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Spezialitätenkoch aus der Türkei (Gelesen: 1.565 mal)
Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Spezialitätenkoch aus der Türkei
02.10.2004 um 20:54:05
 
Hallo,

ein Freund meines Mannes möchte für sein Restaurant gerne einen türkischen Spezialitätenkoch einstellen. Im "Merkblatt zur Einstellung von Spezialitätenköchen aus Nicht-EU-Ländern" habe ich zwar spezifische Infos zu Köchen aus China, Thailand und Indien gefunden, jedoch nichts für die Türkei.

Gibt es für Spezialitätenköche aus der Türkei auch etwas Besonders zu beachten?

Das Merkblatt ist vom Januar 2003 - gibt es bereits etwas Aktuelleres?

Der Bekannte meinte, mit dem neuen Zuwanderungsgesetz würden sich auch die Bedingungen für die Einstellung von Spezialitätenköchen ändern. Stimmt das? Und wenn ja, was ändert sich?

Vielen Dank im Voraus für Links und Infos.

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Mick
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Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 04.10.2004 um 12:59:39
 
Hallo Janna,

eine Änderung habe ich im Entwurf der BeschäftigungsVO gesehen: Der Aufenthalt soll von drei auf vier Jahre erhöht werden.

Im Übrigen meine ich, dass türkische (und ehemals jugoslawische) Spezialitätenköche, die noch einreisen wollen, schon seit mehreren Jahren überhaupt keine Arbeitsgenehmigung bekommen können. Da ich da ewig keinen "Fall" hatte, habe ich das bisher nicht erneut checken müssen. Dürfte aber immer noch so sein.  Vielleicht kann ja noch ein Agent etwas dazu sagen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Tim
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Beiträge: 102
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #2 - 04.10.2004 um 19:09:12
 
Moin moin,

es gibt weiterhin (glaube seit min 6 Jahren) keine Zulassungsmöglichkeit für Spezköche aus der Türkei und dem ehem. Yugoslawien und ich denke nicht das sich das mit dem Zuwanderungsgesetz ändern wird.

Das Merkblatt müsste das aktuellste sein und wie Mick schon erwähnt verlängert sich die mögliche Beschäftigungdauer von 3 auf 4 Jahre.

Gruß
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schade - trotzdem danke für die Info
Antwort #3 - 04.10.2004 um 22:27:55
 
Hallo Mick und Tim,

schade, dass es keine Möglichkeit für den Spezialitätenkoch gibt, nach D zu kommen.

Trotzdem danke für die Info, ich werde sie so weitergeben.

Liebe Grüße
Janna
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