraten lassen....aber ich werde denen auf jeden fall sagen das wenn wir hier nicht heiraten dürfen in ein anderes land fahren zum heiraten oder das ich mit zur Elfenbeinküste fahre.....auf jeden fall werde ich nicht meinen Verlobten alleine zur Ausländerbehörde gehen lassen....und vielleicht haben die leute dort ja doch etwas verständnis und sind ein bisschen rücksichtsvoll. mann weiß ja nie und kann nur hoffen
liebe Grüße
Laura
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Lil_L 206789448 germany_f_1982  
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.10.2004 um 23:26:42
 
hallo lil,

ich würde dir empfehlen nicht gleich "bekannt zu geben", dass ihr so oder so heiraten werdet...sondern eher sachlich und ruhig die lage erklären und ihr werdet hören, was man euch sagt...

ein wunder wird sicherlich nicht passieren, so dass sie zu euch sagen: "aber natürlich können sie heiraten, ohne probleme, nehmen sie sich soviel zeit wie sie wollen..."

denn dein verlobter hätte sich ja bereits seit längerem um seinen pass bemühen sollen um auszureisen, da die duldung auch erteilt wird, weil nicht abgeschoben werden kann (aus verschied. gründen)...

auf jeden fall solltet ihr versuchen euren fall sachlich zu schildern...

achso...eines noch...eine heirat im europäischen ausland käme bei einer duldung nicht in frage, da dein verlobter damit keinen legalen aufenthalt für irgenein anderes land außer deutschland, und hier nur sachsen anhalt, besitzt.

trotzdem alles gute für euch zwei und viel kraft! wenn man sich sicher ist, kann man es schaffen... :blum
Zitat:
hi muyiwa
das werde ich auf jeden fall tun.....das problem ist aber auch das ich arbeitslos bin und sie deshalb einen grund mehr haben ihn abzuschieben und uns nicht heiraten lassen....aber ich werde denen auf jeden fall sagen das wenn wir hier nicht heiraten dürfen in ein anderes land fahren zum heiraten oder das ich mit zur Elfenbeinküste fahre.....auf jeden fall werde ich nicht meinen Verlobten alleine zur Ausländerbehörde gehen lassen....und vielleicht haben die leute dort ja doch etwas verständnis und sind ein bisschen rücksichtsvoll. mann weiß ja nie und kann nur hoffen
liebe Grüße
Laura

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Myriam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 07.10.2004 um 14:49:32
 
hallo Li-l!!
ich kann dir nur sagen wir haben das hinter uns bei meinem freund wurde der Pass nach vorlage beim Standesamt über die abh eingezogen ( mitDruck /keinpass keine duldung hm kein meldepapier).Wir haben dann den pass zusammen bei der abh abgeben und entlich alle papiere bekommen).
So was ich dir sagen muss dazu er wurde vor einem monat abgeschoben wir sind auch nach 10 monaten kampfes noch nicht verheiratet gewesen:((
Hm aus der Elefenbeinküste? meiner kommt aus guinea!!
Ich weis jeder fall ist anders das hab ich hier schon öfter gehört ich wünsche euch viel glück!!
myriam!!
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Lil_L
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 07.10.2004 um 17:46:47
 
Vielen lieben Dank Myriam...das tut mir wirklich schrecklich leid das es mit eurer hochzeit nicht geklappt hat aber ich drücke euch auf jeden fall beide daumen
öhm hmm wie wärs denn wenn ihr in guinea heiraten würdet oder is das keine möglichkeit? ich werde dieses auf jeden fall in der Elfenbeinküste tun wenn es keine andere möglichkeit geben sollte.....also nochmals alles gute für euch 2. Zwinkernd
Ganz liebe Grüße
Laura
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Lil_L 206789448 germany_f_1982  
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