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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Umzug nach Deutschland
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Beitrag begonnen von steffen1 am 30.09.2004 um 17:02:03

Titel: Umzug nach Deutschland
Beitrag von steffen1 am 30.09.2004 um 17:02:03
Hallo liebe Forumfreunde,
folgendes Anliegen liegt mir vor.
Seit 3 Jahren lebe ich mit meiner Thaifreundin in Thailand und haben einen gemeinsamen Sohn, der jetzt im Oktober 2 Jahre wird. In der thailändischen Geburtsurkunde bin ich  beurkundet bin als leiblicher Vater.
Ende des Jahres möchten wir nach Deutschland umsiedeln. Ich bin erwerbs- und besitzlos und auf Sozialhilfe angewiesen. ;-D :'(
Wie ist das genaue Vorgehen bei den Behörden.
Ich bin nicht verheiratet.
Besteht die Möglichkleit das meine Freundin und mein Sohn langfristig in Deutchland bleiben können.
In wie weit seit Ihr vertraut mit bestehenden Gesetzen.
Muß ich zuvor heiraten oder muß mein Sohn einen deutschen Paß haben.
Viele Fragen sind offen.
Danke für genauste Mitteilungen.
Gruß steffen

Titel: Re: Umzug nach Deutschland
Beitrag von Abu am 30.09.2004 um 18:01:24
Hi,

jetzt bin ich ja mal gespannt, ob mein Rat, den ich Dir in dem anderen Forum gegeben habe, bestätigt wird oder nicht...  ;)

Abu

Titel: Re: Umzug nach Deutschland
Beitrag von Abu am 30.09.2004 um 19:04:10
P.S.:


schrieb am 30.09.2004 um 17:02:03:
Ich bin erwerbs- und besitzlos und auf Sozialhilfe angewiesen. ;-D


Das hattest Du aber bisher nicht erwähnt... Und ich bin mir nicht sicher, ob mir das Grinse-Smiley in dem Zusammenhang gefällt...

Titel: Re: Umzug nach Deutschland
Beitrag von Mick am 30.09.2004 um 21:29:50
Hi Steffen,
Dein Sohn muss bei der deutschen Auslandsvertretung einen deutschen Pass beantragen. Wenn dieser erteilt ist, erhält Deine Partnerin einen Anspruch auf Familienzusammenführung zur Ausübung der Personensorge für das deutsche Kind. Es sollte eine gemeinsame Einreise ermöglicht werden, wobei Ihr natürlich eine Unterkunft in irgendeiner Form nachweisen müsst.

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