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Umzug nach Deutschland (Gelesen: 1.263 mal)
steffen1
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug nach Deutschland
30.09.2004 um 17:02:03
 
Hallo liebe Forumfreunde,
folgendes Anliegen liegt mir vor.
Seit 3 Jahren lebe ich mit meiner Thaifreundin in Thailand und haben einen gemeinsamen Sohn, der jetzt im Oktober 2 Jahre wird. In der thailändischen Geburtsurkunde bin ich  beurkundet bin als leiblicher Vater.
Ende des Jahres möchten wir nach Deutschland umsiedeln. Ich bin erwerbs- und besitzlos und auf Sozialhilfe angewiesen. grin weinend
Wie ist das genaue Vorgehen bei den Behörden.
Ich bin nicht verheiratet.
Besteht die Möglichkleit das meine Freundin und mein Sohn langfristig in Deutchland bleiben können.
In wie weit seit Ihr vertraut mit bestehenden Gesetzen.
Muß ich zuvor heiraten oder muß mein Sohn einen deutschen Paß haben.
Viele Fragen sind offen.
Danke für genauste Mitteilungen.
Gruß steffen
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 30.09.2004 um 18:01:24
 
Hi,

jetzt bin ich ja mal gespannt, ob mein Rat, den ich Dir in dem anderen Forum gegeben habe, bestätigt wird oder nicht...  Zwinkernd

Abu
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 30.09.2004 um 19:04:10
 
P.S.:

Zitat:
Ich bin erwerbs- und besitzlos und auf Sozialhilfe angewiesen. grin


Das hattest Du aber bisher nicht erwähnt... Und ich bin mir nicht sicher, ob mir das Grinse-Smiley in dem Zusammenhang gefällt...
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 30.09.2004 um 21:29:50
 
Hi Steffen,
Dein Sohn muss bei der deutschen Auslandsvertretung einen deutschen Pass beantragen. Wenn dieser erteilt ist, erhält Deine Partnerin einen Anspruch auf Familienzusammenführung zur Ausübung der Personensorge für das deutsche Kind. Es sollte eine gemeinsame Einreise ermöglicht werden, wobei Ihr natürlich eine Unterkunft in irgendeiner Form nachweisen müsst.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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