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Unbefristete AE nach 1.1.2005 (Gelesen: 3.222 mal)
Banu
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristete AE nach 1.1.2005
03.10.2004 um 14:43:13
 
Hallo allerseits, insbeondere chap und ralfi! Smiley

Ich hab gerade ein bisschen im "aktuellen Stand" des Zuwanderungsgesetz geblättert und fand Deine Bemerkung bestätigt, lieber chap, dass es nach 2005 keine unbefritete AE gibt.

Ich wäre allerdings sehr froh, zu erfahren, ob es nun ganz sicher ab 1. Januar so aussieht:

Entweder beantragt man (ich Z.B.) die deutsche Staatsbürgerschaft -

oder -

man bleibt auf der AE sitzen und verlängert sie bis ans Ende seiner Tage, wenn man das Glück hat, seinen Arbeitsvertrag verlängern zu können.

Stimmt das? Und ist das die Konsequenz des langersehnten Gesetzes?

Mann, wäre das schrecklich.  :sauer:
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Mick
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Antwort #1 - 03.10.2004 um 19:04:58
 
Hallo Banu,

an die Stelle der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis tritt im Aufenthaltsgesetz die Niederlassungserlaubnis. Das ist auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Banu
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Antwort #2 - 04.10.2004 um 10:26:21
 
Hi Mick,

die Niederlassungserlaubnis fand ich auch toll, bis chap mir mitteilte, dass ich persönlich z.B. dafür nicht in Frage komme (als promovierte wiss. Angestellte, aber eben keine Weltkapazität).

Kacke. Sorry.  :sauer:

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Mick
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Antwort #3 - 04.10.2004 um 10:35:32
 
Hi,
ich hatte den Zusammenhang Deines ersten Postings mit einem anderen Thread nicht hergestellt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #4 - 04.10.2004 um 10:55:53
 
Mick,

Entschuldigung. Ich habe nur noch ein von mir geöffnetes Thema im gleichen Forum. meine Frage war zwar genrell gestellt - ich glaube aber, jetzt muss ich das Ganze doch im Zusammenhang mit mir persönlich besprechen. Zwinkernd

Wie auch immer - was sollen denn die stinknormalen AE-Ausländer mit einem Arbeitsvertrag an der Uni machen?
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chap
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Antwort #5 - 04.10.2004 um 11:07:14
 
Zitat:
Hi Mick,

die Niederlassungserlaubnis fand ich auch toll, bis chap mir mitteilte, dass ich persönlich z.B. dafür nicht in Frage komme (als promovierte wiss. Angestellte, aber eben keine Weltkapazität).

Kacke. Sorry.  :sauer:



In dem anderen Tread wurde schon in der erste Antwort geschrieben: "Grundsetzlich muss du 5 Jahre eine AE gehabt haben, um eine NE zu beantragen." Diese Aussage ist unstritten und es ist in dem "alten" Auslaendergesetz grundsaetzlich genauso... Ich habe nur die Moeglichkeit der "raschen" Erteilung der Niederlassungserlaubnis (§ 19 AufenthG) kommentiert.
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Antwort #6 - 04.10.2004 um 12:32:35
 
Hi chap,

danke. Wollen wir hoffen, der Status "umstritten" klärt sich bis Januar. Smiley
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chap
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Antwort #7 - 04.10.2004 um 13:01:28
 
Zitat:
Hi chap,

danke. Wollen wir hoffen, der Status "umstritten" klärt sich bis Januar. Smiley


Ich weiss nicht, was du meinst. Das ist schon klar. Unklar ist nur, ob Du die Niederlassungserlaubnis mit "deinem Hintergrund" fruher als nach dem Ablauf von 5 Jahren des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis bekommen kannst...
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Antwort #8 - 04.10.2004 um 16:01:15
 
Jetzt verstehe ich, was du mit "umstritten" meintest. Das heißt also, die alte Regelung bleibt wenigstens erhalten.

Und wie soll man dann dieses "Umstritten" verstehen? Wird das irgendwann präzise festgelegt oder entscheidet das Ausländeramt selbst in jedem konkreten Fall?

Danke.
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Antwort #9 - 04.10.2004 um 16:15:59
 
Zitat:
Jetzt verstehe ich, was du mit "umstritten" meintest. Das heißt also, die alte Regelung bleibt wenigstens erhalten.

Und wie soll man dann dieses "Umstritten" verstehen? Wird das irgendwann präzise festgelegt oder entscheidet das Ausländeramt selbst in jedem konkreten Fall?

Danke.


Mia culpa! Ich habe mein Fehler verstanden... Das Wort "unstritten" sollte eigentlich "unstrittig" lauten...  Hilft es? Smiley
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Antwort #10 - 04.10.2004 um 16:25:52
 
Es hilft ungemein Smiley Danke.


In diesen Tagen plage ich mich mit der Frage des Antrags auf die dt. Staatsbürgerschaft herum... Griesgrämig Eine Frage stelle ich noch im dazuegehörigen Forum...
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