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Antrag auf Befristung der Eunreisesperre!! (Gelesen: 6.455 mal)
BinGo2003
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02.10.2004 um 14:33:38
 
Hallo Leute,

will für einen Freund (Abschiebung Feb. 03) son Antrag auf nachträgliche Befristung des Einreiseverbotes stellen, weis aber nicht genau wie!!

Kennt ihr einen Link oder Buch wo solche Musteranträge drinstehen??

Und noch was, gibt es eine pauschale Obergrenze der Abschiebegebühren+Haftaufenthalt (3 Monate Moers) ??

MfG und Danke!!
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Mick
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Antwort #1 - 03.10.2004 um 01:59:59
 
Zitat:
Hallo Leute,

will für einen Freund (Abschiebung Feb. 03) son Antrag auf nachträgliche Befristung des Einreiseverbotes stellen, weis aber nicht genau wie!!

Kennt ihr einen Link oder Buch wo solche Musteranträge drinstehen??


Hi,
nein, sowas gibt es nicht, jedenfall ist es mir nicht bekannt. Das kann formlos mittels Brief (mit Vollmacht) in die Wege geleitet werden.

Zitat:
Und noch was, gibt es eine pauschale Obergrenze der Abschiebegebühren+Haftaufenthalt (3 Monate Moers) ??


Die Frage verstehe ich nicht ganz. Solltest Du einmal konkretisieren.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ingo
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Antwort #2 - 03.10.2004 um 05:33:10
 
Hallo,

wie Mick schon geschrieben hat, kann der Antrag auf Befristung der Wiedereinreisepserre bei der zuständigen ABH formlos erfolgen. Solange die ABH noch auf Abschiebekosten sitzt, besteht da allerdings keine Hoffnung. Eine Höchstgrenze für die Kosten gibt es meines Wissens nicht.

Gruß
Ingo
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BinGo2003
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Antwort #3 - 03.10.2004 um 16:15:10
 
Hallo,

@Ingo: wie meinste dass, er hätte keine Chance, wenn ABH auf kosten sitzt??
Mir ist schon klar, dass die Kosten bezahlt werden müssen aber dann müsste es doch kein Problem geben. Er wurde nicht wegen einer Straftat abgeschoben sondern nur weil er nach 11 Jahren (Asyl/Duldung) keine Verlängerung mehr bekam.

@all: Ich dachte es gäbe eine pauschale Obergrenze der Gebühren. Also das es eine Gebührenhöchstgrenze gibt, wegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wäre ja mies, wenn er wegen 3 Monaten Moers + Tiket+Transfer+... dann so 3000€ zahlen muss hier aber nur zu Besuch kommen will.

Naja...trotzdem danke und MfG

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fons
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Antwort #4 - 03.10.2004 um 16:38:19
 
Das sind ja keine Gebühren nach einer Liste ähnlich wie z.B.
bei Verkehrs-OWi, sondern tatsächlich entstandene Kosten!

Den "Rekord" den ich da erlebt hatte, war ca. 50.000 DM. Das
waren 2 begleitete Abschiebungen und Kosten langer Abschiebehaft
(die ja auch zu den Abschiebekosten zählen).
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BinGo2003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.10.2004 um 17:48:03
 
Hi,

OK werd dann mal gleich die ABH anschreiben und hoffen, das der Kostenbescheid nicht zu hoch ausfällt.

Bräuchte noch ne kleine Formulierungshilfe, wenn zulässig:

"Betr.: Antrag ....

Anrede,

hiermit stelle ich für Herrn xxxx einen Antrag auf nachträgliche Befristung des bestehenden Einreis- und Aufenthaltsverbotes.
Um eine schnelle Bearbeitung wird gebeten.

MfG"

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Mick
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Antwort #6 - 04.10.2004 um 17:53:48
 
Hi,
vielleicht bestehen ja auch noch gute Gründe, irgendwann einmal nach Deutschland kommen zu wollen. Dann würde es sicher nicht schaden, diese anzugeben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #7 - 04.10.2004 um 20:41:35
 
Hi,

mir ist ein Fall bekannt, da wurde einem Chinesen das Visum versagt, da aus seiner Abschiebung noch Kosten von ca. 19.000 € offen waren.

Es ist ja lobenswert, dass Du Dich für Deinen Bekannten so einsetzt, ohne unterschriebene Vollmacht Deines Bekannten, wird Dir die ABH allerdings aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilen. Grunsätzlich genügt aber so ein Zweizeilen, wie Du ihn entworfen hast.

Gruß
Ingo
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BinGo2003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 05.10.2004 um 15:32:20
 
Hallo,

der Antrag ist raus.

Eine Generalvollmacht hatte ich schon vor der Abschiebung erteilt bekommen und in kopie beigefügt.

Hoffe, dass die schnell antworten und nicht so viele €s zu zahlen sind.

MfG

PS: Melde mich bei Antwort der ABH
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BinGo2003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 27.10.2004 um 13:25:42
 
Hallo,

die ABH hat geantwortet und wollen nun eine Begründung für die Aufhebung.

Der einzige Grund ist eigendlich nur ein Besuch der Verwandschaft in BRD und 2,3 anderen Schengen Ländern. Reicht dies eurer Meinung/Erfahrung nach für eine Aufhebung der Einreisesperre oder sollte ich was anderes aufführen.

Oder weis einer wie es in der Praxis aussieht über die Länge der Sperre bzw. gibt es eine Richtlinie/Grundsatz/Leitfaden die besagt, Ausweisegrung x = 1 Jahr Sperre; Grund Y = min. 5 Jahre Sperre , usw...

MfG
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