Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visumantrag in UK oder heimatland? (Gelesen: 1.836 mal)
bhirsch
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 9
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visumantrag in UK oder heimatland?
01.10.2004 um 17:25:29
 
Hallo Forum,

ich bin Deutscher, lebhaft in England, (jedoch noch offiziell gemeldet in Deutschland) und seit ca. 3 Wochen mit einer Indonesierin verheiratet (YEIH!)

Meine Frau hat momentan noch ein Besuchervisum fuer England, wird aber Ende naechster Woche nach Jakarta fliegen um dort ein "Spouse Visa" (Familienzusammenfuehrungsvisum) bei der britischen Botschaft zu beantragen. Dies sollte eigentlich alles auch kein Problem darstellen.

ich versuche, eine Antwort auf folgende Frage zu finden:

Sollte meine Frau zeitgleich ein Famlienzusammenfuerhungsvisum bei der deutschen Botschaft in Jakarta anfragen, oder dies bei der Botschaft London tun?

(on a side note: was fuer Dokumente braeuchten wir? Wie lange waere das Visum gueltig?)

Der Grund fuer dieses Visum waere (im Moment) eigentlich ausschliesslich fuer "convenience", da sie dann fuer Reisen  in Schengenlaender (incl. Deutschland) kein Visum mehr beantragen muesste (das stimmt doch, oder?)

Ich habe mich hier etwas umgesehen, und z.B.
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...
gefunden, allerdings konnte ich meine Frage damit nicht beantworten.


Vielen Dank fuer etwaige Antworten,

Benjamin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumantrag in UK oder heimatland?
Antwort #1 - 01.10.2004 um 17:46:37
 
Zitat:
Der Grund fuer dieses Visum waere (im Moment) eigentlich ausschliesslich fuer "convenience", da sie dann fuer Reisen  in Schengenlaender (incl. Deutschland) kein Visum mehr beantragen muesste (das stimmt doch, oder?)



Hi,
wenn sie eine deutsche Aufenthaltserlaubnis hat, braucht sie in den anderen Schengenländern in der Tat kein Visum für Besuchsaufenthalte.
Allerdings halte ich den beabsichtigten Weg nicht für i.O. da die Antragstellung letztlich mit falschen Angaben verbunden ist. Zur AE zum Zecke der Familienzusammenführung gehört, dass man den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet nimmt. Es dient (zumindest primär) nicht dazu, Reiseerleichterungen zu schaffen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
bhirsch
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 9
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumantrag in UK oder heimatland?
Antwort #2 - 01.10.2004 um 18:07:25
 
Zitat:
Es dient (zumindest primär) nicht dazu, Reiseerleichterungen zu schaffen.


Point taken.

Auf der anderen Seite, da ich in Deutschland gemeldet bin, wuerde ich das nicht als Flaschangabe sehen... dann ist eher meine Anmeldung in D eine Falschangabe.

Abgesehen davon, welcher Weg waere Eurer Meinung nach denn am schmerzlosesten?

Benjamin


PS: Eine "dumme" Frage hinterher: kann ich denn fuer meine Frau per Post ein Visum fuer Deutschland beantragen, oder muss ich jedesmal nach London fahren?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mono
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 604
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumantrag in UK oder heimatland?
Antwort #3 - 03.10.2004 um 01:55:51
 
Hallo,

das Visum muss deine Frau beantragen, nicht du.

Mono
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumantrag in UK oder heimatland?
Antwort #4 - 03.10.2004 um 11:02:23
 
Zitat:
Hallo Forum,

ich bin Deutscher, lebhaft in England, (jedoch noch offiziell gemeldet in Deutschland) und seit ca. 3 Wochen mit einer Indonesierin verheiratet (YEIH!)

Meine Frau hat momentan noch ein Besuchervisum fuer England, wird aber Ende naechster Woche nach Jakarta fliegen um dort ein "Spouse Visa" (Familienzusammenfuehrungsvisum) bei der britischen Botschaft zu beantragen. Dies sollte eigentlich alles auch kein Problem darstellen.
[...]


Hallo bhirsch,

ich gehe mal davon aus, dass Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in GB hast und dort auch ein Freizügigkeitsrecht wahrnimmst. Vermutlich hast Du in GB sogar eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Angehörige (AE-EG). Wenn dem so sei, dann hat Deine drittstaatenangehörige Ehefrau ein Recht, bei Dir Wohnung zu nehmen (Art. 10
VO-(EWG) 1612/68
) und ihr ist eine AE-EG zu erteilen (vgl. EU-Gerichtshof, Fall
MRAX
).

Wenn Deine Ehefrau bei Dir Wohnung genommen hat und ebenfalls im Besitz der AE-EG ist, dann hat auch sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in GB. Dann wäre das zuständige Konsulat in GB.

Achtung: Die britische AE-EG berechtigt nicht zu visumfreien Reisen in die Schengenstaaten.

Wenn sie dann aber ein Visum für Deutschland in London beantragt, um die familiäre Lebensgemeinschaft mit Dir in Deutschland zu führen, dann wären dass falsche Angaben, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen (§§ 3 (3), 5, 28, 17 (1), 23 (1), 92 (2) 2 AuslG), weil die eheliche Lebensgemeinschaft ja gar nicht in Deutschland geführt werden soll.

Doc  8)
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 03.10.2004 um 12:21:47 von Doc »  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumantrag in UK oder heimatland?
Antwort #5 - 04.10.2004 um 12:18:20
 
Zitat:
Der Grund fuer dieses Visum waere (im Moment) eigentlich ausschliesslich fuer "convenience", da sie dann fuer Reisen  in Schengenlaender (incl. Deutschland) kein Visum mehr beantragen muesste (das stimmt doch, oder?)


An Deiner Stelle würde ich mal versuchen, bei der Deutschen Botschaft in London ein Besuchervisum mit längerer Gültigkeitsdauer zu bekommen.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bhirsch
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 9
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumantrag in UK oder heimatland?
Antwort #6 - 04.10.2004 um 19:39:25
 
Zitat:
An Deiner Stelle würde ich mal versuchen, bei der Deutschen Botschaft in London ein Besuchervisum mit längerer Gültigkeitsdauer zu bekommen.

Abu



Werde ich auf jeden Fall tun!

Vielen Dank fuer Eure Hilfe, sehr nettes und hilfreiches Forum!

Benjamin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema