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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Arbeitserlaubnis nach dem Heirat
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Beitrag begonnen von impetus76 am 04.10.2004 um 11:12:37

Titel: Arbeitserlaubnis nach dem Heirat
Beitrag von impetus76 am 04.10.2004 um 11:12:37
Hallo, ich bin neu hier. ;) Find das Forum ganz klasse! [beifall=beifall.gif]Habe schon einige Postings gelesen, schaffe aber nicht einen Überblick zu bekommen ::).
Meine Frage:

meinen Freund und ich haben neulich geheiratet. Ich habe eine Aufenthaltserlaubins für nächste 3 Jahre bekommen und habe jetzt einen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis. Die Sache ist nur, dass ich momentan promoviere und ein Stipendium bekomme.  Soll ich aber trotzdem eine Arbeitserlaubnis beantragen, damit sie irgendwie nicht verfällt? Oder kann ich es auch machen, wenn ich mit der Promotion fertig sein werde (sprich in 1,5 Jahre)?
Ich freue mich auf jede Rückmeldung und Eure Tipps!

Gruß,

Impetus76

Titel: Re: Arbeitserlaubnis nach dem Heirat
Beitrag von croco am 04.10.2004 um 11:31:46
Wenn du mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet bist, hast du Anspruch auf eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Der Anspruch verfällt auch nicht. Also kannst du sie auch später beantragen.

8)croco



Titel: Re: Arbeitserlaubnis nach dem Heirat
Beitrag von impetus76 am 04.10.2004 um 11:48:46
Danke, Crocco! [beifall=beifall.gif]Sonst wäre ich schon diese Woche zum Arbeitsamt gegangen... :'(

Titel: Re: Arbeitserlaubnis nach dem Heirat
Beitrag von Mick am 04.10.2004 um 12:12:32
Hi,
da die Arbeitsberechtigung ja nicht "schlecht" wird und kein Brot frisst, würde ich die beantragen. Damit umgehst Du auch die Gefahr, ein Verfahren wegen unerlaubter Erwerbsätigkeit zu bekommen, wenn Du dem Nachbarn beim Rasen mähen hilfst  ;-D Außerdem wärst Du so in der Lage, auch kurzfristig mal einen Job zu übernehmen.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis nach dem Heirat
Beitrag von impetus76 am 04.10.2004 um 12:38:19
Danke, Mick! ;-D Ich habe mir auch fast so gedacht, dass es doch nicht schlecht ist eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Weiß vielleicht dann auch jemand, welche Unterlagen man braucht und wie lange das Ganze dauert?

Titel: Re: Arbeitserlaubnis nach dem Heirat
Beitrag von Mick am 04.10.2004 um 12:45:46

schrieb am 04.10.2004 um 12:38:19:
Danke, Mick! ;-D Ich habe mir auch fast so gedacht, dass es doch nicht schlecht ist eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Weiß vielleicht dann auch jemand, welche Unterlagen man braucht und wie lange das Ganze dauert?


Hi,

schau mal hier nach.
Es mag manchmal weniger verlangt werden, damit wärst Du auf der sicheren Seite. Ggf. bei der Agentur vorher anrufen.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis nach dem Heirat
Beitrag von impetus76 am 04.10.2004 um 13:04:29
Super! ;-DDanke Mick! ;-D Diesen Satz (wie in deinem Link)  an Dokumenten wurde auch bei AB erwähnt...Der Beamte bei AB hat aber gesagt, dass Arbeitsagentur nach der Bescheinigung von AB selber bei AB nachfragen wird...Mal schauen, ruf morgen dahin an und frage halt. So wie ich verstanden habe, mein Man muss auch mitgehen...

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