Hallo Andreas,
Zitat:Folgende Konstellation: Eheschließung in Deutschland ohne Namensänderung,
AE im Pass, dann Ehenamensbestimmung (dadurch Namensänderung). Ist der Pass nun ungültig?
die Frage haben wir auch intern schon mal diskutiert.
Als Ergebnis haben wir sinngemäß festgehalten
Zitat:Wenn ein Ausländer durch Eheschließung seinen Namen ändert und
dies nach dem Recht des Herkunftslandes dort auch zu berücksichtigen ist, dann verliert der Reisepass mit der Namensänderung seine Gültigkeit. Erst wenn der (nun) zutreffende Name eingetragen ist, ist der Pass gültig.
Ist der zutreffende Name nicht eingetragen, haben wir einen ungültigen Reisepass und müssen die AGen. nach § 8 Abs. 1 Nr. 3
AuslG zwingend versagen (vgl. auch 8.1.3.1 AuslG-VwV). Oder, wir können die AGen. gem. § 43 Abs. 1
AuslG widerrufen
Gilt natürlich nur bei den Staaten, welche eine Namensänderung durch Eheschließung anerkennen.
Zitat:Ist die deutsche Ehenamensbestimmung nach dem Heimatrecht überhaupt wirksam oder sind dazu formale Voraussetzungen zu erfüllen, z.B. Registrierung der Namensänderung im Heimatland ?
Ich denke, dass das im Einzelfall jeweils vom Heimatrecht des Staates abhängt, dem der Betroffene angehört, manchmal verweist das ausländische Recht aber auch einfach auf das deutsche Recht zurück. Verbindliche Auskünfte erhält man wohl im Zweifel von der Auslandsvertretung des Heimatstaates.
Zitat: Verfügt irgendeine deutsche Behörde über diese Informationen (für fast 200 Staaten )?
Ich denke mal jedes normal ausgestattete Standesamt verfügt zumindest über die Loseblattsammlung "Standesamt und Ausländer" in welcher als "Light-Version" das ausländische Staatsangehörigkeits- und Zivilrecht enthalten ist, soweit Infos über die Staatenvorhanden sind.
Jedes besser ausgestattete Standesamt und auf alle Fälle die Aufsichtsbehörden verfügen über die Loseblattsammlung "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht von Bergmann/ Ferid" in welcher die übersetzten ausl. Gestzestexte abgedruckt sind.
Diese ca. 1,20 m breite Sammlung enthält so ziemlich alles was auf dem Gebiete des ausl. Internationalen Privatrechts, Staatsangehörigkeitsrechts, Zivil- und Namensrechts "auf dem Markt ist.
@ Titus:
Zitat:Aber wenn wir hier heiraten, muss sie den Pass dann hier ändern lassen, oder in Polen?
Die Frage werden Dir verbindlich nur die polnischen Behörden beantworten können
Viele Grüße
Ronny