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AE für Wissenschaftler (Gelesen: 4.605 mal)
Banu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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28.09.2004 um 11:22:59
 

Guten Morgen an alle,

ich habe studiert und promoviert in Deutschland (10 Jahre AB - bin mir bewusst, dass dies nichts ändert, möchte damit aber meine Situation etwas verdeutlichen.. Zwinkernd)

Jetzt habe ich einen Vertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin unterschrieben und für 2 Jahre (vertragsdauer an der Unj) eine AE bekommen ("öffentliches Interesse").

In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen:

1) Wie lange muss ich meinen Arbeitsvertrag samt AE verlängern, um - jetzt mal nach der alten regelung - eine unbefristete AE zu bekommen?

2) Was ändert sich  - für solche wie mich - nach dem 1.01.2005? Kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Oder wie lange muss ich bis zur unbefristeten Aufentahltsgenehmigung warten - oder wie sich das dann nennen wird?

Da ich mich in juristischen Angelegenheiten leider überhaupt nicht auskenne, wäre ich für eine Antwort sehr sehr dankbar.

Schönen Gruß

Banu
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crimea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.09.2004 um 18:19:19
 
Hallo Banu!

Grundsetzlich muss du 5 Jahre eine AE gehabt haben, um eine NE/uAE zu beantragen. Ob du nach dem neuen Gesetz eine NE nach § 19 - für hochqualifizierte Wissenschaftler - bekommst, ist noch unklar. Aber Probieren schadet ja nicht. Du könntest dich vielleicht bei deiner ABH erkundigen.

Außerdem besteht möglicherweise die Möglichkeit, dass deine ABW-Zeiten in die 5-jährige Frist miteingerechnet werden und du sofort eine NE bekommst. Aber da muss man erst mal neue Gesetze und Verordnungen abwarten. Ich habe gehört, dass demnächst im Bundesrat über eine Beschäftigungsverordnung für Ausländer abgestimmt werden soll. Vielleicht bringt das irgendwelche Klarheit.

Gruß, crimea
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Banu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.09.2004 um 20:37:39
 
Herzlichen Dank, crimea!

Wie ich sehe, muss man doch eben bis januar abwarten und dann nachfragen. Am besten hier. Zwinkernd

Bin alerdings immer noch dankbar, wenn jemand etwas Genaueres weiß.

Gruß

Banu
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Antwort #3 - 30.09.2004 um 15:33:03
 
Zitat:
Herzlichen Dank, crimea!

Wie ich sehe, muss man doch eben bis januar abwarten und dann nachfragen. Am besten hier. Zwinkernd

Bin alerdings immer noch dankbar, wenn jemand etwas Genaueres weiß.

Gruß

Banu


"Genauer" kannst Du den Antrag auf die Einbuergerung stellen, wenn Du nichts gegen Verlust deiner bisheherigen Staatsangehoerigkeit hast... Zwinkernd
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Banu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.10.2004 um 11:09:36
 
Boah, chap, stimmt das wirklich?  :happy:

Der Verlist meiner russischen SB wrde mich zwar schmerzen, aber mir werden dann doch so viele Probleme erspart!...

Darf ich nochmals nachfragen: Wie sicher ist das? Wann genau könnte ich den Antrag stellen? Gibt es etwas Schriftliches dazu?

In jedem Fall - vielen Dank für die nachricht! Smiley
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Ralf
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Antwort #5 - 01.10.2004 um 11:39:36
 
Zitat:
Boah, chap, stimmt das wirklich?  :happy:

Der Verlist meiner russischen SB wrde mich zwar schmerzen, aber mir werden dann doch so viele Probleme erspart!...

Darf ich nochmals nachfragen: Wie sicher ist das? Wann genau könnte ich den Antrag stellen? Gibt es etwas Schriftliches dazu?

In jedem Fall - vielen Dank für die nachricht! Smiley


Hallo!

Infos zum Einbürgerungsrecht gibt's oben unter ... und natürlich hier im Forum unter "Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht "
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Banu
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Antwort #6 - 01.10.2004 um 12:21:21
 
Danke Ralfi!

Zählt denn die AB beim "8-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt mit"??

Und - wie sieht es denn nach dem 01.01.2005 mit der unbefristeten AE aus? Wäre für mich persönlich eher von Vorteil, da ich häufig nach Russland fahre.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 01.10.2004 um 12:27:06
 
Zitat:
Danke Ralfi!

Zählt denn die AB beim "8-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt mit"??

Und - wie sieht es denn nach dem 01.01.2005 mit der unbefristeten AE aus? Wäre für mich persönlich eher von Vorteil, da ich häufig nach Russland fahre.


Ralfi hat schon hingewiesen, wo Du die weitere Fragen stellen sollst. Zwinkernd Eigentlich sind sie dort schon mehrmals geantwortet... Smiley
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Ralf
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Antwort #8 - 01.10.2004 um 12:31:10
 
Zitat:
Ralfi hat schon hingewiesen, wo Du die weitere Fragen stellen sollst. Zwinkernd Eigentlich sind sie dort schon mehrmals geantwortet... Smiley


Genau, Danke Chap. Bitte erst mal im Einbürgerungsforum lesen und dann ggf. dort ein neues Thema beginnen!

Zitat:
wie sieht es denn nach dem 01.01.2005 mit der unbefristeten AE aus?

Wegen dem ZuwG gibt es ab 1.1.2005 keine unbefristete AE mehr, nur noch die (befristete) Aufenthaltserlaubnis und die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis.
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Banu
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Antwort #9 - 01.10.2004 um 12:34:09
 
Jau, das mit der Einbürgerung werde ich im anderen Forum klären -

sorry für die Hartnäckigkeit, aber ich möchte nochmal kurz auf de Niederlassungserlaubnis eingehen - könnte ich diese denn mit meinem Hintergrund im Januar beantragen?? Wie gut ist die Aussicht, sie zu bekommen?

Danke!
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Antwort #10 - 01.10.2004 um 13:02:30
 
Zitat:
Jau, das mit der Einbürgerung werde ich im anderen Forum klären -

sorry für die Hartnäckigkeit, aber ich möchte nochmal kurz auf de Niederlassungserlaubnis eingehen - könnte ich diese denn mit meinem Hintergrund im Januar beantragen?? Wie gut ist die Aussicht, sie zu bekommen?

Danke!


Wenn Du ueber die Niederlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG fragst, wuerde ich wetten, dass die Chancen "mit deinem Hintergrund" gegen Null gehen. Griesgrämig
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Antwort #11 - 01.10.2004 um 13:06:56
 
chap, echt so schlimm? Griesgrämig Vielleicht ganz kurz - warum?

(Bin schon fast auf dem Weg zur Ausländerbehörde wegen Einbürgerung)...
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chap
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Antwort #12 - 01.10.2004 um 13:23:17
 
Zitat:
chap, echt so schlimm? Griesgrämig Vielleicht ganz kurz - warum?

(Bin schon fast auf dem Weg zur Ausländerbehörde wegen Einbürgerung)...


Ich zitiere aus http://www.uni-oldenburg.de/kmn/download/20040811_-_Gesamtdokument.pdf: "Die Vorschrift (§ 19 AufenthG) zielt auf Spitzenkraefte der Wirtschaft und Wissenschaft". Wenn Du nach der Fertigung deiner Doktorarbeit schon eine Spitzenkraft der Wissenschaft bist, nehme ich meine Woerter natuerlich zurueck... Smiley
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Antwort #13 - 01.10.2004 um 13:28:06
 
*grunz* Ich hab noch zwei Jahre! Zwinkernd (ein Scherz, ein Scherz)...

Vielen Dank trotzdem! Smiley
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Antwort #14 - 01.10.2004 um 13:36:27
 
Zitat:
*grunz* Ich hab noch zwei Jahre! Zwinkernd (ein Scherz, ein Scherz)...

Vielen Dank trotzdem! Smiley


Beantragen der Niederlassungserlaubnis kostet nichts (ausser der Gebuehr). Probier mal... Wenn ABH den Antrag ablehnt, soll sie auch wesentliche Gruende dieser Entscheidung bekannt machen. Smiley
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