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Arbeitserlaubnis nach dem Heirat (Gelesen: 2.027 mal)
impetus76
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Zu leben fordert Mut -
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis nach dem Heirat
04.10.2004 um 11:12:37
 
Hallo, ich bin neu hier. Zwinkernd Find das Forum ganz klasse! [beifall=beifall.gif]Habe schon einige Postings gelesen, schaffe aber nicht einen Überblick zu bekommen Augenrollen.
Meine Frage:

meinen Freund und ich haben neulich geheiratet. Ich habe eine Aufenthaltserlaubins für nächste 3 Jahre bekommen und habe jetzt einen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis. Die Sache ist nur, dass ich momentan promoviere und ein Stipendium bekomme.  Soll ich aber trotzdem eine Arbeitserlaubnis beantragen, damit sie irgendwie nicht verfällt? Oder kann ich es auch machen, wenn ich mit der Promotion fertig sein werde (sprich in 1,5 Jahre)?
Ich freue mich auf jede Rückmeldung und Eure Tipps!

Gruß,

Impetus76
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croco
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Antwort #1 - 04.10.2004 um 11:31:46
 
Wenn du mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet bist, hast du Anspruch auf eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Der Anspruch verfällt auch nicht. Also kannst du sie auch später beantragen.

8)croco


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impetus76
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Zu leben fordert Mut -
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.10.2004 um 11:48:46
 
Danke, Crocco! [beifall=beifall.gif]Sonst wäre ich schon diese Woche zum Arbeitsamt gegangen... weinend
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Mick
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Antwort #3 - 04.10.2004 um 12:12:32
 
Hi,
da die Arbeitsberechtigung ja nicht "schlecht" wird und kein Brot frisst, würde ich die beantragen. Damit umgehst Du auch die Gefahr, ein Verfahren wegen unerlaubter Erwerbsätigkeit zu bekommen, wenn Du dem Nachbarn beim Rasen mähen hilfst  grin Außerdem wärst Du so in der Lage, auch kurzfristig mal einen Job zu übernehmen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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impetus76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.10.2004 um 12:38:19
 
Danke, Mick! grin Ich habe mir auch fast so gedacht, dass es doch nicht schlecht ist eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Weiß vielleicht dann auch jemand, welche Unterlagen man braucht und wie lange das Ganze dauert?
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Mick
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Antwort #5 - 04.10.2004 um 12:45:46
 
Zitat:
Danke, Mick! grin Ich habe mir auch fast so gedacht, dass es doch nicht schlecht ist eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Weiß vielleicht dann auch jemand, welche Unterlagen man braucht und wie lange das Ganze dauert?


Hi,

schau mal
hier
nach.
Es mag manchmal weniger verlangt werden, damit wärst Du auf der sicheren Seite. Ggf. bei der Agentur vorher anrufen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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impetus76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.10.2004 um 13:04:29
 
Super! grinDanke Mick! grin Diesen Satz (wie in deinem Link)  an Dokumenten wurde auch bei AB erwähnt...Der Beamte bei AB hat aber gesagt, dass Arbeitsagentur nach der Bescheinigung von AB selber bei AB nachfragen wird...Mal schauen, ruf morgen dahin an und frage halt. So wie ich verstanden habe, mein Man muss auch mitgehen...
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